Koordinierte Medienplanung Gendarmenmarkt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Koordinierte Medienplanung Gendarmenmarkt
Koordinierte Medienplanung in der Planungs- und Bauphase im Rahmen der Tourismusnahen Umgestaltung Gendarmenmarkt
10117 Berlin
Mit der Umgestaltung des Gendarmenmarktes gehen auch Tiefbauarbeiten einher, die eine Betrachtung der vorhandenen und geplanten unterirdischen Infrastrukturanlagen erforderlich machen. Im Projekt werden Projektbeteiligte umfänglich eingebunden.
Ziel der Medienkoordinierung ist die Aufstellung eines von allen Projektbeteiligten freigegebenen Raumverteilungsplanes in Abhängigkeit der Planung zur Umgestaltung des Gendarmenmarktes sowie die Aufstellung eines koordinierten Bauablaufplanes mit Erfassung der technologischen Abhängigkeiten der unterschiedlichen Teilmaßnahmen des Gesamtprojektes und Hinterlegung der zugehörigen Bauzeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Koordinierte Medienplanung Gendarmenmarkt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 14052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]