Vergabe von Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen und weitere Pflegemaßnahmen für den BFB Rhein-Weser - VOEK 187-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 187-21

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 211-554317)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen und weitere Pflegemaßnahmen für den BFB Rhein-Weser - VOEK 187-21

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 187-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77211500 Baumpflege
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Baumpflege und weitere Pflegemaßnahmen

1 .Der Bundesforstbetrieb Rhein-Weser (BFB RW) verwaltet bundeseigene Wald-Flächen in Nordrhein-Westfalen und vergibt Leistungen zu Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten).

2. Hierbei handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren, gleichlautend mit mehreren Auftragnehmern (Pool). Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge.

3. Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Verkehrssicherungsarbeiten folgen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 211-554317

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 01/12/2021
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 10/12/2021
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Tag
Anstatt:
Tag: 02/12/2021
Ortszeit: 00:00
muss es heißen:
Tag: 13/12/2021
Ortszeit: 00:00
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist.

Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (enthalten in den Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang zu den der Vergabeunterlagen).

Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen) einzureichen.

Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www. evergabe online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, T elegramm, Telex oder E Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.

Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort über die e Vergabe Plattform (www.evergabe online.de) bis zum 17.11.2021, 12:00 Uhr einzureichen.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

muss es heißen:

Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist.

Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (enthalten in den Vergabeunterlagen). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und nach einer gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (Anhang zu den der Vergabeunterlagen).

Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1) oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Ziffern III.1.2 Nr. 2. sowie III.1.3 Nr. 1 und Nr. 5) abzugeben. Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Anhang der Vergabeunterlagen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (Anhang der Vergabeunterlagen) einzureichen.

Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www. evergabe online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, T elegramm, Telex oder E Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.

Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort über die e Vergabe Plattform (www.evergabe online.de) bis zum 26.11.2021, 12:00 Uhr einzureichen (verlängert).

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: