München Hbf, Neubau Empfangsgebäude, Generalplanung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
München Hbf, Neubau Empfangsgebäude, Generalplanung
München Hbf, Neubau Empfangsgebäude, Generalplanung
Generalplanung für den Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Lph 1+2 und Optionen Lph 3+4:
Objekt- und Tragwerksplanung Gebäude, TGA-Planung, Schallschutz/Bauakustik, Thermische Bauphysik, Planung Freianlagen, Fassadenplanung, Brandschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Generalplanung Lph 1+2, Optionen Lph3+4
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.
Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Generalplanung für den Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Lph 1+2 und Optionen Lph 3+4:Objekt- und Tragwerksplanung Gebäude, TGA-Planung, Schallschutz/Bauakustik, Thermische Bauphysik,Planung Freianlagen, Fassadenplanung, Brandschutz.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Anpassung PÄ5 des Projekts 2. SBSS u.a. mit Integration der VHM U9
Durch die 5. Planänderung der 2. SBSS u.a. mit Integration der VHM U9 und den Maßnahmen zur Integrierten Gesamtlösung IGL bedarf es der Anpassung der Planfeststellungsunterlagen des PFA 2.
Die Notwendigkeit einer Anpassung 5. PÄ der 2. SBSS, die Planung einer U-Bahn-Trasse U9 als VlIM und damit die Notwendigkeit einer Darstellung im Planfeststellungsantrag waren bei Vertragsabschluss noch nicht gegeben und sind im sowohl im Leistungsbild als auch im Honorar des Hauptvertrags nicht enthalten.
- Anpassung Planunterlagen (inkl. Andienung Oberfläche) und Erläuterungsbericht für VHM U9
- Anpassung Planunterlagen und Erläuterungsbericht auf VHM UG NEG
- Entfall Rückbau Bestandsgebäude -> erfolgt über Zusammenhangsmaßnahmen 2.SBSS
- Anpassung bauzeitliche Zustände für Reisendenführung und Rettungswege (vsl. analog Darstellung zur PÄ5 2.SBSS)
- Anpassung Lärmgutachten zum Baulärm mit 2.SBSS.
Aufgrund der vorhanden Vorplanung und der Planungstiefe des GP und des strengen und engen Zeitplans, wäre eine neuer Ausschreibungsprozess nicht wirtschaftlich sowie zeitkritisch gewesen. Durch die sehr komplexen technischen Zusammenhänge ist es nicht möglich einen anderen AN diese Aufgabe durchführen zulassen. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre zeitlich nicht möglich und würde erhebliche Zusatzkosten verursachen.