TGA 460 - Förderanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: BSW VV-ABH4-709/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
TGA 460 - Förderanlagen
Für die TUHH soll das Gebäude auf dem Grundstück der Harburger Schloßstraße 20 sicherheitstechnisch saniert werden. Das Gebäude besteht aus einem Hauptgebäude (Altbau), welches unter Denkmalschutz steht und einem südwestlich angegliederten Anbau. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wird der bestehende Anbau abgerissen und durch einen neuen Anbau mit größerer Grundfläche ersetzt.
Leistungsumfang u.a.:
- 1 Aufzug mit 4 Haltestellen
- Tragfähigkeit 1.000kg
- Frequenzgeregelter Treibscheiben Antrieb, 1,0m/s
- Panelbauweise Edelstahl Kornschliff 240
Leistungsumfang für eine Förderanlage u.a.:
- 1 Aufzug mit 4 Haltestellen
- Tragfähigkeit 1.000kg
- Frequenzgeregelter Treibscheiben Antrieb, 1,0m/s
- Panelbauweise Edelstahl Kornschliff 240
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
§ 3a EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A gestattet das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, wenn bei einem offenen Verfahren oder nicht offenen Verfahren keine Angebote oder keine Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, oder alle Angebote oder Teilnahmeanträge aus bestimmten Gründen ausgeschlossen worden sind und die ursprünglichen Vertragsunterlagen nicht grundlegend geändert werden. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen hat der Auftraggeber ein Wahlrecht zwischen den Verfahren nach § 3a EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A und § 3a EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA 460 - Förderanlagen
Ort: Zierenberg
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]