Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V i. V. m. § 31 Absatz 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen, für die Zeit 01.01.2022 - 31.12.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 1003489 - BZT-Open-House-Verfahren
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]81
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dak.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V i. V. m. § 31 Absatz 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen, für die Zeit 01.01.2022 - 31.12.2023
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen.
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2022. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2023, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zu Qualitätsanforderungen und zum Unternehmen) erfüllen und dies durch ihren Namen/Firmenstempel/Signatur bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die im Anschreiben aufgeführten und zum Download bereitgestellten Unterlagen sind PER E-MAIL einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Fachbereich Arzneimittel 0038 00
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells und zum o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.01.2022 abgeschlossen und enden am 31.12.2023. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen.
Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL bei [gelöscht] einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.
Bitte reichen Sie das Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal ein.
Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail Adresse [gelöscht] ausreichend.
Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-G bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07.20xx (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06.20xx (Vormonat) vorliegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegt.
Dazu ist das Antragsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Antragsschreibens).
- Eigenerklärungen zu Qualitätsanforderungen und Zuverlässigkeit (die Erklärung erfolgt durch Einreichung der Anlage 4 zum Vertrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei dem unter Punkt IV.2.7. eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das erstmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können im notwendigen Einzelfall auch per E-Mail bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen werden sodann per E-Mail verschickt. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind auf elektronischem Wege (mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal www.dtvp.de) oder in notwendigen Einzelfällen per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Unternehmern, welche die Vergabeunterlagen mittels einer Registrierung angefordert haben, in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Dabei werden die Antworten den Unternehmern im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation zu verfolgen und sich dazu ggf. an die o.g. Kontaktstelle zu wenden.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5RLGG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de