Rahmenvereinbarung für das Fahrzeug-Leasing für die Autobahn GmbH des Bundes
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für das Fahrzeug-Leasing für die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes ist seit dem 01.01.21 für alle Aufgaben rund um die Verwaltung der Bundesautobahnen und anderer Bundesfernstraßen zuständig. Im Rahmen der Bewirtschaftung, der Instandhaltung und des Ausbaus der bundesdeutschen Autobahnen werden Nutzfahrzeuge verschiedenster Art benötigt, um alle anfallenden Aufgaben termingerecht erfüllen zu können. Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing der genannten Fahrzeuge ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Details sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Der Rahmenvertrag wird je Los mit bis zu zwei Rahmenvertragspartnern im Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger/Ersatzversorger). Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2023. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Leasing von Fahrzeugen der Mittelklasse Kombi Plug-in Hybrid
Inhalt der Leistung ist die Leasing von Mittelklasse Kombi Plug-in Hybrid Fahrzeuge.
Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Leasing von Fahrzeugen der oberen Mittelklasse Kombi Plug-in Hybrid Kombi Plug-in Hybrid
Inhalt der Leistung ist das Leasing von oberen Mittelklassen Kombi Plug-in Hybrid Fahrzeuge
Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Leasing von Fahrzeugen der oberen Mittelklasse SUV Plug-in Hybrid
Inhalt der Leistung ist die Leasing von SUV Plug-in Hybrid Fahrzeuge.
Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Leasing von obere Mittelklasse SUV mit vollelektrischem Antrieb
Inhalt der Leistung ist die Leasing von oberen Mittelklassen SUV mit voll elektrischem Antrieb Fahrzeuge.
Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Leasing von Schräghecklimousine mit vollelektrischem Antrieb
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von Limousinen mit vollelektirschem Antrieb.
Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Leasing von SUV mit vollelektrischem Antrieb
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von SUV mit voelektirschem Antrieb.
Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Leasing von Fahrzeugen mit vollelektrischem Antrieb
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von „Bussen“ mit batterieelektirschem Antrieb.
Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für alle Lose:
1.1. Nachweis der Eignung des Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV (Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers) a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes C-F1-"Erklärung zum Unternehmen" (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt C-F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2.1. . Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3.1.Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichversicherung mit Mindestdeckungssummen je Schadensfall: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt C-F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall maximiert pro Jahr
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für alle Lose:
4.1.: Liste der (ggf. anonymisierten) Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre, die in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters geben.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Branche des Auftraggebers
- Projektbeschreibung (Angabe der ausgeführten Leistung; Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
-Angabe der Abnahmemenge (mindestens 100 PKWs)
- Leistungszeitraum
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf die Fachkunde eines anderen Unternehmenszurückgegriffen wird, sind die geforderten Nachweise für den übernommenen Leistungsteil von diesem Unternehmen zu erbringen (Eignungsleihe). Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte der letzten fünf Jahre nachzuweisen, die jeweils eine Abnahmemenge von mindestens 100 PKWs umfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Beischriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).