Modernisierung der Telekommunikationsinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: Z 2-6802-0/1/1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesrat.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesrat.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der Telekommunikationsinfrastruktur
Modernisierung der Telekommunikationsinfrastruktur, da aufgrund des abgelaufenen Lifecycles der bisherigen TK-Anlage und den damit verbunden ausbleibenden Updates dringender Bedarf besteht, die TK-Infrastruktur abzulösen.Derzeit werden 3 Standorte des Bundesrates mit Telekommunikationsdienstleistungen versorgt: Der Hauptstandort Berlin, der Nebenstandort Bonn und der Nebenstandort Berlin (Willhelmstraße).
10117 Berlin
Modernisierung der Telekommunikationsinfrastruktur, da aufgrund des abgelaufenen Lifecycles der bisherigen TK-Anlage und den damit verbunden ausbleibenden Updates dringender Bedarf besteht, die TK-Infrastruktur abzulösen.Aufgrund wachsender Anforderungen der Mitarbeitenden des Bundesrats soll das Leistungsspektrum der Telekommunikationsinfrastruktur um Unified Communications (UC) erweitert werden. Zudem bestehen verstärkte Anforderungen an das mobile Arbeiten der Mitarbeitenden des Bundesrats. Der Bundesrat hat seinen Hauptsitz in der Leipziger Straße 3-4 in 10117 Berlin. Daneben existiert eine Außenstelle in Bonn sowie ein Mietobjekt in Berlin, Wilhelmstraße.
Durch den AG zweimalig, jeweils um 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr betragen.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Vorlage von mindestens drei Referenzen, die nicht älter als 3 Jahre (Zeitpunkt Beendigung des Vertrages) und fachlich mit dem Vergabegegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung).
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternezhmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Werkzeuge sind durch die Clients und die elektronischen Werkzeuge der der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients sowie der Plattform und der Werkzeuge. Weitergehende Informationen finden Sie unter https://www.evergabe-online.info.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesrat.Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Bundesrat zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der ekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesrat gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der Bundesrat dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Bundesrat geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Bundesrat. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Der Bundesrat ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.