Generika Testosteron Gel 50 mg N3 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05874
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hkk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generika Testosteron Gel 50 mg N3
Die TK hat einen Rabattvertrag für den Wirkstoff Testosteron in der Darreichungsform Gel, der Wirkstärke 50 Milligramm und Normgröße N3 für sich und federführend für die hkk und die HEK ausgeschrieben.
Die TK ist in diesem Vergabeverfahren als bevollmächtigte Krankenkasse alleiniger Ansprechpartner für die interessierten pharmazeutischen Unternehmer und ist bevollmächtigt, alle Rechtgeschäfte, -erklärungen und -handlungen, die zur Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen.
bundesweit
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer wirkstoff-, darreichungsform-, wirkstärken und mengeneinheitbezogenen Vereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Testosteron, Darreichungsform Gel, Wirkstärke 50 Milligramm und Normgröße 3 (N3) für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem 1. Dezember 2021.
Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit zweimal um jeweils bis
zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 4 lit 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies ist hier der Fall. Eine wettbewerbliche Veröffentlichung des Auftrags würde vorliegend nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen, weil objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen:
Zu dem konkreten Beschaffungsbedarf hat alleine die Wirtschaftsteilnehmerin, zu deren Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, ein Arzneimittel im Markt. Es gibt keine weiteren Unternehmen, die über eine notwendige Zulassung verfügen. Eine Austauschbarkeit zu anderen Arzneimitteln gemäß § 129 Abs. 1 SGB V i. V. m. dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V ist nicht gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD96
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.