ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Interaktive Präsentations- und Kommunikationstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 41_2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Interaktive Präsentations- und Kommunikationstechnik

Referenznummer der Bekanntmachung: 41_2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30231000 Computerbildschirme und Konsolen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe von Rahmenverträgen zur Lieferung und Bereitstellung von interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik an das IT-Dienstleistungszentrum Berlin und seine Kunden in den Losen:

Los 1 - Hersteller SMART Technologies GmbH für Bezirke und Schulen

Los 2 - Hersteller SMART Technologies GmbH für Senatsverwaltungen und Sonstige

Los 3 - Hersteller Promethean GmbH für Bezirke und Schulen

Los 4 - Hersteller Promethean GmbH für Senatsverwaltungen und Sonstige

Los 5 - Produktneutral für Bezirke und Schulen

Los 6 - Produktneutral für Senatsverwaltungen und Sonstige

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

SMART für Bezirke und Schulen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30195000 Tafeln
30237200 Computerzubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages Los 1 – „Hersteller SMART Technologies GmbH für Bezirke und Schulen“ ist die Lieferung, Inbetriebnahme, Service und Schulung interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik des Herstellers SMART Technologies (Germany) GmbH als Ergänzungs- und Erweiterungsbeschaffungen bereits vorhandener Ausstattungen dieses Herstellers, insbesondere für Aus- und Weiterbildungszwecke für Bezirke und Schulen.

Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).

Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 1 „Hersteller SMART Technologies GmbH für Bezirke und Schulen“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.

Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsbewertung gemäß Anforderungskatalog / Gewichtung: einfache Richtwertmethode
Preis - Gewichtung: einfache Richtwertmethode
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenverträge enthalten Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

SMART für Senatsverwaltungen und Sonstige

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30195000 Tafeln
30237200 Computerzubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages Los 2 – „Hersteller SMART Technologies GmbH für Senatsverwaltungen und Sonstige“ ist die Lieferung, Inbetriebnahme, Service und Schulung interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik des Herstellers SMART Technologies (Germany) GmbH als Ergänzungs- und Erweiterungsbeschaffungen bereits vorhandener Ausstattungen dieses Herstellers, insbesondere für Aus- und Weiterbildungszwecke für Senatsverwaltungen und Sonstige.

Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).

Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 2 „Hersteller SMART Technologies GmbH für Senatsverwaltungen und Sonstige“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.

Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsbewertung gemäß Anforderungskatalog / Gewichtung: einfache Richtwertmethode
Preis - Gewichtung: einfache Richtwertmethode
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenverträge enthalten Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Promethean für Bezirke und Schulen

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30195000 Tafeln
30237200 Computerzubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages Los 3 – „Hersteller Promethean GmbH für Bezirke und Schulen“ ist die Lieferung, Inbetriebnahme, Service und Schulung interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik des Herstellers Promethean GmbH als Ergänzungs- und Erweiterungsbeschaffungen bereits vorhandener Ausstattungen dieses Herstellers, insbesondere für Aus- und Weiterbildungszwecke für Bezirke und Schulen.

Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).

Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 3 „Hersteller Promethean GmbH für Bezirke und Schulen“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.

Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsbewertung gemäß Anforderungskatalog / Gewichtung: einfache Richtwertmethode
Preis - Gewichtung: einfache Richtwertmethode
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenverträge enthalten Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Promethean für Senatsverwaltungen und Sonstige

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30195000 Tafeln
30237200 Computerzubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages Los 4 – „Hersteller Promethean GmbH für Senatsverwaltungen und Sonstige“ ist die Lieferung, Inbetriebnahme, Service und Schulung interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik des Herstellers Promethean GmbH als Ergänzungs- und Erweiterungsbeschaffungen bereits vorhandener Ausstattungen dieses Herstellers, insbesondere für Aus- und Weiterbildungszwecke für Senatsverwaltungen und Sonstige.

Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).

Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 4 „Hersteller Promethean GmbH für Senatsverwaltungen und Sonstige“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.

Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsbewertung gemäß Anforderungskatalog / Gewichtung: einfache Richtwertmethode
Preis - Gewichtung: einfache Richtwertmethode
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenverträge enthalten Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Produktneutral für Bezirke und Schulen

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30195000 Tafeln
30237200 Computerzubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages Los 5 – „Produktneutral für Bezirke und Schulen“ ist die Lieferung, Inbetriebnahme, Service und Schulung interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik des angebotenen Herstellers (produktneutral) für Bezirke und Schulen.

Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).

Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 5 „Produktneutral für Bezirke und Schulen“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.

Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsbewertung gemäß Anforderungskatalog / Gewichtung: einfache Richtwertmethode
Preis - Gewichtung: einfache Richtwertmethode
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenverträge enthalten Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Produktneutral für Senatsverwaltungen und Sonstige

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30195000 Tafeln
30237200 Computerzubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages Los 6 – „Produktneutral für Senatsverwaltungen und Sonstige“ ist die Lieferung, Inbetriebnahme, Service und Schulung interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik des angebotenen Herstellers (produktneutral) für Senatsverwaltungen und Sonstige.

Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 6 „Produktneutral für Senatsverwaltungen und Sonstige“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.

Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsbewertung gemäß Anforderungskatalog / Gewichtung: einfache Richtwertmethode
Preis - Gewichtung: einfache Richtwertmethode
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenverträge enthalten Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 189-490877
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

SMART für Bezirke und Schulen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

SMART für Senatsverwaltungen und Sonstige

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Promethean für Bezirke und Schulen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:

Promethean für Senatsverwaltungen und Sonstige

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 5
Bezeichnung des Auftrags:

Produktneutral für Bezirke und Schulen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 6
Bezeichnung des Auftrags:

Produktneutral für Senatsverwaltungen und Sonstige

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/11/2021