Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft Glinkastraße 24, WE 126547 und Schöneberger Ufer 75, WE 149211 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin (VOEK 444-19) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 444-19
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft Glinkastraße 24, WE 126547 und Schöneberger Ufer 75, WE 149211 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin (VOEK 444-19)
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft Glinkastraße 24, WE 126547 und Schöneberger Ufer 75, WE 149211 in 10117 Berlin.
Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen
WE: 126547 Dienstliegenschaft
Glinkastraße 24 (inkl. aller Gebäudeteile vgl. Anlage 1.5), in 10117 Berlin
Los 2 Unterhaltsreinigungsleistungen
WE: 149211, Dienstliegenschaft
Schöneberger Ufer 75, 10117 Berlin
Los 3 Glasreinigungsleistungen
WE: 126547 Dienstliegenschaft
Glinkastraße 24 (inkl. aller Gebäudeteile vgl. Anlage 1.5), in 10117 Berlin
WE: 149211, Dienstliegenschaft
Schöneberger Ufer 75, 10117 Berlin
Unterhaltsreinigungsleistungen Glinkastraße 24
WE: 126547 Dienstliegenschaft
Glinkastraße 24 (inkl. aller Gebäudeteile vgl. Anlage 1.5), in 10117 Berlin
Bei einer Grundfläche von insgesamt 15.890,98 m² mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 1.154.011,01 m².
Erweiterung ab voraussichtlich Ende 2023:
ca. 3.017,23 qm Grundfläche; ca. 268.699,04 qm Jahresreinigungsfläche
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.01.2027 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Zusatzleistungen
- Grundreinigung
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG (Ü2).
Unterhaltsreinigungsleistungen Schöneberger Ufer 75
WE: 149211, Dienstliegenschaft
Schöneberger Ufer 75, 10117 Berlin
Bei einer Grundfläche von insgesamt 8.033,22 m² mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 602.147,17 m².
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.01.2027 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
-Grundreinigung
-Zusatzleistungen
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG (Ü2).
Glasreinigungsleistungen Glinkastraße 24 und Schöneberger Ufer 75
WE: 126547 Dienstliegenschaft
Glinkastraße 24 (inkl. aller Gebäudeteile vgl. Anlage 1.5), in 10117 Berlin
WE: 149211, Dienstliegenschaft
Schöneberger Ufer 75, 10117 Berlin
Bei einer Grundfläche von 27.209,58 m² für die Glasreinigung (einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen) mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Glasreinigungsfläche 44.561,07 m² (einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen).
Erweiterung ab voraussichtlich Ende 2023:
Ca. 324,55 qm Grundfläche; ca. 773 qm Jahresreinigungsfläche (Einseitig gemessen, beidseitig und mehrseitig zu reinigen).
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.01.2027 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
-Zusatzleistungen
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG (Ü2).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
1.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaber/-in bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
2. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Anhang II der Vergabeunterlagen),
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Anhang II der Vergabeunterlagen),
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor,
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Anhang II der Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (Anhang II der Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden. 2 Mio. €, Sachschäden 5 Mio. € für Los 1 und 2, Sachschäden 2 Mio. € für Los 3, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 € (Nur für Los 1 und 2). Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Unterhaltsreinigung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anhang II der Vergabeunterlagen).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung
Eigenerklärung über die Sicherheitsüberprüfung, dass das Unternehmen zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzen wird, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü2).
Eigenerklärung über die Sicherheitsüberprüfung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich Sicherheitsüberprüft sind (Ü2), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Eigenerklärung über die Sicherheitsüberprüfung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Ü2) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.
Für das gesamte Reinigungspersonal werden folgende Eignungen vorausgesetzt (Los 1 und 2):
Objektleiter:
Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, mindestens EU Referenz B2,
Erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung im Handwerk Gebäude Reiniger oder eine gleichwertige Qualifikation mit mehrjähriger Berufspraxis in ähnlicher Funktion.
Vorarbeiter:
Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, mindestens EU Referenz B2,
Abgeschlossene Berufsausbildung als Geselle im Gebäudereiniger-Handwerk und mindestens eine dreijährige Berufspraxis, sowie mindestens 6 Monate Tätigkeit als Vorarbeiter in einem ähnlich großen Objekt.
Reinigungspersonal:
Befähigung zur mündlichen Verständigung in deutscher Sprache, mindestens EU Referenz A2.
Tageskraft:
Qualifikation des Reinigungspersonals
Beherrschen der deutschen Sprache mindestens im Niveau B2 der EU Referenzen
(im Vordruck Anhang II enthalten)
2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Anhang II der Vergabeunterlagen)
3. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, bspw. durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung. (Anhang II der Vergabeunterlagen)
4. Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt und Ansprechpartner mit Telefonnummer (Anhang II der Vergabeunterlagen)
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
5. Angaben und Eigenerklärungen zu Bietergemeinschaften (Anhang II der Vergabeunterlagen): Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Für die vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
6. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II/V der Vergabeunterlagen).
7. Eigenerklärung, dass für die Erbringung der Leistungen keine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird. Falls ja sind die Aspekte zu nennen, auf die die Eignungsleihe sich bezieht. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II/V der Vergabeunterlagen).
Mindestanforderungen zur Vergleichbarkeit der Referenzen:
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Maximale Stundenleistungen der Reinigungskräfte. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
Unterhaltsreinigung:
Raumgruppe A: 280 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B: 210 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 220 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 100 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E: 300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H: 400 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I und J: 280 qm/Std./Reinigungskraft
Glasreinigung:
35 qm/Std./Reinigungskraft
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die "Bieterauskunft" bzw. der Anhang II der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache ab Bekanntmachung bis zum 14.12.2021 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine bis spätestens zum 07.12.2021 zu vereinbaren. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Besondere Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB
Sicherheitsüberprüfung
Da die Liegenschaften von Bundesbehörden mit erhöhtem Sicherheitsanspruch genutzt werden, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu diesen Liegenschaften benötigen. Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für den AN und die von ihm mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen dieser Liegenschaft betrauten Personen (einschl. eventueller Unterauftragnehmer) einschließlich der Objektleitung eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem Anhang IX.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 21.12.2021, 12.00 Uhr.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de