Zustandserfassung und -bewertung auf Bundesautobahnen 2022 Teilprojekt 1 bis 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10173
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zustandserfassung und -bewertung auf Bundesautobahnen 2022 Teilprojekt 1 bis 3
Das Projekt „Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen“ ist ein zwischen Bund und der Autobahn GmbH des Bundes kooperativ betriebenes Verfahren. Es unterteilt sich in folgende 4 Teilprojekte (TP):
- TP 1: Ebenheit mit den Teilen:
o TP 1a: Ebenheit im Längsprofil
o TP 1b: Ebenheit im Querprofil
- TP 2: Griffigkeit
- TP 3: Substanzmerkmale (Oberfläche)
- TP 4: Bewertung und standardisierte Auswertung (Bereitstellung der Grunddaten, Kontrolle, Bewertung sowie Auswertung der Zustandsdaten).
TP 4 ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Teilprojekte 1 bis 3 umfassen die Zustandserfassung der merkmalsspezifischen Zustandsgrößen mit schnellfahrenden Messsystemen. Das Teilprojekt 4 umfasst neben der Bewertung und standardisierten Auswertung dieser Zustandsgrößen die Bereitstellung von Grunddaten als auch Kontroll- und Prüfaufgaben.
Zugehörige Regelung zur Auswahl der Lose:
Die Beauftragung ist begrenzt auf höchstens zwei Lose je Bieter für jedes Teilprojekt. Diese Begrenzung gilt auch bei einer Beteiligung als anderer Unternehmer oder Mit-glied einer Bietergemeinschaft.
Niederlassung Ost, Niederlassung Dauermessstrecke TP 1 und TP 3
Bundesautobahnen der Strecken der Niederlassungen Ost und ZEB Dauermessstrecke (hauptsächlich Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, tw. Hessen)
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die „Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen".
Die Teilprojekte1 und 3 umfassen die Zustandserfassung der merkmalsspezifischen Zustandsgrößen mit schnellfahrenden Messsystemen. Zur Sicherstellung einer in jeder Hinsicht funktionierenden Infrastruktur ist die Zustandserfassung eine unverzichtbare Grundlage für die Erhaltungsplanung der Bundesautobahnen in Deutschland und somit auch Bestandteil verschiedener Geschäftsprozesse der Autobahn GmbH des Bundes. Die Durchführung der Zustandserfassung erfolgt mit schnellfahrenden
Messsystemen auf den durchgehenden Fahrbahnen der Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes und auf der Dauermessstrecke BAB A5 in Hessen.
Die Erfassung umfasst: auf Bundesautobahnen grundsätzlich beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen und auf der ZEB-Dauermessstrecke beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen.
Niederlassung Rheinland Niederlassung Westfalen TP 1 und TP 3
Bundesautobahnen der Strecken der Niederlassungen Rheinland und Westfalen (hauptsächlich Nordrhein-Westfalen, tw. Niedersachsen, tw. Hessen)
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die „Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen".
Die Teilprojekte1 und 3 umfassen die Zustandserfassung der merkmalsspezifischen Zustandsgrößen mit schnellfahrenden Messsystemen. Zur Sicherstellung einer in jeder Hinsicht funktionierenden Infrastruktur ist die Zustandserfassung eine unverzichtbare Grundlage für die Erhaltungsplanung der Bundesautobahnen in Deutschland und somit auch Bestandteil verschiedener Geschäftsprozesse der Autobahn GmbH des Bundes. Die Durchführung der Zustandserfassung erfolgt mit schnellfahrenden
Messsystemen auf den durchgehenden Fahrbahnen der Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes und auf der Dauermessstrecke BAB A5 in Hessen.
Die Erfassung umfasst: auf Bundesautobahnen grundsätzlich beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen und auf der ZEB-Dauermessstrecke beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen.
Niederlassung Nord, Niederlassung Nordost TP 1 und TP 3
Bundesautobahnen der Strecken der Niederlassungen Nord und Nordost (hauptsächlich Schleswig-Holstein, Hamburg, tw. Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin)
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die „Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen".
Die Teilprojekte1 und 3 umfassen die Zustandserfassung der merkmalsspezifischen Zustandsgrößen mit schnellfahrenden Messsystemen. Zur Sicherstellung einer in jeder Hinsicht funktionierenden Infrastruktur ist die Zustandserfassung eine unverzichtbare Grundlage für die Erhaltungsplanung der Bundesautobahnen in Deutschland und somit auch Bestandteil verschiedener Geschäftsprozesse der Autobahn GmbH des Bundes. Die Durchführung der Zustandserfassung erfolgt mit schnellfahrenden
Messsystemen auf den durchgehenden Fahrbahnen der Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes und auf der Dauermessstrecke BAB A5 in Hessen.
Die Erfassung umfasst: auf Bundesautobahnen grundsätzlich beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen und auf der ZEB-Dauermessstrecke beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen.
Niederlassung Ost, Niederlassung Dauermessstrecke TP 2
Bundesautobahnen der Strecken der Niederlassungen Ost und ZEB Dauermessstrecke (hauptsächlich Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, tw. Hessen)
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die „Zustandserfassung und bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen“.
Das Teilprojekt 2 umfasst die Zustandserfassung der Griffigkeit. Zur Sicherstellung einer in jeder Hinsicht funktionierenden Infrastruktur ist die Zustandserfassung eine unverzichtbare Grundlage für die Erhaltungsplanung der Bundesautobahnen in Deutschland und somit auch Bestandteil verschiedener Geschäftsprozesse der Autobahn GmbH des Bundes.Die Durchführung der Zustandserfassung erfolgt mit schnellfahrenden Messsystemen auf den durchgehenden Fahrbahnen der Bundesautobahnen in
der Baulast des Bundes und auf der Dauermessstrecke BAB A5 in Hessen.Die Erfassung umfasst: auf Bundesautobahnen grundsätzlich beide Richtungsfahrbahnen mit allen
Fahrstreifen und auf der ZEB-Dauermessstrecke beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen.
Niederlassung Rheinland, Niederlassung Westfalen TP 2
Bundesautobahnen der Strecken der Niederlassungen Rheinland und Westfalen (hauptsächlich Nordrhein-Westfalen, tw. Niedersachsen, tw. Hessen)
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die „Zustandserfassung und bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen“.
Das Teilprojekt 2 umfasst die Zustandserfassung der Griffigkeit. Zur Sicherstellung einer in jeder Hinsicht funktionierenden Infrastruktur ist die Zustandserfassung eine unverzichtbare Grundlage für die Erhaltungsplanung der Bundesautobahnen in Deutschland und somit auch Bestandteil verschiedener Geschäftsprozesse der Autobahn GmbH des Bundes.Die Durchführung der Zustandserfassung erfolgt mit schnellfahrenden Messsystemen auf den durchgehenden Fahrbahnen der Bundesautobahnen in
der Baulast des Bundes und auf der Dauermessstrecke BAB A5 in Hessen.Die Erfassung umfasst: auf Bundesautobahnen grundsätzlich beide Richtungsfahrbahnen mit allen
Fahrstreifen und auf der ZEB-Dauermessstrecke beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen.
Niederlassung Nord, Niederlassung Nordost TP 2
Bundesautobahnen der Strecken der Niederlassungen Nord und Nordost (hauptsächlich Schleswig-Holstein, Hamburg, tw. Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin)
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die „Zustandserfassung und bewertung (ZEB) auf Bundesautobahnen“.
Das Teilprojekt 2 umfasst die Zustandserfassung der Griffigkeit. Zur Sicherstellung einer in jeder Hinsicht funktionierenden Infrastruktur ist die Zustandserfassung eine unverzichtbare Grundlage für die Erhaltungsplanung der Bundesautobahnen in Deutschland und somit auch Bestandteil verschiedener Geschäftsprozesse der Autobahn GmbH des Bundes.Die Durchführung der Zustandserfassung erfolgt mit schnellfahrenden Messsystemen auf den durchgehenden Fahrbahnen der Bundesautobahnen in
der Baulast des Bundes und auf der Dauermessstrecke BAB A5 in Hessen.Die Erfassung umfasst: auf Bundesautobahnen grundsätzlich beide Richtungsfahrbahnen mit allen
Fahrstreifen und auf der ZEB-Dauermessstrecke beide Richtungsfahrbahnen mit allen Fahrstreifen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1.Nachweis der Eignung des Bewerbers/Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV,
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) (Formblatt F1 - Erklärungen zum Unternehmen),"§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss."
2.1."Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, "Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt." "Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss."
3.Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.1 Nachweis einer Berufshaftpflicht-versicherung ,"Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn." "Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr"
3.2 "Erklärung zu den Mindestumsätzen der letzten 3 Jahre", Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass ein entsprechender Mindestumsatz erzielt wurde.(Formblatt F3.2). Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen." Der Netto-Mindestjahresumsatz der Jahre 2018, 2019 und 2020 muss mindestens 500.000 € pro Jahr betragen, davon mindestens 200.000 € pro Jahr im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss."
4.Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
4.1. "Nachweis einer zeitbefristeten Betriebszulassung der BASt. Nachweis einer zeitbefristeten Betriebszulassung der BASt, ggf. abgelaufen, für alle einzusetzenden Messfahrzeuge "Es ist mindestens eine Zulassung je Messfahrzeug nachzuweisen.Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss."
4.2. Referenzen des Bieters, die Erfahrungen in der Durchführung von vergleichbaren Projekten nachweisen. Liste der Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2019), die Erfahrungen in der Durchführung von vergleichbaren Projekten nachweisen.
Als vergleichbar gelten Projekte mit folgendem Charakter:
- Zustandserfassung gemäß ZTV ZEB-StB
- netzweite Zustandserfassung in zusammenhängenden Netzen
- Auftragslänge von min. 1.500 Messkilometer
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
- Leistungszeitraum
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen." Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss."
4.3.Nachweis der Messfahrzeuge. Im Fall der Vergabe ist je Los mindestens ein Messfahrzeug mit zeitbefristeter Betriebszulassung nachzuweisen. "Es ist je Los mindestens 1 Messfahrzeug nachzuweisen.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss."
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabeonline.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 03.12.2021, 12.00
Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen B-F-BG, B-F-EL, B-F-UA sowie die Anlagen B-F Verpflichtungserklärung EL und B-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]