Objektplanung Gebäude, CCM, 2650, Sanierung Hörsaal Referenznummer der Bekanntmachung: AF 14/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude, CCM, 2650, Sanierung Hörsaal
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Charitéplatz 1
10117 Berlin
Charité Campus Mitte (CCM)
Besucherzentrum GeDenkOrt Charité, Sanierung Hörsaal.
Ausgeschrieben sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LP 1 bis 8 gemäß § 34 HOAI, für die Sanierung des Hörsaals im denkmalgeschützten Gebäudebestand. Gemäß Bedarfsprogramm umfasst die Maßnahme eine Nutzfläche von rd. 300 qm.
Die Sanierung des Hörsaals im denkmalgeschützen Gebäudebestand auf dem historischen Campus Charité Mitte (CCM) der Charité – Universitätsmedizin Berlin ist ein Beitrag zum Projekt „GeDenkOrt.Charité – Wissenschaft in Verantwortung“.
Durch die Einrichtung eines kleinen Besucherzentrums im stillgelegten Hörsaal unmittelbar neben dem ehemaligen Grenzübergang Invalidenstraße soll ein integrierter Zentralort für den GeDenkOrt Charité geschaffen werden. Unter dem organisatorischen Dach des Berliner Medizinhistorischen Museums (BMM) soll eine einzigartige Ausstellungs- und Begegnungszone entstehen.
Dafür soll der im Zuge des Mauerbaus im Jahr 1961 geschlossene, sich beinahe im bauzeitlichen Zustand befindende, Hörsaal der ehemaligen Strahlenklinik restauriert und durch minimalinvasive baulichen und technische Eingriffe zu einem modernen Veranstaltungsort werden.
Der Hörsaal liegt im Nordwesten des Campus Charité Berlin Mitte (CCM) direkt am Alexanderufer. Das Grundstück ist Eigentum des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Finanzen im Fachvermögen der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung.
Für die Maßnahme wird eine Kostenobergrenze von 2,499 Mio. EUR für die Kostengruppen 200 – 700 (DIN 276, Fassung 2008) vorgegeben.
Einzelheiten zur Gesamtmaßnahme sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Bedarfsprogramm, zu entnehmen.
Berlin
Standardlos
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude, CCM, 2650, Sanierung Hörsaal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rustlerschriever.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]