Umbau und Modernisierung des Bestandsgebäudes sowie Erweiterungsneubau; Vergabe von Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55/ RZBau u Referenznummer der Bekanntmachung: bbz_TA01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbz-chemie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Modernisierung des Bestandsgebäudes sowie Erweiterungsneubau; Vergabe von Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55/ RZBau u
Das bbz Chemie ist das naturwissenschaftliche Aus- und Weiterbildungszentrum des Bildungswerks Nordostchemie e. V., Standort Berlin Adlershof. Gegründet 1981 durch die West-Berliner Chemie- und Pharmaunternehmen, unterstützt das bbz Chemie als gemeinnütziger Aus- und Weiterbildungsdienstleister die chemisch-pharmazeutische Industrie und Biotechnologie. Das 2-geschossige, nicht unterkellerte Gebäude (BGF ca. 4.850 m²) des bbz Chemie wurde 1995 in Massivbauweise errichtet. Zwischenzeitlich sind umfangreiche Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus sollen - aufgrund der zwischenzeitlich erhöhten Anzahl von Lernenden - im Pausenhof ein 1-geschoßiger Erweiterungsbau mit 3 Unterrichtsräumen und witterungsgeschützter Anbindung an das bestehende Gebäude errichtet werden.
Berlin, DE
Für die Umbau-, Modernisierung- und Neubaumaßnahme des bbz-Chemie sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Agr 1-5 und 7-9, Leistungsphasen 2-9 ausgeschrieben. Es handelt sich um eine Zuwendungsmaßnahme, die durch Mittel des BMBF sowie des zuständigen Landes gefördert wird. Das BBR Referat A2 ist mit der baufachlichen Beratung des Zuwendungsempfängers und der Prüfung der Zuwendungsbaumaßnahme beauftragt.
Das bbz Chemie besteht aus Technika und Labortrakten, die durch Eingang und Atrium miteinander verbunden sind. Im EG befindet sich eine Cafeteria (ca. 240 m²). Das Gebäude einschl. der Laboreinrichtungen und technischen Anlagen unterliegt einer regelmäßigen Instandhaltung und Wartung. Auf dem Dach des 1. OG wurde 2011 eine Photovoltaikanlage errichtet. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Teilsanierung der Eindichtung bzw. der Dachbeläge. Darüber hinaus wurden keine weiteren Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Eine Gebäudebestandsanalyse aus dem Jahre 2016 erfasste den damaligen technischen Zustand des Objekts und die darauf beruhende Empfehlung notwendiger Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen. 2018 wurde die Gebäudebestandsanalyse aktualisiert.
Die Umbau-, Modernisierung- und Neubaumaßnahme umfasst (s. Vergabeunterlagen, 1. Stufe, 0.0 Gutachten GUS): Erneuerung aufgrund von Schäden und mangelhafter Funktionstüchtigkeit: Wärmeerzeugungsanlage, RLT-Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung; Trinkwassernetz; Gasversorgungsnetz; Gebäudeautomation mit Zugriff auf alle Prozessstrukturdaten der betriebstechnischen Anlagen; Flur- und Außenbeleuchtung; Klimatisierung EDV-Raum; Modernisierung Digestorien (Abzüge); Erst¬ellung von Nachweisen der Einhaltung des bestehenden Brandschutzes nach Einbau der TA (RLT, Leitungen u.ä.).
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Für Umbau, Modernisierung und Erweiterung sollen die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Leistungsphasen 2, 3 und 5-9, AGr. 1-5 u. 7-8 sowie sonstige Maßnahmen (KGr 490); s. Vergabeunterlagen, 1. Stufe, 0.0 Gutachten GUS, Abschn. 6) vergeben werden. Die Leistungen der Objektplanung gem. § 34 wurden bereits in einem separaten VgV-Verfahren ausgeschrieben.
Bei der Baumaßnahme sind besondere Rahmenbedingungen zu beachten:
a.) Die Durchführung der Umbau-, Modernisierungsmaßnahme und die Errichtung der Erweiterung soll bei laufendem Betrieb erfolgen.
b.) Umbau- bzw. Umzugsmaßnahmen, die Errichtung des Erweiterungsbaus, die Erneuerung der Digestorien und die Gebäudeautomation können unter Berücksichtigung des Unterrichtsbetriebs nur in der unterrichtsfreien Zeit umgesetzt werden. Alle weiteren Maßnahmen, wie z.B. die Erneuerung der Lüftungsanlage können z. T. nur mit größeren Beeinträchtigungen und logistischem Aufwand umgesetzt werden. Die Terminplanung muss in enger Abstimmung mit den TA-Fachplanern und Nutzern erfolgen.
Im Rahmen des Förderantrags liegt ein Raum- und Maßnahmeprogramm (s.a. Gutachten GUS) 6/2018 vor.
Derzeit geschätzte Projektkosten für KG 200-600: brutto rd. 3,9 Mio. €; davon KGr 400 brutto: Modernisierung Bestandsgebäude rd. 2,13 Mio. €., Erweiterungsneubau rd. 0,11 Mio. €; Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvB) wird mit der Kostenberechnung der Leistungsphase 3 vereinbart.
Zeitl. Ablauf nach derzeitiger Planung voraussichtlich: Planungsbeginn I/2021, Baubeginn voraussichtlich 2. Jahreshälfte 2021, Gesamtbauzeit voraussichtlich 3 Jahre. Die Vergabe erfolgt stufenweise (siehe Ziffer II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 3 werden die Leistungsphasen 5 bis 9 gem. § 55 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau und Modernisierung des Bestandsgebäudes sowie Erweiterungsneubau; Vergabe von Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55/ RZBau u
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.eb-ing.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform (https://www.evergabe.de) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
7. Hinweis: Bei erforderlicher Genehmigungsplanung ist ein Bauvorlageberechtigter gemäß BauO Bln erforderlich.
8. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
9. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
10. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
11. „Rückfragen“ sind an die in Ziff. I.3 genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
12. Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben; die Punktzahl der Honorarangebote errechnet sich wie folgt: Bewertet wird das Gesamthonorar brutto. Die volle Punktzahl (5 Punkte) erhält das günstigste Angebot. Höhere Angebote erhalten einen Punktabzug entsprechend der prozentualen Erhöhung (s. Vergabeunterlagen, 2. Stufe, bbz_Chemie_Objekt_Zuschlagskriterien).
13. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes und den ersten Angaben des Bieters zur Bewertung der nichtpreislichen Zuschlagskriterien zu erteilen.
14. Hinweis: (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 7 DSGVO:
Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens - auf Anforderung - mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigt Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de