Machbarkeitsstudie zum Wiederaufbau der ehemaligen Synagoge am Bornplatz in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-1334
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20146
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.jghh.org/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie zum Wiederaufbau der ehemaligen Synagoge am Bornplatz in Hamburg
Die Jüdische Gemeinde in Hamburg KdÖR strebt den Wiederaufbau der ehemaligen Synagoge am Bornplatz (heute: Joseph-Carlebach-Platz) an. Die Bundesrepublik Deutschland hat für eine Studie zur Untersuchung der Umsetzungsmöglichkeiten dieses Vorhabens (Machbarkeitsstudie) Mittel im Wege einer Zuwendung an die Jüdische Gemeinde bereitgestellt.
Die Jüdische Gemeinde beabsichtigt, die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Wiedererrichtung der ehemaligen Synagoge am Bornplatz im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zu vergeben. Bei der Vergabe wird die Jüdische Gemeinde in Hamburg KdöR durch die Freie und Hansestadt Hamburg inhaltlich beraten.
Mit der Machbarkeitsstudie soll unter Beachtung aller planungsrelevanten Faktoren untersucht werden, auf welche Weise die ehemalige Synagoge wiedererrichtet, wie das aktuelle Raumprogramm nachgewiesen werden kann und welche baulichen Konzepte und Nutzungsmöglichkeiten insgesamt umsetzbar sind.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Hamburg 20146 Hamburg
Die 1906 fertiggestellte Synagoge am Bornplatz zählte zu den größten Synagogen Deutschlands. Sie bildete das religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Zentrum der Jüdischen Gemeinde in Hamburg und bot für 1200 Menschen Platz.
Während des Novemberpogroms 1938 wurde die Synagoge geschändet und ihre Inneneinrichtung zerstört. Zwei Tage später wurde im Inneren Feuer gelegt. 1939 wurde die Gemeinde von der Stadt gezwungen, das Grundstück zu einem geringen Preis zu verkaufen und die Kosten für den anschließenden Abriss des beschädigten Gebäudes zu tragen. Tausende jüdische Hamburgerinnen und Hamburger verloren in der Shoah ihr Leben.
Nur wenige Monate nach dem Ende der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft wurde die Jüdische Gemeinde durch jüdische Hamburgerinnen und Hamburger am 18. September 1945 wiedergegründet. Unter dem Eindruck der Shoah entschieden sie sich, in Hamburg zu bleiben und die Gemeinde neu aufzubauen.
Seitdem hat sich das jüdische Leben in Hamburg entwickelt: Die neue Synagoge an der Hohen Weide wurde 1960 eingeweiht, die Joseph-Carlebach-Schule nahm 2007 ihren Betrieb auf und nahm 2020 das erste Abitur nach der Shoah ab. 2018 wurden in Hamburg erstmals Rabbiner ordiniert. Heute zählt die Jüdische Gemeinde in Hamburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts (hiernach: die Jüdische Gemeinde), ca. 2.500 Mitglieder. Es gibt inzwischen wieder ein aktives jüdisches Leben innerhalb der Jüdischen Gemeinde, das neben dem traditionellen Judentum, auch die liberale Strömung umfasst. Der Senat ist stolz auf die jüdische Geschichte und Gegenwart in Hamburg und möchte die positive Entwicklung der Jüdischen Gemeinde, auch vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung der Stadt, weiter unterstützen.
Die Jüdische Gemeinde strebt eine Wiedererrichtung der ehemaligen Synagoge am Bornplatz an.
In der Untersuchung, auf welche Weise und durch welche baulichen Konzepte die Synagoge wiedererrichtet werden kann, sind eine Reihe von Gegenständen auf Ihre grundsätzliche Machbarkeit zu prüfen und äußere Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
- das gemeindliche Nutzungskonzept und das hieraus resultierende Raumprogramm (Flächen, Raumgrößen, Volumen)
- der Wunsch der Jüdischen Gemeinde, alle Aktivitäten (ausgenommen das Friedhofswesen) an den Standort Grindelhof bzw. Bornplatz zu verlagern
- die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen
- die hochbaulichen und denkmalschutzrechtlichen Aspekte, auch hinsichtlich des vorhandenen Mahnmals (Bodenmosaik) und möglicher Bodenfunde (Reste der Fundamente und des Kellers der Synagoge)
- die für das Vorhaben erforderlichen Flächenbedarfe
- der Umgang mit dem an den Joseph-Carlebach-Platz angrenzenden Hochbunker
- die Erschließung des Vorhabens
- das Mobilitätskonzept und der ruhende Verkehr
- das Sicherheitskonzept
- die Planungskosten
- die Baukosten
- die Betriebs- und Instandhaltungskosten
- die Entwicklung dreidimensionaler digitaler Modelle der Planungsvarianten
Eine ausführliche Aufgabenstellung mit Leistungsbild und Grundlagenplänen wird den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Die Beauftragung ist für Mai 2021 vorgesehen. Die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie soll bis Anfang des 4. Quartals 2021 abgeschlossen sein.
Die Angebotsbewertung erfolgt durch die Jüdische Gemeinde. Vertreter der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie weitere Vertreter aus behördlichem Kontext, insbesondere des Bezirks Eimsbüttel werden ggf. in beratender Funktion durch die Jüdische Gemeinde in die Angebotsbewertung einbezogen.
Die Jüdische Gemeinde lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrag über die Erstellung einer Machbarkeitsstudie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wlgw.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerberbogen zu verwenden, der in dem unter Ziff. I.3) genannten Projektraum registrierungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich für den Projektraum zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
2) Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, insbesondere dessen Leistungsspektrum sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 22 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Der Bewerberbogen mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich über den elektronischen Projektraum bis zu dem unter Ziff. IV.2.2 genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch oder per E-Mail statt elektronisch über den Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
3) Im elektronischen Projektraum sind die folgenden Anlagen zur Auftragsbekanntmachung frei verfügbar:
- Anlage 1: Bewerberbogen,
- Anlage 2: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien,
Weitere, erst für die Ausarbeitung eines konkreten Angebots erforderliche Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt;
4) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 6 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den elektronischen Projektraum eingereicht werden;
5) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von in Teilnahmeantrag vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen. Ebenso behält er sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerbergemeinschaft entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 7 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Erstangebots ab sehen;
7) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVRFLZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20146
Land: Deutschland