Freiraumgestaltung Rathaus- und Marx-Engels-Forum Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S010-019884
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumgestaltung Rathaus- und Marx-Engels-Forum
Dem Wettbewerb liegen die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) sowie die Richtlinien zur
Durchführung von Wettbewerben gemäß IV.104 der allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und
Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) und die Vergabeverordnung (VgV 2016)
zugrunde, soweit in der Auslobungsunterlage nichts anderes ausgeführt ist.
Das Wettbewerbsareal befindet sich am Gründungsort Berlins. Neben den teils im Boden verborgenen
historischen Schichten ist das Gebiet noch heute durch die Gestaltung als Zentrum der Hauptstadt der
ehemaligen DDR im Stil der 1970er Jahren geprägt.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 und dem Zusammenwachsen Berlins eröffnete sich eine
kontroverse Debatte zur künftigen Entwicklung des prominent gelegenen Areals. Im Ergebnis eines
Dialogprozesses entstanden 2015 die "10 Bürgerleitlinien zur künftigen Entwicklung des Rathausforums".
Wettbewerbsaufgabe ist es, einen Freiraum zu entwerfen, der den Dimensionen und der Bedeutung des
Standortes entspricht und die Identität des Ortes in der Berliner Mitte stärkt, sowie die bewegte Geschichte
erlebbar macht. Gleichzeitig sollen vielfältige und intensive Nutzungen ermöglicht werden. Die Gestaltung soll
innovative und zukunftsfähige Antworten auf aktuelle Umwelt- und Verkehrsfragen geben und aufzeigen, wie
öffentliche Freiräume zukünftig genutzt werden können.
Der Wettbewerb wird europaweit offen als Ideen- und Realisierungswettbewerb zweiphasig ausgeschrieben.
Aufgabe der 1. Phase ist es, eine Vision des Zielzustands 2040 als Idee für den Gesamtraum zu entwerfen.
In der 2. Phase ist eine Herleitung zu der eingereichten Vision aufzuzeigen. Im Ideenteil soll der Gesamtraum
in einem Zwischenzustand im Jahr 2030 dargestellt werden, die Realisierungsteile sind in ihrer konkreten
Umsetzung ab 2024 zu verdeutlichen.
Die Gestaltung/Realisierung der Freiräume erfolgt in einzelnen Bauphasen und über einen langen Zeitraum.
Dynamik und Prozess werden beim Entwurf eine entscheidende Rolle spielen, es werden Konzepte gesucht,
die eine klare Haltung formulieren und gleichzeitig viel Flexibilität in der prozesshaften Umsetzung gerade auch
in Zusammenarbeit mit den Nutzern vor Ort erkennen lassen.
Für die zu gestaltende Fläche in den Realisierungsbereichen von ca. 72.000 m² stehen 3 Mio. Euro aus Berliner
Landesmitteln zur Verfügung, weitere maximal 20 Mio. Euro sind vorläufig aus GRW-Fördermitteln zugesagt.
Der Wettbewerb wird als Ideen- und Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekten ausgeschrieben. Die
Zusammenarbeit mit beratenden Sonderfachleuten verschiedener Fachdisziplinen wie Stadtplanern und/oder
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Architekten, Verkehrsplanern, Siedlungs- / Wasserwirtschaftsingenieuren, Lichtplanern und Kulturschaffenden
wird empfohlen.
In der 1. Phase des Verfahrens werden bis zu 25 Teilnehmer nach Beurteilung ihrer Entwürfe durch ein
unabhängiges Preisgericht für die 2. Phase ausgewählt. In der 2. Wettbewerbsphase werden die ausgewählten
Entwürfe durch die Verfasser vertieft bearbeitet.
Die anschließenden Planungsleistungen werden von der Tochtergesellschaft des Landes Berlin, der Grün Berlin
GmbH beauftragt werden. Für die Realisierungsteile ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 2-5 gemäß § 39
HOAI (2021) zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten
Stufen kann nur bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf
Beauftragung der jeweils nächsten Stufe besteht daher nicht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor,
bei dem Auftragnehmer auch die Leistungsphase 1 sowie die Leistungsphasen 6-9 gemäß § 39 HOAI (2021)
stufenweise zu beauftragen (Option). Eine weitere Option ist die Beauftragung eines Gestaltungshandbuches
als Grundlage für weitere Vergabeverfahren im Ideenteil. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der
optionalen Leistungsphasen und des Gestaltungshandbuches besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Konzept, Gestaltung, Nutzungen/Funktionen, Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit. Die Liste stellt keine Rangfolge dar.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rmpsl.la
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.atelier.loidl.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.pola-berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sowatorini.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) zu I.3
Die Wettbewerbsbekanntmachung sowie die Auslobung stehen unter dem in Ziff. I.3 genannten Link
zur Verfügung. Wenn Sie sich für eine Teilnahme am Vergabeverfahren entscheiden, besuchen Sie den
Teilnehmerbereich unter: https://www.wettbewerbe-aktuell.de/onlineverfahren/ov/281
Nach Anmeldung werden individuelle Zugangsdaten zugesandt. Mit den Zugangsdaten ist der
Teilnehmerbereich bei wettbewerbe aktuell zu erreichen.
Wettbewerbsteilnehmer müssen sich regelmäßig und selbstständig über den in Ziffer I.3 genannten Link oder
den Teilnahmebereich über evtl. Änderungen informieren.
B) zu III.2.1
Zum Nachweis der Eignung werden von den Preisträgern gemäß § 80 Abs. 1 i.V.m. § 70 Abs. 2 VgV folgende
Unterlagen nach Abschluss des Wettbewerbs verlangt:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB oder – bei Vorliegen
eines oder mehrerer Ausschlussgründe – Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB.
2. Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je
Schadensereignis von mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden und mindestens 3 Millionen Euro
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für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden jeweils pro Jahr 2-fach maximiert. Die Versicherung muss die
Haftung für Leistungen etwaiger Nachunternehmer umfassen.
Für den Fall, dass eine solche Versicherung nicht besteht, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass im
Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung zu den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird.
Im Falle von Bietergemeinschaften muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine
Haftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen bzw. eine Erklärung zum Abschluss einer solchen
Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
3. Eigenerklärung zu Referenzen über früher ausgeführte Leistungen der vergangenen 10 Jahre, wovon mind.
ein Freianlagenprojekt mit einem Bauvolumen von mind. 1,75 Mio € netto (KG 200 bis 500 gemäß DIN 276) bis
mind. zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) erbracht worden sein muss.
4. Eigenerklärung über Anzahl an Mitarbeitern, die zur Erbringung der Planungs- und Koordinationsleistungen
zur Verfügung stehen durch Nachweis festangestellter Mitarbeiter und/oder Dritter (z. B. freiberufliche
Mitarbeiter, Unterauftragnehmer). Als erforderlich stuft der Auftraggeber ab der Leistungsphase 2 mind.
5 Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Landschaftsarchitektur ein. Ab der
Leistungsphase 5 müssen mindestens 4 weitere Mitarbeiter mit derselben Berufsqualifikation zur Verfügung
stehen. Die geforderten Berufsqualifikationen sind nachzuweisen.
5. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.
C) Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 4 (1) RPW 2013 Landschaftsarchitekten gemäß Ziffer 1 bis 3:
1. Natürliche Personen, die am Tage der Auslobung gemäß Rechtvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung
der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat der Person die
Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, erfüllt die fachliche Voraussetzung als Landschaftsarchitekt, wer
über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der
Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch die
Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Fach-/
Planungsleistungen gehören, sofern der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten
Anforderungen erfüllen.
3. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern mind. ein Mitglied
der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen nach Ziffer 1 oder 2 erfüllt.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut §
4 (2) RPW 2013 fallen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Berlin
Land: Deutschland