Fassadenplanung_Otto-Braun-Str. 70,72 - Haus der Statistik Referenznummer der Bekanntmachung: P16002-30480000-001-731-01
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bim-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadenplanung_Otto-Braun-Str. 70,72 - Haus der Statistik
Das ehemalige "Haus der Statistik" in unmittelbarer Nähe zum Alexanderplatz steht im Fokus der Berliner Stadtdiskussion – sowohl aus städtebaulicher und historischer Sicht, als auch in Hinblick auf seine Nutzungspotentiale. Im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben, "das Haus der Statistik als Ort für Verwaltung sowie Kultur, Bildung, Soziales und Wohnen zu entwickeln". Das Projekt soll "Modellcharakter" mit "neuen Kooperationen und einer breiten Mitwirkung der Stadtgesellschaft" haben. Die Leistung umfasst die Erfassung und Bewertung des Bestandes mit anschließender Planung einer neuen Fassade.
Otto-Braun-Str. 70/72 (Haus d. Statistik) in 10178 Berlin
Die Leistung umfasst die Erfassung und Bewertung des Bestandes mit anschließender Planung einer neuen Fassade.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Es handelt sich hierbei um ein Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV. Aufgefordert wurde nur der erste Preisträger aus dem durchgeführten Planungswettbewerb. Gemäß § 80 Abs. 1 VgV hat der Preisträger die gemäß § 70 Abs. 2 bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fassadenplanung_Otto-Braun-Str. 70,72 - Haus der Statistik
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 134 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, jedoch bis spätestens 30 Kalendertage, nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
Ort: Berlin
Land: Deutschland