Entwicklung von Open-Source-Hardware-/ Werkzeug-Maschinen als OpenLab-Starterkit, Beratung bei der Entwicklung von OpenLab-Konzepten
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung von Open-Source-Hardware-/ Werkzeug-Maschinen als OpenLab-Starterkit, Beratung bei der Entwicklung von OpenLab-Konzepten
Die Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) hat am 11. August 2020 gemeinsam mit der Universität der Bundeswehr München das neue "Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz dtec.bw) gegründet.
Im Rahmen des dtec-Projekts UT 7015 „Dezentrale digitale Produktion für die urbane Wertschöpfung“ (im Folgenden: FabCity) will die HSU neue Wertschöpfungsmuster erforschen und eine interdisziplinäre Theorie kollaborativer, sozial-ökologisch nachhaltiger Wertschöpfung entwickeln.
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung von Open-Source-Hardware-/ Werkzeug-Maschinen als OpenLab-Starterkit, damit zusammenhängende Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie die Beratung der HSU im Hinblick auf die Entwicklung und Einrichtung der OpenLabs.
Im Rahmen des FabCity-Projekts wird die HSU OpenLabs (Offene Werkstätten ausgestattet mit digitalen und Open-Source-Werkzeugmaschinen) als Real-Labore in Hamburg errichten, um in ihnen die dezentrale, offene urbane Produktion mittels Open-Source-Hardware-Technologien interdisziplinär zu untersuchen und weiterzuentwickeln. Ausgangspunkt dafür soll das sogenannte FabCity-Haus sein.
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung von Open-Source-Hardware-/ Werkzeug-Maschinen als OpenLab-Starterkit. Der Auftragnehmer muss dazu jeweils einen Prototyp testen, seine Leistungen dokumentieren und den Prototyp nach Open-Source-Hardware-Standards (DIN SPEC 3105) zur Marktreife bringen. Er muss sich außerdem an der transdisziplinären Forschung in der FabCity-Forschungsgruppe beteiligen und Build-Workshops durchführen, in denen er mit anderen Experten / Expertinnen die Funktionalität, Qualität und Replizierbarkeit der einzelnen Maschinen überprüft. Er berät den Auftraggeber auch zur Konzeption, Entwicklung und Implementierung der notwendigen Forschungsinfrastruktur für das FabCity-Projekt.
Der Auftragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgenden Forschungs- und Entwicklungsleistungen:
• Der Auftragnehmer muss 8 Open-Source-Hardware-/ Werkzeug-Maschinen (OpenLab-Starterkit) entwickeln, den Prototyp testen, die Leistungen dokumentieren (Open-Source) und nach Open-Source-Hardware-Standards (DIN SPEC 3105) zur Marktreife bringen.
• Der Auftragnehmer muss 15 Build-Workshops durchführen, in denen er mit anderen Experten / Expertinnen die Funktionalität, Qualität und Replizierbarkeit der einzelnen Maschinen überprüft. Die Erkenntnisse der Workshops fließen wiederum in die Entwicklung der Hardware ein (Iterativer Prozess).
• Der Auftragnehmer muss an der transdisziplinären Forschung innerhalb des FabCity-Hauses in der Forschungsgruppe FabCity (u. a. HSU, Kühne Logistics University, HafenCity Universität) mitarbeiten, regelmäßig an den Gruppenmeetings teilnehmen und die Forschungsergebnisse und -erfahrungen in die gemeinschaftliche interdisziplinäre Forschung und Entwicklung der Gesamtgruppe FabCity integrieren.
• Der Auftragnehmer muss die Datenerhebung sowie Evaluation im Rahmen der Prozesse und Strukturen des FabCity-Hauses konzipieren und unterstützen.
• Zudem muss der Auftragnehmer zur Konzeption, Entwicklung und Implementierung der notwendigen Forschungsinfrastruktur, bestehend aus dem Forschungslabor FabCity-Haus, den personellen Ressourcen und den betrieblichen Erfordernissen, wie Maschinen, Ausstattung, Ausbildungskonzepten und –modellen und der Integration der im Labor laufenden Forschungsprozesse beraten.
Die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind – dem Open-Source-Gedanken folgend – für jedermann (gemäß CERN-OHL) reproduzierbar.
Die HSU beabsichtigt nicht, den Auftragnehmer vollständig zu vergüten. Zudem bringt der Auftragnehmer zwei – nach OSH-Standards – vollentwickelte Maschinen in das Forschungsprojekt ein.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die HSU darf im FabCity-Projekt mit der InMachines Ingrassia GmbH (InMachines) zusammenarbeiten, ohne zuvor ein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchzuführen. Der Anwendungsbereich des Vergaberechts ist gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eröffnet.
Das Vergaberecht ist auf die Leistungen der InMachines nicht anwendbar, denn sie stellen Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB dar. Unter den Begriff der Forschung und Entwicklung fallen alle Tätigkeiten, die Grundlagenforschung, angewandte Forschung sowie experimentelle Entwicklung beinhalten.
Die Tätigkeiten der InMachines sind den Ingenieurwissenschaften zuzuordnen und stellen angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung dar. Haupttätigkeit der InMachines ist die Entwicklung und Erprobung von Maschinen, die hinsichtlich der Leistungsparameter mindestens dem Stand der Technik am Markt vergleichbarer Produkte entsprechen müssen, jedoch zusätzlich Open Source Hardware-spezifische Anforderungen erfüllen, wodurch sich die Maschinen grundsätzlich von am Markt verfügbaren Maschinen unterscheiden (Low-cost-Ansatz, Nutzung von off-the-shelf-Komponenten wo immer möglich und sinnvoll, modulare Bauweise, einfache Bedienung und Instandhaltung, durch Laien replizierbar). Im Rahmen der Build-Workshops muss InMachines die bisherigen Entwicklungsergebnisse vorstellen und gemeinsam mit den verschiedenen am Projekt beteiligten Experten / Expertinnen die Weiterentwicklung vorantreiben.
Die Rückausnahme nach § 116 Abs. 1 Nr. 2 lit. a), b) GWB greift nicht.
Bei den vom Auftragsgegenstand umfassten Leistungen handelt es sich zwar um Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, die grundsätzlich unter die von der Rückausnahme betroffenen Referenznummern des Common Procurement Vocabulary 73000000-2 bis 73120000-9, 73300000-5, 73420000-2 und 73430000-5 fallen.
Die Rückausnahme ist aber nicht einschlägig. Sie setzt voraus, dass die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsleistungen ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für den Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden und der Auftraggeber die Dienstleistungen vollständig vergütet. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.
Die Forschungsergebnisse werden schon kein ausschließliches Eigentum der HSU.
Der Begriff des Eigentums ist in diesem Zusammenhang nicht im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sondern im Sinne eines ausschließlichen Nutzungsrechts. Die HSU erhält kein ausschließliches Nutzungsrecht an den Projektergebnissen. Ein ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne der Rückausnahme soll unter anderem dann bestehen, wenn die Ergebnisse der Allgemeinheit lediglich reflexartig zugutekommen. Dies ist hier gerade nicht der Fall. Die Forschungsergebnisse werden vielmehr vollständig veröffentlicht. Die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen dem Open-Source-Gedanken folgend für jedermann reproduzierbar sein. Sie sollen einer möglichst breiten Menge an Menschen und Unternehmen dienen.
Die HSU wird InMachines für die Leistungen auch nicht vollständig vergüten, sie bringt umfangreiche Vorarbeiten, u.a. in Form von zwei – nach OSH-Standards – vollentwickelten Maschinen in das Forschungsprojekt ein.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Xanten
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46509
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.