Wendlingen-UL NBS, FBÜW Oberbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40245
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Wendlingen-UL NBS, FBÜW Oberbau
Wendlingen bis Ulm
Fachbauüberwachung Feste Fahrbahn
TEN-Projekt 17
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Wendlingen-UL NBS, FBÜW Oberbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wendlingen bis Ulm
Fachbauüberwachung Feste Fahrbahn
Nachtrag 1 - zusätzliche Bauabschnitte im Bereich Feste Fahrbahn/Gleisbau, wiederholter Umbau der Güterzuganbindung Wendlingen, Umbau der Maßnahme Trog Ulm
Aufgrund der Strecken und Projektkenntnisse sowie spezieller notwendiger Einweisungen stehen die Einarbeitungszeiten für einen neuen Nachunternehmer in keinem Verhältnis zu Nutzen und Aufwand.