Bf Sinzig, Umbau Verkehrsstation, Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35397
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Sinzig, Umbau Verkehrsstation, Bauüberwachung
Sinzig Bahnhof
Bauüberachungsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Sinzig, Umbau Verkehrsstation, Bauüberwachung
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sinzig Bahnhof
Bauüberachungsleistungen
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
NT04: erforderliche zusätzliche Bauüberwachungsleistung Oberbau / KIB / EEA und SiGekO
Aufgrund mangelhafter Planungsleistung und der damit verbundenen terminlichen Verschiebung sind nicht berücksichtigte
Leistungen der BÜ angefallen. Die Erbringung dieser Leistung ist jedoch zwingend erforderlich, um die vertraglichen
Verpflichtungen mit der Stadt Sinzig im Zuge der Anbindung PU (städtisch an DB)
Hierbei handelt es sich um die 2. Änderung im Verfahren, die als Zusatzleistung zu Vergüten ist.
Ein Wechsel des AN wäre nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Um im Zeit- und Kostenrahmen zu bleiben,
sind die zusätzlichen Leistungen der ausführenden Firma zwingend erforderlich. Stattgefundene Abstimmungen sowie örtliche
Kenntnisse inklusive Kontakte mit Projektbeteiligten wären erneut durchzuführen. Zudem müsste eine erhebliche Neueinweisung
durchgeführt werden, welche eine Verzögerung im Projekt zur Folge hat.