Kontrakt Leitungsbegehung Referenznummer der Bekanntmachung: T05-2021-0017
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Kontrakt Leitungsbegehung
Kontrakt Leitungsbegehung
380-/220-kV-Leitungen Leitungsinspektion
Leitungsbegehung Los TGW-H
Hamburg (s. Netzkarte)
Inspektion eines Leitungsabschnittes mit Mastbesteigung
Inspektion eines Leitungsabschnittes mit Mastbesteigung und Steigeschutzprüfung
Inspektion eines Leitungsabschnittes ohne Mastbesteigung
Inspektion eines Leitungsanschnittes durch Begehung
Allgemein soll der Zustand der Hoch- und Höchstspannungsleitungen kontrolliert werden, insbesondere ist
dabei folgendes zu inspizieren:
• Zustand der Maste und Mastkonstruktionen (inklusive Gründung und Erdungsanlage [der Teil über EOK]),
• Zustand der Isolation einschließlich Armaturen und Seilbefestigungen (insbesondere Feldabstandshalter,
Pressverbinder, Abspannklemmen, Lichtbogenschutzarmaturen und Stromschlaufen),
• Zustand der Leiter-, Erd- und LWL-Seile,
• Bewuchs am Maststandort und im Spannfeld (Baumabstände), Sichtkontrolle der Baumabstände,
• Fremdobjekte / Kreuzungen,
• Zustand von Markierungskugeln (Flugwarnkugeln), Vogelschutzarmaturen
2 x 12 Monate
Leitungsbegehung Los TGN
Mecklenburg-Vorpommern
(s. Netzkarte)
Inspektion eines Leitungsabschnittes mit Mastbesteigung
Inspektion eines Leitungsabschnittes mit Mastbesteigung und Steigeschutzprüfung
Inspektion eines Leitungsabschnittes ohne Mastbesteigung
Inspektion eines Leitungsanschnittes durch Begehung
Allgemein soll der Zustand der Hoch- und Höchstspannungsleitungen kontrolliert werden, insbesondere ist
dabei folgendes zu inspizieren:
• Zustand der Maste und Mastkonstruktionen (inklusive Gründung und Erdungsanlage [der Teil über EOK]),
• Zustand der Isolation einschließlich Armaturen und Seilbefestigungen (insbesondere Feldabstandshalter,
Pressverbinder, Abspannklemmen, Lichtbogenschutzarmaturen und Stromschlaufen),
• Zustand der Leiter-, Erd- und LWL-Seile,
• Bewuchs am Maststandort und im Spannfeld (Baumabstände), Sichtkontrolle der Baumabstände,
• Fremdobjekte / Kreuzungen,
• Zustand von Markierungskugeln (Flugwarnkugeln), Vogelschutzarmaturen
2 x 12 Monate
Leitungsbegehung Los TGE
Spreewald; Spree-Neiße bis Görlitz - Chemnitz
s. Netzkarte
Inspektion eines Leitungsabschnittes mit Mastbesteigung
Inspektion eines Leitungsabschnittes mit Mastbesteigung und Steigeschutzprüfung
Inspektion eines Leitungsabschnittes ohne Mastbesteigung
Inspektion eines Leitungsanschnittes durch Begehung
Allgemein soll der Zustand der Hoch- und Höchstspannungsleitungen kontrolliert werden, insbesondere ist
dabei folgendes zu inspizieren:
• Zustand der Maste und Mastkonstruktionen (inklusive Gründung und Erdungsanlage [der Teil über EOK]),
• Zustand der Isolation einschließlich Armaturen und Seilbefestigungen (insbesondere Feldabstandshalter,
Pressverbinder, Abspannklemmen, Lichtbogenschutzarmaturen und Stromschlaufen),
• Zustand der Leiter-, Erd- und LWL-Seile,
• Bewuchs am Maststandort und im Spannfeld (Baumabstände), Sichtkontrolle der Baumabstände,
• Fremdobjekte / Kreuzungen,
• Zustand von Markierungskugeln (Flugwarnkugeln), Vogelschutzarmaturen
2 x 12 Monate
Leitungsbegehung Los TGS
s. Netzkarte
Inspektion eines Leitungsabschnittes mit Mastbesteigung
Inspektion eines Leitungsabschnittes mit Mastbesteigung und Steigeschutzprüfung
Inspektion eines Leitungsabschnittes ohne Mastbesteigung
Inspektion eines Leitungsanschnittes durch Begehung
Allgemein soll der Zustand der Hoch- und Höchstspannungsleitungen kontrolliert werden, insbesondere ist
dabei folgendes zu inspizieren:
• Zustand der Maste und Mastkonstruktionen (inklusive Gründung und Erdungsanlage [der Teil über EOK]),
• Zustand der Isolation einschließlich Armaturen und Seilbefestigungen (insbesondere Feldabstandshalter,
Pressverbinder, Abspannklemmen, Lichtbogenschutzarmaturen und Stromschlaufen),
• Zustand der Leiter-, Erd- und LWL-Seile,
• Bewuchs am Maststandort und im Spannfeld (Baumabstände), Sichtkontrolle der Baumabstände,
• Fremdobjekte / Kreuzungen,
• Zustand von Markierungskugeln (Flugwarnkugeln), Vogelschutzarmaturen
2 x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4)
der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1. Eigenerklärung, dass auf den Bewerber keine
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zutreffen.
2. Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohns bzw. der tariflichen Vergütungsregelungen für alle
Mitarbeiter, soweit anzuwenden.
(siehe Bewerberfragebogen)
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4)
der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1. Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar.
2. aktuellen Handelregisterauszug oder gleichwertiges Dokument, d.h. nicht älter als
zwei Monate vor Einreichung der Bewerbung eingeholt wurde
(siehe Bewerberfragebogen)
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4)
der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1. Nachweis über die eingesetzten Messgeräte zur Abstandsbestimmung des
Bewuchses zu den Leiterseilen. Dies ist entweder durch das Datenblatt des
Messgerätes oder durch eine Eigenerklärung unter Angabe des
Messgerätetyps nachzuweisen. Siehe auch Abschnitt 1 im Dokument "Allgemeine
Bedingungen Leitungsbegehung".
2. Eigenerklärung zur Einhaltung jeweils aktuell gültigen Technischen Richtlinien
a) TRN 24.01.30 Inspektionen an Leitungen und Funkmasten Begehen und Befliegen
b) Allgemeine Bedingungen Leitungsbegehung
c) 140303_Inspektionber-Leitungen_Endfassung
d) TRN 24.02.01 Vegetationspflege im Bereich von Freileitungen
e) TRN 24.01.35 Freileitung Stahlbaukontrollen
f) TRN 06.21.01 Bezeichnung von Leitungen und deren Bauteilen eingehalten werden.
3. Referenzangaben mit vergleichbaren Leistungen von Leitungsinspektionen einschließlich Steigschutzeinrichtungsprüfungen, aus Sicht der Betriebssicherheit, der letzten 3 Jahre mit Objektbezeichnung und Objektgrößenangaben in Trassenkilometern
oder Mastfeldern mit Angabe des Auftraggebers (Siehe Referenzliste)
4. Qualifikation der Mitarbeiter, durch Referenzen oder Eigenerklärung:
1. Asset Freitleitung, das der eingesetzte Mitarbeiter (MA), welcher das Asset Freileitung auf Mängel kontrolliert Elektrofachkraft ist und in der Lage ist den Zustand der Freileitungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik und den Technischen Richtlinien des Auftraggebers zu beurteilen.
2. Der zweite MA muss entsprechende Fachkunde und über mindestens 2 Jahre
Praxiserfahrung, in den Bereichen der Baumpflege aufweisen (European Tree
Worker, European Tree Technican, Geprüfte*r Fachagrarwirt*in Baumpflege &
Baumsanierung oder gleichrangige Ausbildungen) eine Berufsausbildung
beispielweise als Gärtner oder Garten-und Landschaftsbauer*in ohne eine der
genannten Zusatzausbildungen ist nicht ausreichend.
Dieser MA muss mindestens die Bescheinigung "elektrisch unterwiesene
Person (EuP)" vorweisen.
5. Nachweis ISO 9001 des Vorhandenseins eines zertifizierten QM-Systems nach ISO 9001 oder gleichwertig. (Kopie beifügen)
6.Nachweis OHSAS 18001 oder vergleichbar über das Vorhandensein eines
Arbeitssicherheitsmanagementsystems (OHSAS 18001 oder vergleichbar)
(Kopie beifügen)
7. Zusicherung, deutschsprachigen kommerziellen und und technischen
Ansprechpartners für das Vergabeverfahren und eine spätere Auftragsausführung
siehe Bewerberfragebogen)
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch
in Register aufzuteilen:
(1) Bewerberfragebogen
(2) Anlagen gemäß Bewerberfragebogen
(3) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe /Nachunternehmen
(4) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch über das
Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind
an geeigneter Stelle hochzuladen. Die Zusendung des
Teilnahmeantrags per Email oder in Briefform ist nicht zulässig.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des
Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3)
siehe allgemeine Einkaufsbedingungen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
3 Jahre fester Vertrag + 2 Option, zur langfristigeren Zusammenarbeit
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7
Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die
Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von
allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form
unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur
Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw.
Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten
URLAdresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und
Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu
beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom
Verfahren führen.
b) Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren
Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur
Angebotsabgabe ggf. konkretisiert. Bekanntmachung und
gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des
Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten
Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am
Verfahren zu ermöglichen
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -
kriterien:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom
Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine
Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen
kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und
die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung
nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die
geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in
amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine
Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können,
ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein
vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu
erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterzeichnete und vollständig ausgefüllte
Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere
der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der
Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten.
Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer
III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise
vorzulegen. Für die geforderten Erklärungen und Nachweise
gemäß Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die
Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und
insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem
Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine
gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und
Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in
erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die
gleichen Regeln wie für Bewerber.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis
der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe).
Dann muss das andere Unternehmen eine
Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für
den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen
wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den
Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer),
als auch, soweit möglich, solche anderen Unternehmen, die der
Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen
möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste
zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen
Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den
das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."