Fahrzeugreinigung Omnibus Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0655-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeugreinigung Omnibus
Ablauf-, Turnus- und Grundreinigung der elektrisch und dieselbetriebenen Omnibusse der Berliner Verkehrsbetriebe AöR, unternehmensweit.
Gesamtes Stadtgebiet von Berlin
Ablauf-, Turnus- und Grundreinigung der elektrisch und dieselbetriebenen Omnibusse der Berliner Verkehrsbetriebe AöR, unternehmensweit. Hierbei handelt es sich um derzeit 1.544 Fahrzeuge. Im Jahr 2023 wird aktuell mit einer Gesamtfahrzeuganzahl von 1.563 und in 2024 mit einer Gesamtfahrzeuganzahl von 1.592 Fahrzeugen geplant. Diese Zahlen stellen Planwerte dar. Die tatsächliche Anzahl an Fahrzeugen kann hiervon abweichen.
Weiterhin kann es in 2022 und 2023 zu erheblichen Lastverschiebungen innerhalb des Unternehmens des AG kommen, die durch erforderliche Bauarbeiten bedingt sind. Der Mengenkalkulation liegt der gegenwärtige Kenntnisstand zu Grunde. Ebenfalls wird durch diese Lastverschiebungen ein agiles Verhalten des AN erforderlich. Die Vergabe kann daher nur in einem gesamtheitlichen Los erfolgen.
Dem AG steht ein einseitiges Optionsrecht zu, gerichtet auf Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate, maximal jedoch bis zum 31.01.2024. Vorgenanntes Optionsrecht hat der AG gegenüber dem AN bis spätestens 31.09.2022 schriftlich oder in Textform zu erklären.
Der Hauptauftrag beginnt am 01.02.2022 und endet am 31.01.2023. Dem AG steht ein einseitiges Optionsrecht zu, gerichtet auf Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate, maximal jedoch bis zum 31.01.2024. Vorgenanntes Optionsrecht hat der AG gegenüber dem AN bis spätestens 31.09.2022 schriftlich oder in Textform zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss Eigenerklärungen zur Befähigung seiner Mitarbeiter abgeben:
Diese sind:
b. Eigenerklärung, dass die für diesen Auftrag zum Einsatz kommenden Mitarbeiter Kenntnisse von Fahrzeugreinigungsleistungen einschließlich ergänzender Serviceleistungen wie Fahrbewegungen,
Betankungen von Omnibussen und Bedienung von elektrischen Fahrzeugwaschmaschinen in einem ÖPNV-Unternehmen besitzen,
c. Eigenerklärung, dass die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter für Fahrleistungen mindestens die Berechtigung zum Fahren von Omnibussen ohne Fahrgäste besitzen
Weiterhin muss der Bieter Eigenerklärungen zu den Versicherungen angeben:
Die Versicherung bzw. Versicherungen muss/müssen die Risiken dieses Vertrages entsprechend der nachfolgend genannten Mindestversicherungssummen abdecken:
- 3 Mio. EUR für Sachschäden
- 5 Mio. EUR für Personenschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden
Erforderlich ist die Angabe einer Haftpflich-,Betriebs- und Vermögensschadenversicherung.
Für die Bestätigung der Eignung des Bieters muss ein jährlicher Gesamtumsatz von nicht weniger als [Betrag gelöscht] EUR und ein jährlicher Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind, nachgewiesen werden. Der nachzuweisende Umsatz wird aus dem Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre gebildet und ist in der Eigenerklärung zur Eignung anzugeben.
Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
Mindestumsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind: [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Jahre gefordert
Ausführung von mindestens zwei Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mir der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. (mind. 2 Referenzleistungen)
Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit der ausgeschriebenen Leistung wird nach Art der Leistung(Fahrzeugreinigungsleistungen von Omnibussen im Linienverkehr einschließlich ergänzender Serviceleistungen und Fahrzeugbewegungen in einem ÖPNV-Unternehmen) und Umfang (insbesondere Ø Anzahl der täglich gereinigten Omnibusse je Liegenschaft/Hof und Umsatzvolumen) bemessen.
Die Vergleichbarkeit der Art der Leistung wird dann angenommen, wenn es sich um Fahrzeugreinigungsleistungen von Omnibussen im Linienverkehr einschließlich ergänzender Serviceleistungen und Fahrzeugbewegungen in einem ÖPNV-Unternehmen handelt.
Die Vergleichbarkeit des Leistungsumfangs wird dann angenommen, wenn für einen Auftrag Ø täglich mehr als 50 Omnibusse je Liegenschaft/Hof gereinigt werden.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Leistungserbringung ab 01.02.2024 wird im Jahr 2023 ein in lose aufgeteiltes Vergabeverfahren durchgeführt.
Die vorliegende Vergabe ist ein "offenes Verfahren" gemäß SektVO. Alle erforderlichen Angaben müssen mit dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.