Modernisierung Wanderausstellungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-143-13-IK2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Wanderausstellungen
Modernisierung sowie redaktionelle und digitale Neuausrichtung der Wanderausstellungen des Deutschen Bundestages: Konzept, Planung, Umsetzung, Support
Sitz des Auftragnehmers
Der Vertrag umfasst die Modernisierung sowie redaktionelle und digitale Neuausrichtung der Wanderausstellungen des Deutschen Bundestages. Mit den Wanderausstellungen informiert der Deutsche Bundestag die Öffentlichkeit an jährlich bis zu 150 Orten in Deutschland über die Aufgaben des Parlaments. Die bisherigen Wanderausstellungen werden auf System-Stellwänden der Firma Octanorm GmbH präsentiert. Es gibt derzeit zehn bau- und inhaltsgleiche Exemplare der Wanderausstellungen, die Anzahl soll jedoch auf acht entsprechende Exemplare reduziert werden. Die baulich vorhandenen Einzelteile der Wanderausstellungen sollen im größtmöglichen Umfang beibehalten werden. Im Rahmen der Modernisierung erfolgt eine redaktionelle Neuausrichtung unter Einbeziehung digitaler Inhalte, um die Wanderausstellung zukünftig in einem neuen Format zu präsentieren. Es sind je vier Thementafeln zu vier Themen zu erstellen. Acht dieser Tafeln sollen einen Monitor für Fotostrecken, Videos und weitergehende Informationen enthalten. Die übrigen Tafeln sollen mittels QR-Codes weitergehende Informationen zugänglich machen. Teil der Leistung ist die Vorlage eines Feinkonzeptes und dessen Umsetzung. Zudem ist dauerhaft ein webbasiertes Content-Management-System zu überlassen. Für bis zu acht Jahre sind zusätzliche Serviceleistungen zu erbringen: Support, Wartung und Schulungen.
Als optionale Leistung fertigt der Auftragnehmer einzelne Schautafeln auf Basis der ursprünglich bestehenden Tafeln an ohne eine erneute Kreativleistung zu erbringen und unter Berücksichtigung des seitens der Auftraggeberin beigesteuerten Textes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung Wanderausstellungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.