Hbf. Frankfurt/Main, Erneuerung Bahnsteig Gl. 1/1a inkl. Bahnsteigdach sowie Erneuerung Gleisbrücken Gl. 12 und Gl. 13 über Post- und Personentunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36795
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hbf. Frankfurt/Main, Erneuerung Bahnsteig Gl. 1/1a inkl. Bahnsteigdach sowie Erneuerung Gleisbrücken Gl. 12 und Gl. 13 über Post- und Personentunnel
Hbf. Frankfurt/Main, Erneuerung Bahnsteig Gl. 1/1a inkl. Bahnsteigdach und Erneuerung Gleisbrücken Gl. 12/13 über Post- und Personentunnel, Planungsleistungen OP Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung LPH 1-3 (Option 5-7+9)
Bahnsteig Gleis 1/1a
• Ausbesserungsarbeiten/Instandhaltung Bahnsteig Gl. 1/1a (Innenbereich)
• Rückbau und Erneuerung Bahnsteig Gl. 1/1a (Außenbereich)
• Erneuerung der kompletten Ausstattung und Beschilderung (Außen- und Innenbereich)
• Rückbau und Erneuerung Bahnsteigdach (System-Dach) Gl. 1/1a (außerhalb der Halle) inkl. komplette Erneuerung der Beleuchtungsanlage im Außenbereich
• Erneuerung Treppenabgang in die Personenunterführung (Treppenstufen, Wandbelag, Geländer)
• Abbruch Aufsicht auf dem Bahnsteig, Herstellung neuer Räume für die Stromverteilungen im Posttunnel inkl. Planung der neuen Stromversorgung für den Bahnsteig (Verteilungen und Kabelführung)
Gleisbrücken Gleis 12 und Gleis 13
• Abbruch und Erneuerung der Gleisbrücken Gleis 12 und Gleis 13 über Post- und Personentunnel
• Abbruch Aufsicht auf dem Bahnsteig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hbf. Frankfurt/Main, Erneuerung Bahnsteig Gl. 1/1a inkl. Bahnsteigdach sowie Erneuerung Gleisbrücken Gl. 12 und Gl. 13 über Post- und Personentunnel
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
3.1 Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. und u.g. Reihenfolge in einer Anlage (eine pdf-Datei) kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bitte versuchen Sie sich kurz zu halten und fassen Sie die Erklärungen zu III 1.1, III 1.2 und VI auf maximal 10 Seiten (ggf. anpassen) zusammen (Eigenerklärungen). Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
3.2 Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
3.3 Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beauftragte Unternehmen: Mainländer Consullt
3.4 Bitte beachten Sie, dass Sie zur Angebotslegung die nachfolgend dargestellten Erklärungen tätigen müssen ( in der Angebotserklärung zum Ing.Vertrag): Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( http://www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
Hbf. Frankfurt/Main, Erneuerung Bahnsteig Gl. 1/1a inkl. Bahnsteigdach und Erneuerung Gleisbrücken Gl. 12/13 über Post- und Personentunnel, Planungsleistungen OP Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung LPH 1-3 (Option 5-7+9)
Bahnsteig Gleis 1/1a
• Ausbesserungsarbeiten/Instandhaltung Bahnsteig Gl. 1/1a (Innenbereich)
• Rückbau und Erneuerung Bahnsteig Gl. 1/1a (Außenbereich)
• Erneuerung der kompletten Ausstattung und Beschilderung (Außen- und Innenbereich)
• Rückbau und Erneuerung Bahnsteigdach (System-Dach) Gl. 1/1a (außerhalb der Halle) inkl. komplette Erneuerung der Beleuchtungsanlage im Außenbereich
• Erneuerung Treppenabgang in die Personenunterführung (Treppenstufen, Wandbelag, Geländer)
• Abbruch Aufsicht auf dem Bahnsteig, Herstellung neuer Räume für die Stromverteilungen im Posttunnel inkl. Planung der neuen Stromversorgung für den Bahnsteig (Verteilungen und Kabelführung)
Gleisbrücken Gleis 12 und Gleis 13
• Abbruch und Erneuerung der Gleisbrücken Gleis 12 und Gleis 13 über Post- und Personentunnel
• Abbruch Aufsicht auf dem Bahnsteig
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT05: Zusätzliche Planungsleistungen für die Sanierungsplanung des Tiefbahnsteiges 1a (Mannheimer Straße),
Objektplanung Verkehrsanlage, §47 HOAI, gem. Anlage 1.2. Dieser Planungsgegenstand ist in der Anlage
1.0 (Planungsleistungen) nicht erfasst und stellt somit eine zusätzliche Leistung dar.
Im Rahmen der Beplanung des Tiefbahnsteiges 1a wurden folgende Leistungen erbracht:
- Variantenuntersuchung / Stellungnahme
- Erstellung Planunterlagen für Leistungsphase 3, 5 und 6,
- Kostenberechnung,
- Baubeschreibung sowie
- Ausschreibung.
Die Änderungen von Leistungen von Richtlinien und Vorgaben durch das Denkmalschutzamtes. Nachtragsangebot waren teilweise vertraglich nicht vorgesehen und deshalb nicht ausgeschrieben. Für die Erfüllung des Vertrages waren die Leistungen jedoch notwendig und wurden daher teilweise nachträglich angeordnet.