Großgeräte AEMP Referenznummer der Bekanntmachung: VV 178-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Großgeräte AEMP
Großgeräte für eine Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP)
UKE Strategischer Einkauf Martinistr. 52 20251 Hamburg Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der geschätzte Gesamtauftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000 wird in dieser Ausschreibung erreicht bzw. überschritten.
Das "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" (UKE) beabsichtigt die Beschaffung von Großgeräten und Einrichtung für die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP). Hierbei steht die Versorgung des Herz- und Gefäßzentrums sowie der angrenzenden Gebäude (Martiniklinik mit daVinci-Robotik-Chirurgiesystemen und Augenklinik) im Fokus.
Die geplante AEMP weist eine Fläche von ca. 1.346,4 m² auf und ist unterteilt in
- Arbeitsraum (AR) Unrein (ca. 266,8 m²),
- Packzone (ca. 414,3 m²),
- Kommissionierung Zwischenlager bzw. Fallwagenlager / Sterilgutlager / Auslieferung (ca. 362 m²),
- Lager Verpackung (ca. 52,8 m²),
- Chemikalienlager (ca. 40,1 m²) und
- Ver- und Entsorgung (ca. 96,4 m²) sowie
- Nebenräume (Schleusen, Dokumentationsbüros und Putzmittelräume).
Die Arbeitszeiten sind 24 Stunden / 7 Wochentage / 365 Tage im Jahr. Die AEMP soll das gesamte Sterilgut des neuen Universitären Herz- und Gefäßzentrums sowie der angrenzenden Gebäude des gesamten Klinikums aufbereiten. Sterilgut des Herzzentrums wird durch AWT-Container über Logistik-Aufzüge in den Bereich des AR Unrein transportiert. Ebenfalls über AWT-Container wird über Versorgungstunnel jegliches Gut von den angrenzenden Gebäuden zum AWT Empfang / Anlieferung gebracht. Mit Ausnahme der OP-Siebe für OP- und Eingriffsräume des Herzzentrums gehen aufbereitete Sterilgüter wieder zurück in AWT-Container und in Sendestationen im Raum Ver- und Entsorgung.
Sterilgut für OP-Abteilung und Eingriffsraum werden in Fallwagen speziell für geplante Prozeduren im Fallwagenlager/ terilgutlager gepackt und über Aufzüge direkt in die Sterilgutflure der OP-Abteilung/ Eingriffsbereiche gebracht.
Die Angebote sollen Firmenkonzepte zur bestmöglichen Ausstattung an Großgeräten beinhalten. Vorgaben sind hierbei die Summen der aufzubereitenden Güter sowie die baulichen Vorleistungen (zur Verfügung stehende Medien, Belastbarkeit des Baukörpers etc.). Der Bieter soll hier auch Automatisierungen berücksichtigen, um möglichst ressourcensparend die AEMP betreiben zu können. Alle regulatorischen Anforderungen müssen eingehalten werden. In einem Konzept sollen zur Optimierung der Arbeitsprozesse mehrere Optionen Berücksichtigung finden.
Es entscheiden die Angaben zum Unternehmen und zu den vom Bewerber genannten Referenzen. Es werden folgende Kriterien bei der Auswahl zu Grunde gelegt:
- Umfang und Qualität der Leistung gemäß den angegebenen Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensangaben Einzelbewerber, Unternehmensangaben Bewerbergemeinschaft, Unternehmensbeschreibung/Firmenprofil; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ggf. zur Selbstreinigung/Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen; Verbundene Unternehmen; Vordruck Privilegierte Nachunternehmer: Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemein-schaft, ob er/sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will. Falls ja, die genaue Angabe der privilegierten Nachunternehmer und deren Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall.
Vordruck Eigenerklärung zum Umsatz: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Bankerklärung; Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindestanforderung: Gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben un-berücksichtigt.
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare erbrachte Leistungen.
Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist,
Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement. Verfügt der Bewerber über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hat der Bewerber allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe in seinem Unternehmen implementiert, sind diese zu beschreiben. Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein Umweltmanagements-Zertifikat, ist dieses dem Antrag in Kopie beizufügen.
Mindestanforderung ist, dass mindestens vier Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistung vorgelegt werden. Ein Referenzauftrag wird nur dann als vergleichbar anerkannt, wenn
- dieser der Ausführung der ausgeschriebenen Lieferung im Wesentlichen entsprochen hat (d.h. mindestens 90.000 StE pro Jahr bei 24/7) und
- die Ausstattung an Großgeräten des Referenzauftrages vergleichbar war (z.B. gleiche oder höherwertige Art und Anzahl der RDGs, Sterilisatoren und Großraum-RDGs)
- Mindestens einer der vom Bieter genannten Referenzaufträge muss zum Gegenstand auch die Ausstattung der angebotenen automatischen Ein- und Austransportsysteme gehabt haben
- In einer weiteren Referenz soll die Aufbereitung von Robotik-Chirurgiesystemen (daVinci) und Instrumentarium einer Augenklinik nachgewiesen werden. In Bezug auf die Referenz von da-Vinci und Instrumentarium im Fachbereich Augenheilkunde kann die Aufbereitungskapazität von den oben genannten 90.000 StE pro Jahr abweichen.
Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre (Fertigstellung 2016) sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRFD7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.