Weiterbetrieb der Beratungsstelle Netzwerkagentur GenerationenWohnen Referenznummer der Bekanntmachung: IVA_0002_VgV_TV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterbetrieb der Beratungsstelle Netzwerkagentur GenerationenWohnen
Weiterbetrieb der seit 2008 tätigen Beratungsstelle
für generationenübergreifendes Wohnen in Berlin unter dem Namen - Netzwerkagentur GenerationenWohnen - für den Zeitraum 2022-2023
Weiterbetrieb der seit 2008 tätigen Beratungsstelle für generationenübergreifendes Wohnen in Berlin unter dem Namen - Netzwerkagentur GenerationenWohnen - für den Zeitraum 2022-2023.
Der Auftragnehmer muss fachlich, personell und organisatorisch die seit 2008 tätige Beratungsstelle für generationenübergreifendes Wohnen weiterbetreiben. Aufgaben der Beratungsstelle sind: 1. Beratung von Einzelinteressenten, Wohngruppen, Baugemeinschaften, Vermietern, Investoren sowie 2. Zusammenarbeit mit Auftraggeber, Fachverbänden und vorhandenen Beratungsstellen und -anbietern in Angelegenheiten des generationenübergreifenden Wohnens zur Miete und im Eigentum sowohl in Einzelhaushalten als auch in gemeinschaftlichen Wohnformen. Inhaltliche Beratungsschwerpunkte sind gemeinschaftliche Wohnformen, Baugruppen, Wohnen im Familienverbund, Wohnen im Alter und genossenschaftliches Wohnen. Das Aufgabenspektrum umfasst ggf. auch Standortanalysen, Standortentwicklungen und Mitwirkung bei Grundstücksvergaben. Die Beratung umfasst planerische, baufachlich, finanzierungstechnische, rechtliche und sozial-organisatorische Fragen des Bauens und Wohnens in der Gemeinschaft und im Generationenverbund. Sie ist unentgeltlich u. i. d. R. auf Vermittlung von Erst -und Grundlageninformationen begrenzt. Es dürfen keine Baubetreuungs-, HOAI-, Rechts-, Mieter-, Finanzierungs- u. andere objektkonkrete Einzelberatungen erbracht werden. Die Beratungsstelle ist zur Wettbewerbsneutralität verpflichtet. Einzelheiten zur Tätigkeit sind den Newslettern der Beratungsstelle zu entnehmen – siehe unter www.netzwerk-generationen.de.
Der Vertragsabschluss steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel des Landes Berlin bei Kapitel 1240 Titel 54010.
1. Gesamtumsatz 2019-2020: 5 %,
2. Umsatz von vergleichbaren Leistungen 2019-2020: 5 %,
3. Personelle Ausstattung: 5 %,
4. Qualitätsmanagement: 5 %,
5. Qualifikation der Geschäftsführung: 10 %,
6. Berufspraxis der Projektleitung – Mindestkriterium: 15 %,
Qualifikation und einschlägige Praxiserfahrung des Projektteams (einschließlich Projektleitung):
7. baufachlich: 15 %,
8. finanzierungstechnisch: 10 %,
9. rechtlich: 10 %,
10. sozial-organisatorisch: 20 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis mit Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE).
Nachweis mit Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE).
Der Auftragnehmer muss fachlich, personell und organisatorisch die seit 2008 tätige Beratungsstelle für generationenübergreifendes Wohnen weiterbetreiben.
Aufgaben der Beratungsstelle sind:
1. Beratung von Einzelinteressenten, Wohngruppen, Baugemeinschaften, Vermietern, Investoren sowie
2. Zusammenarbeit mit Auftraggeber, Fachverbänden und vorhandenen Beratungsstellen und -anbietern in Angelegenheiten des generationenübergreifenden Wohnens zur Miete und im Eigentum sowohl in Einzelhaushalten als auch in gemeinschaftlichen Wohnformen. Inhaltliche Beratungsschwerpunktesind gemeinschaftliche Wohnformen, Baugruppen, Wohnen im Familienverbund, Wohnen im Alter und genossenschaftliches Wohnen. Das Aufgabenspektrum umfasst ggf. auch Standortanalysen, Standortentwicklungen und Mitwirkung bei Grundstücksvergaben. Die Beratung umfasst planerische,
baufachlich, finanzierungstechnische, rechtliche und sozial-organisatorische Fragen des Bauens und Wohnens in der Gemeinschaft und im Generationenverbund.
Siehe auch III.2.1).
Die für die Beratungsleistungen tätigen Mitarbeiter/innen müssen weisungsgebundene Beschäftigte, leitende Angestellte oder haftende Gesellschafter des Auftragnehmers sein. Die Weitergabe von Beratungsleistungen an Unterauftragnehmer, auf Werkvertragsbasis oder in vergleichbaren Rechtsformen wird ausgeschlossen. Angaben zur fachlichen Eignung der Geschäftsführung, Projektleitung und Beratungsstellenmitarbeiter/innen sind obligatorisch, sofern diese bereits bekannt sind und die besonderen Bedingungen erfüllen. 1) Die Projektleitung muss mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen. 2) Mindestens eine am Projektmitwirkende Person muss bauvorlagenberechtigt gemäß § 65 BauO Bln sein. 3) Erläuterung und Belege sind die maßgebliche und ausschließliche Grundlage für die auftraggeberseitige Bewertung baufachlicher, finanzierungstechnischer, rechtlicher und sozialorganisatorischer Kompetenz des Bieters.
Gültige Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen - sonstige Schäden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, erhalten vom Auftraggeber die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bewerber, die bis zum 09.12.2021 keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotserhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht zum Kreis der ausgewählten Bewerber zählen. Die zum Verhandlungsfahren zugelassenen Bewerber werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen der Auftraggeberin ihr Konzept für die Beratungsstelle vorzulegen. Es umfasst Angaben zu Qualifikation von Projektleitung und Projektteam, Beratungsbüro und Veranstaltungsräumen, Schwerpunktsetzung der Beratertätigkeit, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz, Reportingsystem und Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin (Zuschlagskriterium 1). Die Bewerber müssen weiterhin darstellen, welchen Umfang an Personalstunden sie den jeweiligen Teilleistungen ihres Konzepts zuordnen (Zuschlagskriterium 2). Dabei ist es nicht hinreichend, lediglich die für das Projekt aufzuwendende Gesamtstundenzahl zu benennen. Bei der Kalkulation der Gesamtkosten (Zuschlagskriterium 3) ist zu beachten, dass der Bewerber neben den Personalkosten für den Betrieb der Beratungsstelle und etwaige Kosten für die Vervielfältigung und Verteilung des Informationsmaterials zu tragen hat. Die Auftraggeberin wird die zum verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber zu einer Präsentation sowie anschließender Erörterung ihres Konzepts einladen. Danach nimmt die Auftraggeberin die Bewertung der Angebote vor und tritt nach Maßgabe des Bewertungsergebnisses in die abschließende Verhandlung mit dem besten Bieter ein. Sollte die Bewertung keine eindeutige Rangfolge der besten Angebote ergeben, behält sich die Auftraggeberin Verhandlungen mit den gleichrangig an der Spitze der Bewertung liegenden Bietern vor. Sollte das beste Angebot den Finanzrahmen überschreiten, behält sich die Auftraggeberin Anpassungsverhandlungen mit diesem Bieter vor.
Kosten für die Erstellung und Präsentation der Angebote werden nicht übernommen. Der Vertragsabschlusssteht unter dem Vorbehalt der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022/2023 des Landes Berlin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei
Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]