Weiterbetrieb der Beratungsstelle Netzwerkagentur GenerationenWohnen Referenznummer der Bekanntmachung: IVA_0002_VgV_TV

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/148353
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Weiterbetrieb der Beratungsstelle Netzwerkagentur GenerationenWohnen

Referenznummer der Bekanntmachung: IVA_0002_VgV_TV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Weiterbetrieb der seit 2008 tätigen Beratungsstelle

für generationenübergreifendes Wohnen in Berlin unter dem Namen - Netzwerkagentur GenerationenWohnen - für den Zeitraum 2022-2023

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Weiterbetrieb der seit 2008 tätigen Beratungsstelle für generationenübergreifendes Wohnen in Berlin unter dem Namen - Netzwerkagentur GenerationenWohnen - für den Zeitraum 2022-2023.

Der Auftragnehmer muss fachlich, personell und organisatorisch die seit 2008 tätige Beratungsstelle für generationenübergreifendes Wohnen weiterbetreiben. Aufgaben der Beratungsstelle sind: 1. Beratung von Einzelinteressenten, Wohngruppen, Baugemeinschaften, Vermietern, Investoren sowie 2. Zusammenarbeit mit Auftraggeber, Fachverbänden und vorhandenen Beratungsstellen und -anbietern in Angelegenheiten des generationenübergreifenden Wohnens zur Miete und im Eigentum sowohl in Einzelhaushalten als auch in gemeinschaftlichen Wohnformen. Inhaltliche Beratungsschwerpunkte sind gemeinschaftliche Wohnformen, Baugruppen, Wohnen im Familienverbund, Wohnen im Alter und genossenschaftliches Wohnen. Das Aufgabenspektrum umfasst ggf. auch Standortanalysen, Standortentwicklungen und Mitwirkung bei Grundstücksvergaben. Die Beratung umfasst planerische, baufachlich, finanzierungstechnische, rechtliche und sozial-organisatorische Fragen des Bauens und Wohnens in der Gemeinschaft und im Generationenverbund. Sie ist unentgeltlich u. i. d. R. auf Vermittlung von Erst -und Grundlageninformationen begrenzt. Es dürfen keine Baubetreuungs-, HOAI-, Rechts-, Mieter-, Finanzierungs- u. andere objektkonkrete Einzelberatungen erbracht werden. Die Beratungsstelle ist zur Wettbewerbsneutralität verpflichtet. Einzelheiten zur Tätigkeit sind den Newslettern der Beratungsstelle zu entnehmen – siehe unter www.netzwerk-generationen.de.

Der Vertragsabschluss steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel des Landes Berlin bei Kapitel 1240 Titel 54010.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Beratungskompetenz und Qualifikation der Beratungsstelle / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Umfang der angebotenen Dienstleistung (in Personalstunden) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 25
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1. Gesamtumsatz 2019-2020: 5 %,

2. Umsatz von vergleichbaren Leistungen 2019-2020: 5 %,

3. Personelle Ausstattung: 5 %,

4. Qualitätsmanagement: 5 %,

5. Qualifikation der Geschäftsführung: 10 %,

6. Berufspraxis der Projektleitung – Mindestkriterium: 15 %,

Qualifikation und einschlägige Praxiserfahrung des Projektteams (einschließlich Projektleitung):

7. baufachlich: 15 %,

8. finanzierungstechnisch: 10 %,

9. rechtlich: 10 %,

10. sozial-organisatorisch: 20 %.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis mit Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis mit Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE).

Der Auftragnehmer muss fachlich, personell und organisatorisch die seit 2008 tätige Beratungsstelle für generationenübergreifendes Wohnen weiterbetreiben.

Aufgaben der Beratungsstelle sind:

1. Beratung von Einzelinteressenten, Wohngruppen, Baugemeinschaften, Vermietern, Investoren sowie

2. Zusammenarbeit mit Auftraggeber, Fachverbänden und vorhandenen Beratungsstellen und -anbietern in Angelegenheiten des generationenübergreifenden Wohnens zur Miete und im Eigentum sowohl in Einzelhaushalten als auch in gemeinschaftlichen Wohnformen. Inhaltliche Beratungsschwerpunktesind gemeinschaftliche Wohnformen, Baugruppen, Wohnen im Familienverbund, Wohnen im Alter und genossenschaftliches Wohnen. Das Aufgabenspektrum umfasst ggf. auch Standortanalysen, Standortentwicklungen und Mitwirkung bei Grundstücksvergaben. Die Beratung umfasst planerische,

baufachlich, finanzierungstechnische, rechtliche und sozial-organisatorische Fragen des Bauens und Wohnens in der Gemeinschaft und im Generationenverbund.

Siehe auch III.2.1).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die für die Beratungsleistungen tätigen Mitarbeiter/innen müssen weisungsgebundene Beschäftigte, leitende Angestellte oder haftende Gesellschafter des Auftragnehmers sein. Die Weitergabe von Beratungsleistungen an Unterauftragnehmer, auf Werkvertragsbasis oder in vergleichbaren Rechtsformen wird ausgeschlossen. Angaben zur fachlichen Eignung der Geschäftsführung, Projektleitung und Beratungsstellenmitarbeiter/innen sind obligatorisch, sofern diese bereits bekannt sind und die besonderen Bedingungen erfüllen. 1) Die Projektleitung muss mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen. 2) Mindestens eine am Projektmitwirkende Person muss bauvorlagenberechtigt gemäß § 65 BauO Bln sein. 3) Erläuterung und Belege sind die maßgebliche und ausschließliche Grundlage für die auftraggeberseitige Bewertung baufachlicher, finanzierungstechnischer, rechtlicher und sozialorganisatorischer Kompetenz des Bieters.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gültige Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen - sonstige Schäden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/12/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bewerber die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, erhalten vom Auftraggeber die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bewerber, die bis zum 09.12.2021 keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotserhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht zum Kreis der ausgewählten Bewerber zählen. Die zum Verhandlungsfahren zugelassenen Bewerber werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen der Auftraggeberin ihr Konzept für die Beratungsstelle vorzulegen. Es umfasst Angaben zu Qualifikation von Projektleitung und Projektteam, Beratungsbüro und Veranstaltungsräumen, Schwerpunktsetzung der Beratertätigkeit, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz, Reportingsystem und Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin (Zuschlagskriterium 1). Die Bewerber müssen weiterhin darstellen, welchen Umfang an Personalstunden sie den jeweiligen Teilleistungen ihres Konzepts zuordnen (Zuschlagskriterium 2). Dabei ist es nicht hinreichend, lediglich die für das Projekt aufzuwendende Gesamtstundenzahl zu benennen. Bei der Kalkulation der Gesamtkosten (Zuschlagskriterium 3) ist zu beachten, dass der Bewerber neben den Personalkosten für den Betrieb der Beratungsstelle und etwaige Kosten für die Vervielfältigung und Verteilung des Informationsmaterials zu tragen hat. Die Auftraggeberin wird die zum verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber zu einer Präsentation sowie anschließender Erörterung ihres Konzepts einladen. Danach nimmt die Auftraggeberin die Bewertung der Angebote vor und tritt nach Maßgabe des Bewertungsergebnisses in die abschließende Verhandlung mit dem besten Bieter ein. Sollte die Bewertung keine eindeutige Rangfolge der besten Angebote ergeben, behält sich die Auftraggeberin Verhandlungen mit den gleichrangig an der Spitze der Bewertung liegenden Bietern vor. Sollte das beste Angebot den Finanzrahmen überschreiten, behält sich die Auftraggeberin Anpassungsverhandlungen mit diesem Bieter vor.

Kosten für die Erstellung und Präsentation der Angebote werden nicht übernommen. Der Vertragsabschlusssteht unter dem Vorbehalt der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022/2023 des Landes Berlin.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei

Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/11/2021