Steuerblätter zur Digitalisierung der TK-Eingangspost Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05898
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Steuerblätter zur Digitalisierung der TK-Eingangspost
Die von TK Mitarbeitenden für das Scannen aufbereitete Eingangspost wird mittels entsprechend typisierten Papier-Trennblättern mit Barcode und farbigem Rand - im Folgenden "Steuerblätter" genannt - nach führendem Dokument, sonstigem Dokument sowie Anlagen separiert und anschließend digitalisiert. Die Leistung des Auftragsnehmers besteht im Druck und in der Lieferung dieser Steuerblätter (Format A4). Des Weiteren gehört zum Leistungsgegenstand die Erstellung der jeweiligen Druckdatei.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bundesweit
Für die Digitalisierung der Eingangspost benötigt die TK für die max. Dauer der Vertragslaufzeit von 4 Jahren voraussichtlich folgende Mengen an Steuerblättern:
- 36,0 Mio. Steuerblätter "Führendes Dokument"
- 8,0 Mio. Steuerblätter "Sonstiges Dokument"
- 12,0 Mio. Steuerblätter "Anlagen"
Die Mengenangaben zeigen den geschätzten Bedarf der TK, ohne dass hiermit eine Abrufverpflichtung in entsprechender Höhe begründet wird. Maßgebend sind allein die Einzelabrufe.
Die Höchstmenge, die über diesen Rahmenvertrag abgerufen werden kann, beträgt 84,0 Mio. Steuerblätter.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte eVergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD94
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.