Beratung und Projektentwicklung COPRA6 Referenznummer der Bekanntmachung: AL 95/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Projektentwicklung COPRA6
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beratung und Projektunterstützung bei der Implementierung von COPRA6 auf den Intensivstationen der Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1 in 10117 Berlin, sowie die Anwendungsentwicklung zu COPRA6. Dazu beabsichtigt die Charité einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister zu schließen.
Berlin
Standardlos
2 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesamtumsatz und Jahresumsatz vergleichbaren Leistungen : Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020).
Vergleichbar sind Leistungen über die Erbringung von Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Tätigkeitsbereich COPRA6.
zu Eignungskriterium 1: Gefordert ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungsaufträgen von mind. 250.000 € in jedem Geschäftsjahr der letzten 3 Geschäftsjahre oder in Summe 750.000 € über 3 Geschäftsjahre.
2. Jährlichen Beschäftigtenzahl des Anbieters: Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Anbieters der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020).
3. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Aufträge : Nachzuweisen sind 3 Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) oder aktueller.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über die Erbringung von Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Tätigkeitsbereich COPRA6.
zu Eignungskriterium 2: In jedem der letzten 3 Geschäftsjahre ist durchschnittlich mindestens folgende Anzahl von Mitarbeiter*innen gefordert:
a) mind. 8 Mitarbeiter*innen, welche die Berufsbezeichnung: (Senior) Berater COPRA6 oder (Senior) Anwendungsentwickler COPRA6 vorweisen
zu Eignungskriterium 3: Es sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzuweisen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Jede der drei Referenzen muss die Implementierung von COPRA6 Projekten in deutschen Kliniken beinhalten.
b) Davon muss eine Referenz in einer Einrichtung mit einer Medizinischen Fakultät realisiert worden sein.
c) Darüber hinaus muss der Umfang bei einer der 3 Referenzen insgesamt mind. 200 Personentage und bei den anderen zwei der 3 Referenzen mind. 100 Personentage aufweisen.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wenn neu ausgeschrieben wird dann ca. 2026/2027, aber das kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich mitgeteilt werden.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]