Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; Flächen N-10.1 und N-10.2 Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1189-I

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=424435
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=424435
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; Flächen N-10.1 und N-10.2

Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1189-I
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90710000 Umweltmanagement
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u. a. die Meeresumwelt untersucht werden.

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) auf den Flächen N-10.1 und N-10.2 (gemäß Flächenentwicklungsplan des BSH vom 18.12.2020), innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2022 bis 30.06.2024.

Leistungsziele:

Das fristgerechte Bereitstellen von Daten, Untersuchungsergebnissen und Berichten für die strategische Umweltprüfung der Eignungsprüfung und für die Ausschreibung der BNetzA stellen die Leistungsziele dar. Dazu müssen die Daten im Vorfeld erhoben werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90711000 Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
90712000 Umweltplanung
90713000 Beratung in Umweltfragen
90714000 Umweltaudit
90715000 Untersuchung von Verschmutzungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsche AWZ der Nordsee

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u. a. die Meeresumwelt untersucht werden.

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) auf den Flächen N-10.1 und N-10.2 (gemäß Flächenentwicklungsplan des BSH vom 18.12.2020), innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2022 bis 30.06.2024.

Leistungsziele:

Das fristgerechte Bereitstellen von Daten, Untersuchungsergebnissen und Berichten für die strategische Umweltprüfung der Eignungsprüfung und für die Ausschreibung der BNetzA stellen die Leistungsziele dar. Dazu müssen die Daten im Vorfeld erhoben werden.

Folgende Arbeiten sind jeweils vorgesehen:

a) Schiffsgestützte Untersuchungen

Die schiffsgestützten Untersuchungen der Flächen N-10.1 und N-10.2 finden im Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2024 statt.

Die Untersuchungen umfassen:

- monatliche SAS-Fahrten (Schiffstransekte) zur Erfassung der Rastvögel und der Meeressäuger. Es muss garantiert werden, dass die Transekterfassungen auch in großen Untersuchungsgebieten immer am selben Tag abgeschlossen werden können. Hierzu sind geeignete Maßnahmen vorzusehen wie z. B. der zeitgleiche Einsatz von mehr als einem Schiff)

- Transektausrichtung: Ost-West

- Erfassung der Zugvögel während der Hauptzugzeiten (01. März bis 31. Mai und 15. Juli bis 30. November; 7 Tage/Monat, 4 Tage/halber Monat) mittels kombiniertem Einsatz eines Vertikalradars, Sichtbeobachtungen und Zugverhör von geeigneten Ankerpositionen (je Gebiet min. ein Ankerpunkt für den Frühjahreszug und min. ein Ankerpunkt für den Herbstzug) aus.

- Untersuchungen zur Habitatnutzung der Schweinswale mittels PODs an zwei Stationen (eine Station je Fläche) von Juli 2022 bis Juni 2024.

b) Flugzeuggestützte Untersuchungen

Die flugzeuggestützten Untersuchungen der Flächen N-10.1 und N-10.2 finden im Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2024 statt und umfassen:

- 10 Erfassungsflüge pro Jahr mit Hilfe hochauflösender (min. 2 cm/Pixel an der Meeresoberfläche) digitaler Videotechnik (min. 6 Bilder/s)

- Verteilung der Flüge: März-Oktober monatlich einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen: grundsätzlich 2 Wochen; November-Dezember und Januar- Februar jeweils in der Mitte des Zeitraumes einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen innerhalb dieses Zeitraumes: 6 Wochen

- Das Untersuchungsgebiet umfasst die Flächen N-10.1 und N-10.2;

- nach StUK4, Transektausrichtung: Ost-West

c) Erstellung von Zwischen und Abschlussberichten

Die Berichte haben eine Bestandscharakterisierung, eine Darstellung der Vorbelastungen, eine Bestandsbewertung sowie eine qualitative Auswirkungsprognose (Beschreibung der Wirkpfade) in Bezug auf die Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte. Die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Das BSH prüft alle Berichte, Überarbeitungen sind einzuplanen.

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte werden beim öffentlichen Auftraggeber Strategische Umweltprüfungen zu den (durch die Bundesnetzagentur, BNetzA) auszuschreibenden Flächen durchgeführt und die Eignung der Flächen geprüft.

Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden darüber hinaus der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, damit potentielle Bieterinnen und Bieter der Ausschreibungen der BNetzA auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse ihre Gebote kalkulieren können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a. Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)

Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).

b. Eintragung in einem Handelsregister

Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium).

c. Bestimmte Berechtigung erforderlich

Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium).

Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a. Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):

[Betrag gelöscht] EUR

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters

b. Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):

Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung

Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:

für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR

für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR

In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Leistungen in der AWZ der Bundesrepublik Deutschland abdeckt.

Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de

- "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) zu finden auf: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.pdf?__blob=publicationFile&v=23

- Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Es wurde eine Vorinformation für dieses Verfahren unter der Nummer 2021/S 188-489134 veröffentlicht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 188-489134
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/11/2021
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Anfang 2022

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.

Vorsorglich wird auf die Möglichkeit einer Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen; entsprechende Formulare sind in den Vergabedokumenten vorhanden.

- ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN:

Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

- MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:

- Angebotsschreiben

- Vertragsdokument

- Eigenerklärung für den Bewerber und jeden Unterauftragnehmer (soweit erforderlich)

- Verzeichnis der Unterauftragnehmer (soweit erforderlich)

- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen (soweit erforderlich)

- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe (soweit erforderlich)

- Bietergemeinschaft_Formblatt 401-L (soweit erforderlich)

- AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:

- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer

- Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation

- Referenzschreiben des Referenzgebers

- Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung

- Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

- Deckungsnachweis der Versicherung

- Urkalkulation

- REFERENZEN:

Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):

- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;

- Bezeichnung des Projekts;

- Beschreibung der Ausgeführten Leistung

- Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;

- Auftragssumme brutto

- FACHSTUDIUM FACHKRÄFTE:

Biowissenschaften: Abgeschlossenes Studium in einem Studiengang der Biowissenschaften, Biologie, (marinen) Umweltwissenschaften, Landschaftsökologie mit dem Abschluss als Master/Diplom oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Erhebung/Bearbeitung/Auswertung biologischer Daten sowie Erstellung umfassender Berichte befähigen.

- DATENSCHUTZ:

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.

Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.

Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.

Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.

Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung ist der Antrag vor dem

Bundeskartellamt

- Vergabekammer des Bundes -

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578

Telefax: 0228 / 9499-163

gemäß 160 GWB statthaft.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2021