Programmträgerschaft für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 014-021472

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/sen/uvk/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Programmträgerschaft für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 014-021472
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Abteilung IX der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beabsichtigt, für die Durchführung des

Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) einen externen Programmträger zu beauftragen. Die

Ausschreibung für die Programmträgerschaft von BENE erfolgt auf Grundlage des am 03.06.2014 bei der

EUKommission

eingereichten Operationellen Programms des Landes Berlin für den EFRE 2014-2020.

Für BENE wird ein Programmvolumen von etwa 234 Mio. EUR (inkl. 50 prozentiger EFRE-Kofinanzierung)

erwartet. Das Programm enthält die Teilprogramme Kima und Umwelt mit folgenden Förderschwerpunkten:

BENE Klima (voraussichtlich ca. 190 Mio. €)

• Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Nutzung erneuerbarer Energien in Unter-nehmen und

öffentlichen Infrastrukturen einschließlich öffentlicher Gebäude

• Umwelt- und Energiemanagementsysteme

• Verminderung des CO2-Ausstoßes durch nachhaltige städtische Mobilität

• Dauerhafte, naturverträgliche CO2-Fixierung in Berlins Grüner Infrastruktur

• Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovation und Übernahme kohlenstoffarmer Technologien

BENE Umwelt (voraussichtlich 44 Mio. €)

• Verbesserung der Natur und Umwelt durch Reduzierung von Umweltbelastungen in sozial benachteiligten

Quartieren

Die Leistung soll in zwei Leistungsbereichen erbracht werden. Beide Leistungsbereiche können nur in

Kombination vergeben werden, da sie inhaltlich eng verknüpft sind. Optional ist die Verlängerung des

Leistungsbereichs 2 vorgesehen. Die Nutzung der Option ist abhängig von mehreren Umständen (z.B.

Ergebnisse der Evaluierung des EFRE-OP, Verteilung der Leistungsreserve). Angebote werden für

Leistungsbereich 1, 2 und die Verlängerungsoption erbeten.

1. Leistungsbereich „Programmvorbereitung“ (01.01.2015 bis 31.12.2015):

• Aufbau geeigneter Programmstrukturen (z.B. Datensystem mit Zugriffs- und download-Rechten für den

Auftraggeber i.V.m. und in Ergänzung zu EUREKA 2.0; Erarbeitung von Hintergrundpapieren zur Festlegung

von Förderbedingungen und Formularen, etc.)

• Vorbereitung von Informationsmaterialien, Informationsveranstaltungen und Internetauftritt

• Kontaktaufnahme und Information potentieller Antragsteller

• Vorbereitung von Wettbewerbsverfahren

• Vorbereitung erster, großvolumiger Vorhaben

• Koordinierung der Verfahrensweise zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im

Kulturbereich

2. Leistungsbereich „Umsetzung der Programmträgerschaft“ (01.06.2015 bis 31.12.2018)

3. Verlängerungsoption für Leistungsbereich „Umsetzung der Programmträgerschaft“ (01.01.2019 bis

31.12.2023)

Aufgaben des Auftragnehmers in der „Umsetzung der Programmträgerschaft“ sind insbesondere:

Öffentlichkeitsarbeit und Akquise:

• Akquisition von Projekten, einschließlich der damit verbundenen Kooperation mit Kammern, Verbänden und

sonstigen Multiplikatoren;

• Teilnahme an bzw. Durchführung von Informationsveranstaltungen;

• Erarbeitung von zielgruppengerechten Informationsmaterialien zu BENE (Texterstellung), insbesondere

Erstellung und Pflege einer Programmhomepage mit Kontaktformular und Newsletter;

• Unterstützung bei der Broschürenerstellung (Texterstellung) o.ä.

Projektbetreuung

• Hilfestellung bei Antragstellung, Entgegennahme von Förderanträgen, Beratung der Antragsteller und

Vorbereitung der Förderentscheidung (Erarbeitung einer Förderempfehlung);

• umwelttechnische und umweltpolitische Bewertung der Projekte und Prüfung ihrer Vereinbarkeit mit der

BENE-Förderrichtlinie; • Abstimmung bzw. Einholen fachlicher Stellungnahmen von Fachabteilungen

(Beurteilung des

Landesinteresses) bei SenStadtUm und anderen Senatsverwaltungen;

• Überprüfung Personal-, Zeit- und Kostenansätze (Kalkulationsprüfung);

• Beurteilung fachlicher und organisatorischer Eignung der Antragsteller einschließlich der

betriebswirtschaftlichen Antragsprüfung;

• Bonitätsprüfung des Antragstellers, bei Investitionsvorhaben Prüfung der Standorteignung;

• bestimmungsgemäße Abwicklung der Vorhaben, fachliche und finanzielle Überwach..

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 22/12/2014
Ende: 31/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Operationelles Programm des Landes Berlin für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 . 2020

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2015/S 014-021472

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2015/S 014-021472
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
22/12/2014
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bsu-berlin.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: D-10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/vergabekammer
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: D-10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die jetzige Abteilung I der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat für die Durchführung des

Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) einen externen Programmträger beauftragt. Die

Ausschreibung für die Programmträgerschaft von BENE erfolgte auf Grundlage des am 03.06.2014 bei der

EUKommission eingereichten Operationellen Programms des Landes Berlin für den EFRE 2014-2020.

Für BENE wurde ein Programmvolumen von etwa 234 Mio. EUR (inkl. 117 Mio.€ EFRE-Kofinanzierung)

erwartet. Das Programm enthält die Teilprogramme Kima und Umwelt mit folgenden Förderschwerpunkten:

BENE Klima (voraussichtlich 190 Mio €)

• Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Nutzung erneuerbarer Energien in Unter-nehmen und

öffentlichen Infrastrukturen einschließlich öffentlicher Gebäude

• Umwelt- und Energiemanagementsysteme

• Verminderung des CO2-Ausstoßes durch nachhaltige städtische Mobilität

• Dauerhafte, naturverträgliche CO2-Fixierung in Berlins Grüner Infrastruktur

• Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovation und Übernahme kohlenstoffarmer Technologien

BENE Umwelt (voraussichtlich 30 Mio. €)

• Verbesserung der Natur und Umwelt durch Reduzierung von Umweltbelastungen in sozial benachteiligten

Quartieren

Die Leistung soll in zwei Leistungsbereichen erbracht werden. Beide Leistungsbereiche können nur in

Kombination vergeben werden, da sie inhaltlich eng verknüpft sind. Optional ist die Verlängerung des

Leistungsbereichs 2 vorgesehen. Die Nutzung der Option ist abhängig von mehreren Umständen (z.B.

Ergebnisse der Evaluierung des EFRE-OP, Verteilung der Leistungsreserve). Angebote werden für

Leistungsbereich 1, 2 und die Verlängerungsoption erbeten.

1. Leistungsbereich „Programmvorbereitung“ (01.01.2015 bis 31.12.2015): bereits abgeschlossen

...

2. Leistungsbereich „Umsetzung der Programmträgerschaft“ (01.06.2015 bis 31.12.2018) die Verlängerungsoption für Leistungsbereich „Umsetzung der Programmträgerschaft“ (01.01.2019 bis

31.12.2023) wurde 2018 beauftragt

Aufgaben des Auftragnehmers in der „Umsetzung der Programmträgerschaft“ sind insbesondere:

Öffentlichkeitsarbeit und Akquise:

• Akquisition von Projekten, einschließlich der damit verbundenen Kooperation mit Kammern, Verbänden und

sonstigen Multiplikatoren;

• Teilnahme an bzw. Durchführung von Informationsveranstaltungen;

• Erarbeitung von zielgruppengerechten Informationsmaterialien zu BENE (Texterstellung), insbesondere

Erstellung und Pflege einer Programmhomepage mit Kontaktformular und Newsletter;

• Unterstützung bei der Broschürenerstellung (Texterstellung) o.ä.

Projektbetreuung

• Hilfestellung bei Antragstellung, Entgegennahme von Förderanträgen, Beratung der Antragsteller und

Vorbereitung der Förderentscheidung (Erarbeitung einer Förderempfehlung);

• umwelttechnische und umweltpolitische Bewertung der Projekte und Prüfung ihrer Vereinbarkeit mit der

BENE-Förderrichtlinie; • Abstimmung bzw. Einholen fachlicher Stellungnahmen von Fachabteilungen

(Beurteilung des Landesinteresses) bei SenUVK und anderen Senatsverwaltungen;

• Überprüfung Personal-, Zeit- und Kostenansätze (Kalkulationsprüfung);

• Beurteilung fachlicher und organisatorischer Eignung der Antragsteller einschließlich der

betriebswirtschaftlichen Antragsprüfung;

• Bonitätsprüfung des Antragstellers, bei Investitionsvorhaben Prüfung der Standorteignung;

• bestimmungsgemäße Abwicklung der Vorhaben, fachliche und finanzielle Überwachung des Ablaufs sowie bewertende Unterrichtung des Auftraggebers über die Arbeitsergebnisse, z. B. über Investitionen, umwelt- und

arbeitsmarktpolitische Wirkung;

• Überwachung der Publizitätsvorschriften;

• Prüfung von Zahlungsanforderungen und Anträgen auf Änderung der Zuwendungsbescheide/

Verwaltungsvereinbarungen im Projektverlauf; Erarbeiten einer Empfehlung und von Bescheidentwürfen;

etc.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/12/2021
Ende: 31/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bsu-berlin.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Frühere Vertragsänderungen: Am 13.11.2018 wurde die Verlängerungsoption bis 2023 vereinbart. Die Umschichtung von 20 Mio.€ (EFRE-Mittel) in das BENE Programm bedingte einen Mehraufwand, der am 18.06.2019 vertraglich vereinbart wurde.

Zur Bewältigung der Corona Krise hat die EU das Wiederaufbauinstrument React EU implementiert und zusätzliche Mittel für alle EU Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt. Das Berliner EFRE-OP wurde durch die Einrichtung einer gesonderten Prioritätsachse für das neue thematische Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ erweitert.

Berlin wird im EFRE zusätzliche Mittel zur Ergänzung bestehender EFRE-Programme erhalten. SenUVK erhält davon 32,1 Mio. € für die Unterstützung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Das Volumen von BENE erhöht sich damit auf rd. 169 Mio. € EFRE-Mittel. Die geänderte BENE Förderrichtlinie, die diese neue Prioritätsachse für REACT-EU-Maßnahmen aufnimmt, wurde am 27. August 2021 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht.

Die zusätzlichen EFRE-Mittel müssen mit einem sehr engen Zeitrahmen (innerhalb der laufenden Förderperiode 2014-2020) in geeigneten Projekten umgesetzt werden, die Berichterstattung muss parallel zu den anderen BENE Projekten erfolgen, vielfach sollen bereits in BENE vorbereitete Projekte in ReactEU umgesetzt werden. Hierfür ist es erforderlich, die ursprünglich beauftragte Leistung „Umsetzung der Programmträgerschaft“ inhaltlich weitgehend in der Arbeitsweise und den funktionierende Strukturen beizubehalten aber hinsichtlich der umzusetzenden Programmmittel erheblich aufzustocken.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die EU Kommission hat zur Bewältigung der Corona Krise das Wiederaufbauinstrument React EU implementiert und zusätzliche Mittel für alle EU Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden. Das Berliner EFRE-OP wurde durch die Einrichtung einer gesonderten Prioritätsachse für das neue thematische Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ erweitert. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 2014 war die Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen in Form einer Unterstützung durch zusätzliche EFRE Mittel für den Auftraggeber nicht vorhersehbar.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR