Programmträgerschaft für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 014-021472
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/sen/uvk/
Abschnitt II: Gegenstand
Programmträgerschaft für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)
Berlin
Abteilung IX der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beabsichtigt, für die Durchführung des
Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) einen externen Programmträger zu beauftragen. Die
Ausschreibung für die Programmträgerschaft von BENE erfolgt auf Grundlage des am 03.06.2014 bei der
EUKommission
eingereichten Operationellen Programms des Landes Berlin für den EFRE 2014-2020.
Für BENE wird ein Programmvolumen von etwa 234 Mio. EUR (inkl. 50 prozentiger EFRE-Kofinanzierung)
erwartet. Das Programm enthält die Teilprogramme Kima und Umwelt mit folgenden Förderschwerpunkten:
BENE Klima (voraussichtlich ca. 190 Mio. €)
• Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Nutzung erneuerbarer Energien in Unter-nehmen und
öffentlichen Infrastrukturen einschließlich öffentlicher Gebäude
• Umwelt- und Energiemanagementsysteme
• Verminderung des CO2-Ausstoßes durch nachhaltige städtische Mobilität
• Dauerhafte, naturverträgliche CO2-Fixierung in Berlins Grüner Infrastruktur
• Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovation und Übernahme kohlenstoffarmer Technologien
BENE Umwelt (voraussichtlich 44 Mio. €)
• Verbesserung der Natur und Umwelt durch Reduzierung von Umweltbelastungen in sozial benachteiligten
Quartieren
Die Leistung soll in zwei Leistungsbereichen erbracht werden. Beide Leistungsbereiche können nur in
Kombination vergeben werden, da sie inhaltlich eng verknüpft sind. Optional ist die Verlängerung des
Leistungsbereichs 2 vorgesehen. Die Nutzung der Option ist abhängig von mehreren Umständen (z.B.
Ergebnisse der Evaluierung des EFRE-OP, Verteilung der Leistungsreserve). Angebote werden für
Leistungsbereich 1, 2 und die Verlängerungsoption erbeten.
1. Leistungsbereich „Programmvorbereitung“ (01.01.2015 bis 31.12.2015):
• Aufbau geeigneter Programmstrukturen (z.B. Datensystem mit Zugriffs- und download-Rechten für den
Auftraggeber i.V.m. und in Ergänzung zu EUREKA 2.0; Erarbeitung von Hintergrundpapieren zur Festlegung
von Förderbedingungen und Formularen, etc.)
• Vorbereitung von Informationsmaterialien, Informationsveranstaltungen und Internetauftritt
• Kontaktaufnahme und Information potentieller Antragsteller
• Vorbereitung von Wettbewerbsverfahren
• Vorbereitung erster, großvolumiger Vorhaben
• Koordinierung der Verfahrensweise zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im
Kulturbereich
2. Leistungsbereich „Umsetzung der Programmträgerschaft“ (01.06.2015 bis 31.12.2018)
3. Verlängerungsoption für Leistungsbereich „Umsetzung der Programmträgerschaft“ (01.01.2019 bis
31.12.2023)
Aufgaben des Auftragnehmers in der „Umsetzung der Programmträgerschaft“ sind insbesondere:
Öffentlichkeitsarbeit und Akquise:
• Akquisition von Projekten, einschließlich der damit verbundenen Kooperation mit Kammern, Verbänden und
sonstigen Multiplikatoren;
• Teilnahme an bzw. Durchführung von Informationsveranstaltungen;
• Erarbeitung von zielgruppengerechten Informationsmaterialien zu BENE (Texterstellung), insbesondere
Erstellung und Pflege einer Programmhomepage mit Kontaktformular und Newsletter;
• Unterstützung bei der Broschürenerstellung (Texterstellung) o.ä.
Projektbetreuung
• Hilfestellung bei Antragstellung, Entgegennahme von Förderanträgen, Beratung der Antragsteller und
Vorbereitung der Förderentscheidung (Erarbeitung einer Förderempfehlung);
• umwelttechnische und umweltpolitische Bewertung der Projekte und Prüfung ihrer Vereinbarkeit mit der
BENE-Förderrichtlinie; • Abstimmung bzw. Einholen fachlicher Stellungnahmen von Fachabteilungen
(Beurteilung des
Landesinteresses) bei SenStadtUm und anderen Senatsverwaltungen;
• Überprüfung Personal-, Zeit- und Kostenansätze (Kalkulationsprüfung);
• Beurteilung fachlicher und organisatorischer Eignung der Antragsteller einschließlich der
betriebswirtschaftlichen Antragsprüfung;
• Bonitätsprüfung des Antragstellers, bei Investitionsvorhaben Prüfung der Standorteignung;
• bestimmungsgemäße Abwicklung der Vorhaben, fachliche und finanzielle Überwach..
Operationelles Programm des Landes Berlin für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 . 2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bsu-berlin.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: D-10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: D-10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/vergabekammer
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Die jetzige Abteilung I der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat für die Durchführung des
Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) einen externen Programmträger beauftragt. Die
Ausschreibung für die Programmträgerschaft von BENE erfolgte auf Grundlage des am 03.06.2014 bei der
EUKommission eingereichten Operationellen Programms des Landes Berlin für den EFRE 2014-2020.
Für BENE wurde ein Programmvolumen von etwa 234 Mio. EUR (inkl. 117 Mio.€ EFRE-Kofinanzierung)
erwartet. Das Programm enthält die Teilprogramme Kima und Umwelt mit folgenden Förderschwerpunkten:
BENE Klima (voraussichtlich 190 Mio €)
• Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Nutzung erneuerbarer Energien in Unter-nehmen und
öffentlichen Infrastrukturen einschließlich öffentlicher Gebäude
• Umwelt- und Energiemanagementsysteme
• Verminderung des CO2-Ausstoßes durch nachhaltige städtische Mobilität
• Dauerhafte, naturverträgliche CO2-Fixierung in Berlins Grüner Infrastruktur
• Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovation und Übernahme kohlenstoffarmer Technologien
BENE Umwelt (voraussichtlich 30 Mio. €)
• Verbesserung der Natur und Umwelt durch Reduzierung von Umweltbelastungen in sozial benachteiligten
Quartieren
Die Leistung soll in zwei Leistungsbereichen erbracht werden. Beide Leistungsbereiche können nur in
Kombination vergeben werden, da sie inhaltlich eng verknüpft sind. Optional ist die Verlängerung des
Leistungsbereichs 2 vorgesehen. Die Nutzung der Option ist abhängig von mehreren Umständen (z.B.
Ergebnisse der Evaluierung des EFRE-OP, Verteilung der Leistungsreserve). Angebote werden für
Leistungsbereich 1, 2 und die Verlängerungsoption erbeten.
1. Leistungsbereich „Programmvorbereitung“ (01.01.2015 bis 31.12.2015): bereits abgeschlossen
...
2. Leistungsbereich „Umsetzung der Programmträgerschaft“ (01.06.2015 bis 31.12.2018) die Verlängerungsoption für Leistungsbereich „Umsetzung der Programmträgerschaft“ (01.01.2019 bis
31.12.2023) wurde 2018 beauftragt
Aufgaben des Auftragnehmers in der „Umsetzung der Programmträgerschaft“ sind insbesondere:
Öffentlichkeitsarbeit und Akquise:
• Akquisition von Projekten, einschließlich der damit verbundenen Kooperation mit Kammern, Verbänden und
sonstigen Multiplikatoren;
• Teilnahme an bzw. Durchführung von Informationsveranstaltungen;
• Erarbeitung von zielgruppengerechten Informationsmaterialien zu BENE (Texterstellung), insbesondere
Erstellung und Pflege einer Programmhomepage mit Kontaktformular und Newsletter;
• Unterstützung bei der Broschürenerstellung (Texterstellung) o.ä.
Projektbetreuung
• Hilfestellung bei Antragstellung, Entgegennahme von Förderanträgen, Beratung der Antragsteller und
Vorbereitung der Förderentscheidung (Erarbeitung einer Förderempfehlung);
• umwelttechnische und umweltpolitische Bewertung der Projekte und Prüfung ihrer Vereinbarkeit mit der
BENE-Förderrichtlinie; • Abstimmung bzw. Einholen fachlicher Stellungnahmen von Fachabteilungen
(Beurteilung des Landesinteresses) bei SenUVK und anderen Senatsverwaltungen;
• Überprüfung Personal-, Zeit- und Kostenansätze (Kalkulationsprüfung);
• Beurteilung fachlicher und organisatorischer Eignung der Antragsteller einschließlich der
betriebswirtschaftlichen Antragsprüfung;
• Bonitätsprüfung des Antragstellers, bei Investitionsvorhaben Prüfung der Standorteignung;
• bestimmungsgemäße Abwicklung der Vorhaben, fachliche und finanzielle Überwachung des Ablaufs sowie bewertende Unterrichtung des Auftraggebers über die Arbeitsergebnisse, z. B. über Investitionen, umwelt- und
arbeitsmarktpolitische Wirkung;
• Überwachung der Publizitätsvorschriften;
• Prüfung von Zahlungsanforderungen und Anträgen auf Änderung der Zuwendungsbescheide/
Verwaltungsvereinbarungen im Projektverlauf; Erarbeiten einer Empfehlung und von Bescheidentwürfen;
etc.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bsu-berlin.de
Frühere Vertragsänderungen: Am 13.11.2018 wurde die Verlängerungsoption bis 2023 vereinbart. Die Umschichtung von 20 Mio.€ (EFRE-Mittel) in das BENE Programm bedingte einen Mehraufwand, der am 18.06.2019 vertraglich vereinbart wurde.
Zur Bewältigung der Corona Krise hat die EU das Wiederaufbauinstrument React EU implementiert und zusätzliche Mittel für alle EU Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt. Das Berliner EFRE-OP wurde durch die Einrichtung einer gesonderten Prioritätsachse für das neue thematische Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ erweitert.
Berlin wird im EFRE zusätzliche Mittel zur Ergänzung bestehender EFRE-Programme erhalten. SenUVK erhält davon 32,1 Mio. € für die Unterstützung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Das Volumen von BENE erhöht sich damit auf rd. 169 Mio. € EFRE-Mittel. Die geänderte BENE Förderrichtlinie, die diese neue Prioritätsachse für REACT-EU-Maßnahmen aufnimmt, wurde am 27. August 2021 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht.
Die zusätzlichen EFRE-Mittel müssen mit einem sehr engen Zeitrahmen (innerhalb der laufenden Förderperiode 2014-2020) in geeigneten Projekten umgesetzt werden, die Berichterstattung muss parallel zu den anderen BENE Projekten erfolgen, vielfach sollen bereits in BENE vorbereitete Projekte in ReactEU umgesetzt werden. Hierfür ist es erforderlich, die ursprünglich beauftragte Leistung „Umsetzung der Programmträgerschaft“ inhaltlich weitgehend in der Arbeitsweise und den funktionierende Strukturen beizubehalten aber hinsichtlich der umzusetzenden Programmmittel erheblich aufzustocken.
Die EU Kommission hat zur Bewältigung der Corona Krise das Wiederaufbauinstrument React EU implementiert und zusätzliche Mittel für alle EU Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden. Das Berliner EFRE-OP wurde durch die Einrichtung einer gesonderten Prioritätsachse für das neue thematische Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ erweitert. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 2014 war die Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen in Form einer Unterstützung durch zusätzliche EFRE Mittel für den Auftraggeber nicht vorhersehbar.