3/5 Paket RV Architekten- und Ingenieurleistungen - Los 3 Objekt-/Generalplanung für Sonderbauten der Stromnetz Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 2021005644
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
3/5 Paket RV Architekten- und Ingenieurleistungen - Los 3 Objekt-/Generalplanung für Sonderbauten der Stromnetz Berlin
Stromnetz Berlin ist die Betreiberin des Berliner Verteilnetzes und unterhält hierfür im Berliner Stadtgebiet diverse Bauwerke mit dem Schwerpunkt Industriebauten, z.B. Umspannwerke, Netzknoten und Betriebsführungsgebäude. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Ingenieur- und Architektenleistungen der Objekt-, TGA-, Freianlagen (einschl. Medienanbindung und Verkehrswegen)- sowie Brandschutzplanung, welche für die Planung, ggf. Genehmigung und Überwachung der Realisierung von Umbau-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit besonderem Charakter (z.B. hinsichtlich Denkmalschutz) erforderlich sind. Typische zu planende Maßnahmen können z.B. Dach-, Fassadensanierungen oder gebäudebezogene Umbauten auf Grund von Ersatz/Ertüchtigung der primär- und sekundärtechnischen Anlagen von Umspannwerken sein. Bei allen Planungen ist mit den in Gebäuden dieser Altersklasse und Nutzung typischerweise vorhandenen Schadstoffen (insbes. Asbest, PAK und KMF) zu rechnen.
Parallel zu der vorliegenden Ausschreibung werden weitere Rahmenverträge über Objekt-/ Generalplanung für Neubau (Los 1) und Bauen im Bestand/Instandhaltung (Los 2), Tragwerksplanung (Los 4) sowie Planung von Spezialtiefbau/Gründung (Los 5) ausgeschrieben. Die Vergabe dieser Lose erfolgt aus IT-technischen Gründen mittels separater Vergaben auf der Vergabeplattform.
Die Laufzeit aller Rahmenverträge beträgt 3 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Stromnetz Berlin ist die Betreiberin des Berliner Verteilnetzes und unterhält hierfür im Berliner Stadtgebiet diverse Bauwerke mit dem Schwerpunkt Industriebau, z.B. Umspannwerke, Netzknoten und Betriebsführungsgebäude. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von zwei Rahmenverträgen über Ingenieur- und Architektenleistungen der Objekt-, TGA-, Freianlagen (einschl. Medienanbindung und Verkehrswegen)- sowie Brandschutzplanung, welche für die Planung, Genehmigung und Überwachung der Realisierung von Umbauten, Erweiterungen, Instandhaltung und Instandsetzung an Bestandsgebäuden mit Sondercharakter erforderlich sind. Insbesondere sollen mit dem Rahmenvertragspartner Bestandsgebäude mit Denkmalschutz und entsprechenden Fragestellungen und Auflagen bearbeitet werden. Zuarbeiten von Fachplanern und Fachabteilungen des AG sind zu übernehmen und deren Auswirkungen in der Planung zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Planungen und Anforderungen aus der elektrotechnischen Ausstattung der Umspannwerke mit Schaltanlagen, Transformatoren, Schutz- und Leittechnik. Auf Grund der Art der Nutzung und der Lage der Gebäude im gesamten Berliner Stadtgebiet ergeben sich erfahrungsgemäß spezielle Anforderungen an Schallschutzplanung und allgemeinen Immissionsschutz, die Planung von Brandschutz, Blitzschutz und Erdung und Erfahrung im Umgang mit Fragestellungen des Denkmalschutzes und der entsprechenden Ämter. Bei allen Planungen ist mit den in Gebäuden dieser Altersklasse und Nutzung typischerweise vorhandenen Schadstoffen (insbes. Asbest, PAK und KMF) zu rechnen.
Basierend auf Vertragsvolumina und Projektgeschehen der Vergangenheit wird von einem geschätzten Vertragsvolumen von ca. 200T EUR/a, höchstens jedoch von 500T EUR/a ausgegangen. Auf Grund der Abhängigkeit von (netz-) technischen und infrastrukturellen Entwicklungen, der Gebäudezustandsbezogenheit von Entscheidungen sowie von nicht planbaren Kundenaufträgen kann es während der Vertragslaufzeit hier jedoch zu Abweichungen kommen.
Die Laufzeit aller Rahmenverträge beträgt 3 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Die Laufzeit aller Rahmenverträge beträgt 3 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
Register A) [Mindestbedingung];
Anschreiben mit Kurzdarstellung und Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift), Ansprechpartner und dessen Kontakdaten sowie im Falle einer Bewerbergemeinschaft Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung, unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung
Register B) [MINDESTBEDINGUNG];
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer
entsprechenden Bescheinigung.
Register C) [MINDESTBEDINGUNG];
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder Eigenerklärung über das (Nicht-) Vorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen
Register D) [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) mit der Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt „Formblatt Eigenerklärung zu GWB, AEntG und MiLoG“ zu nutzen.
Jeder Bewerber muss erklären und nachweisen, dass seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung gegeben ist. Dazu müssen die folgenden aufgelisteten Nachweise und Bestätigungen den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3).
Register E) [MINDESTBEDINGUNG];
Nachweis oder Eigenerklärung zum Bestehen bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Planer-/ Betriebshaftpflichtversicherung) mit Angabe der Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall (Mindestdeckungssumme 1,5 Mio. EUR).
Register F) (Mindestbedingung)
Angabe des Gesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie spezifische Umsätze im Bereich der Objekt-/Generalplanung (alle Nutzungsarten) sowie der Objekt-/Generalplanung bei Umbaumaßnahmen von Industriebauten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; der durchschnittliche Umsatz im Bereich der Objekt-/ Generalplanung muss über die letzten 3 Jahre mindestens 100T Euro pro Jahr betragen haben.
Umsätze von Bewerbergemeinschaften sind zu addieren.
Register G
Angaben über die nach Qualifikationen gegliederte, personelle Ausstattung des Bewerbers sowie die IT-technische Ausstattung des Bewerbers (Angaben der Anzahl PC-Arbeitsplätze sowie der in den Hauptleistungsbereichen eingesetzten Software)
Register H [Mindestbedingung]
Nachweis der erforderlichen Baulagenvorlageberechtigung gemäß §65 Bau Bln sowie Erklärung zum Einsatz von sachkundigen und erfahrenen Bauleitern*innen gemäß §56 BauO Bln
Register I [Mindestbedingung]
Jeder Bewerber muss nachweisen, dass er über das Know-how und die erforderlichen Erfahrungen im Bereich der erweiterten Objekt-/Generalplanung für Bauen im Bestand / Instandhaltung gemäß der Beschreibung II.2.4 verfügt. Dieses muss über eine Referenzliste mit mindestens 3 Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) mit einem zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungsspektrum und der Erfüllung der nachfolgend aufgeführten Detail-Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
a) Auftraggeber (ggf. mit Ansprechpartner u. Kontaktdaten, wenn Erlaubnis nach DSGVO vorliegt)
b) Projektname/-bezeichnung und Leistungsort
c) Nutzung, Zuordnung und kurze Projektbeschreibung
d) vom Bewerber erbrachter Leistungsumfang – Leistungsbilder n. HOAI
e) vom Bewerber erbrachter Leistungsumfang -Leistungsphasen n. HOAI
f) Umgang mit Schadstoffen (Asbest, PAK, KMF)
g) Umgang mit Denkmalschutz - Auflagen
h) Leistungszeitraum der Leistungen des Bewerbers
i) Auftrags-/Honorarwert für Leistungen des Bewerbers (in EUR netto)
j) Gesamtprojektvolumen KGR 200 – 700 (in EUR netto, sofern bekannt)
Mindestanforderungen:
Zu c) Umbau, Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung von mehrgeschossigen Industrie- oder Gewerbebauten
Zu d) die Referenz muss Leistungen der Objektplanung- oder Generalplanung für Umbau-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen umfassen
Zu e) in Summe über alle Referenzen müssen die Leistungsphasen 1 bis 7 jeweils mindestens 3 Mal abgedeckt werden,
zu f) in mindestens einer Referenz müssen Erfahrungen und Umgang mit Schadstoffen (Asbest, PAK und KMF) nachgewiesen werden
zu g) in mindestens einer Referenz müssen Erfahrungen und Umgang mit Denkmalschutz nachgewiesen werden
Zu h) Abnahme des Referenzprojekts durch den AG innerhalb der letzten 5 Jahre
Zu i) Auftragswert des Projektes für den Bewerber >= [Betrag gelöscht] EUR netto
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe sind Referenzangaben aus Register I nur für den Leistungsbereich einzutragen, die vom Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem jeweiligen Nachunternehmer erbracht werden. Den Nachweis unter III.1.3), Register I der Bekanntmachung haben nur die Bewerbermitglieder oder Nachunternehmer vorzulegen, die die genannten Leistungsbereiche in der späteren Projektrealisierung erbringen sollen.
Register J) [Mindestbedingung]
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ kann der Nachweis eines vergleichbaren, innerbetrieblich umgesetzten Qualitätsmanagementsystems erbracht werden.
Register K) [Mindestbedingung]
Bestätigung des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist und zusichert die Angebots-, Vertrags- und Projektabwicklung, auch in allen Unterlagen, Zeichnungen, Systemen, Dokumentationen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen. Hauptansprechpartner und Mitarbeiter, die im direkten Kontakt zum AG stehen, haben verhandlungssicheres Deutsch zu sprechen bzw. sind in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.
Register L) (Mindestbedingung)
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Arbeitssicherheitsmanagementsystem (Zertifikat) oder gleichwertiger unternehmensinterner Arbeitsschutz-Regelungen beim Bewerber (Anlage 5)
Register M) [Mindestbedingung]
Eigenerklärung des Teilnehmers, dass er im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, eine angemessene Verfügbarkeit vor Ort sicherzustellen. Die Verfügbarkeit vor Ort (auf der Baustelle, Geschäftsräume des AG, bei Behörden usw.) muss neben den üblichen Abstimmungs- und Planungsbesprechungen mit dem AG insbesondere den Erfordernissen an Bauüberwachung, Baustellensicherheit sowie Bauleiterfunktion nach BauO Bln entsprechen.
A) Angebote sind für die Vergabestelle kostenlos zu erstellen.
B) Zahlungsverkehr erfolgt in EUR.
Details sind Gegenstand der Vertragsunterlagen.
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich. Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Mit Einreichung des Teilnahmeantrages erklärt der Bewerber, dass er den Stromnetz Berlin Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat und im Auftragsfall einhält. Der Kodex findet sich unter „Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“ https://www.stromnetz.berlin/globalassets/dokumente/einkauf/verhaltenskodex-fur-lieferanten.pdf. Der Bewerber erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bewerber erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung:
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen. Die Nutzung des Portals deutsche-eVergabe.de ist für Bewerber und Bieter der SNB-Projekte kostenfrei. Teilnahmeanträge müssen über dieses Portal eingereicht werden. Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung / Registerstruktur in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen („Eignungsleihe“):
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z. B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein —, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
9. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
10. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – sind verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bereitgestellte Formular zu nutzen. Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen und entsprechende Nachunternehmen für die Eignungsleihe benennen, haben auch die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
11. Fragen sind ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe zu stellen.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Aufgrund der Einstufung des Auftragsgegenstandes als kritische Infrastruktur macht die Vergabestelle von ihrem Recht nach § 41 SektVO Gebrauch und wird die vollständigen Vergabeunterlagen nur denjenigen Bietern zur Verfügung stellen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nur mit dieser Maßnahme kann der Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wirksam realisiert werden.
B. Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem zweistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung,
2. Eignungsprüfung.
(Hinweis: Gewertet werden nur die im Formblatt Referenzen eingetragenen Referenzen.)
Alle im Ergebnis der Formalen und Eignungsprüfung als geeignet ermittelten Bewerber erhalten die vollständigen Vergabeunterlagen und die Möglichkeit zur Abgabe eines Angebotes. Eine Abschichtung entfällt.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe:
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert;
2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung;
3. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen;
4. Im Falle von Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung). Es ist beabsichtigt, mit den nach Anwendung der Zuschlagskriterien auf die Erstangebote fünf bestplatzierten Bietern in Verhandlungen zu treten;
5. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers;
6. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen;
7. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB),
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 2 GWB),
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 3 GWB),
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB)