Jelbi-MaaS-Lösung (App) für die Berliner Verkehrsbetriebe AöR Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0166-2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Jelbi-MaaS-Lösung (App) für die Berliner Verkehrsbetriebe AöR

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0166-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit der Vergabe soll die Fortführung von Jelbi sichergestellt werden. Der Kooperationspartner stellt hierzu das technische Kernprodukt für eine Mobilitätsplattform als White-Label-Lösung und als native, multi- und intermodale Mobilitäts-as-a-Service Lösung (App, Software und Backend, siehe Nr. 46 des LV) zur Verfügung. Auf dieser Grundlage werden die Vertragsparteien in gemeinsamer Kooperation eine Mobilitätsplattform entwickeln, die es der BVG ermöglicht, eine iOS- und Android- App im Branding der BVG zu betreiben, auf deren Grundlage die BVG ihren Kunden Mobilitätsdienste anbieten kann ("MaaS-Lösung")

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Jelbi ist eine "Mobilitätsplattform", die alles kann: Mit der Fahrtauskunft zeigt sie alle Möglichkeiten an, um ans Ziel zu kommen, vergleicht (nach Preis und Dauer) und kombiniert die unterschiedlichen Angebote (multimodal und intermodal) und macht sie alle mit nur einem Nutzer-Account nutzbar und bezahlbar.   Mit der intelligenten Verknüpfung von ÖPNV und Sharing-Angeboten schaffen wir für die Menschen ein bedarfsgerechtes, einfach und komfortabel buchbares Mobilitätsangebot, das für jede Situation das richtige Mobilitätsangebot bereitstellen kann. Nur wenn sich die Menschen einer attraktiven Alternative zum privaten PKW gewiss sein können, die ihre vielfältigen, individuellen Mobilitätsbedarfe deckt, ist der Weg zu autofreien Haushalten und damit autoarmen Kiezen und Städten geebnet.  Die Jelbi App - für Android und iOS verfügbar - hat als multi- und intermodale Mobilitäts-App neben dem ÖPNV-Angebot alle weiteren Verkehrsformen geteilter Mobilität "tiefenintegriert" eingebunden, vom Car-Sharing, über Bike-, Tretroller, Elektro-Roller- und Ride-Sharing bis hin zum Taxi-Angebot. Das bedeutet, dass in der Jelbi App dem Nutzer von der Fahrtenauskunft (multimodal und intermodal) über die Reservierung bis zur Bezahlung aller Verkehrsformen geteilter Mobilität zur Verfügung gestellt werden. Somit macht die Jelbi App alle Angebote mit nur einem Nutzer-Account nutzbar und bezahlbar. 

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

O1 Unterstützung Huawei Mobile Services / OS O2 Lizenz - Kartenmaterial/-dienste O3 Verifizierungslsg. (Auzsweisdokument/Führerschein/Mobilfunknr.) O4 Mandantenfähigkeit O5 B2B Firmenkunden O6 Archivsystem O7 Hochverfügbarkeit 99,8% Die Optionen O1 bis O7 werden gemäß Dokument "00_BVG_MaaS-Lösung_Leistungsverzeichnis.pdf" näher erläutert. Optionen O1 bis O7 können jederzeit während der Vertragslaufzeit gezogen werden. Vertragslaufzeit 4 Jahre kann optional einseitig um jeweils ein Jahr oder um mehrere Jahre verlängert werden. Die Ausübung dieser Option ist mehrmals möglich. Die maximale Laufzeit des Vertrages einschließlich aller Verlängerungen beträgt 13 Jahre (13 Jahre und 8 Monate, Ende Verkehrsvertrag August 2035) ab Vertragsbeginn. Eine Verlängerungsoption muss spätestens jeweils drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende durch schriftliche Mitteilung an den Kooperationspartner ausübt werden. Anstelle einer Vertragsverlängerung durch Ausübung einer Option gemäß Ziffer 22.2 können die Vertragsparteien einvernehmlich eine Vertragsfortsetzung unter Abänderung einzelner oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages vereinbaren, wenn folgende Voraussetzungen eingehalten werden: - Der Umfang der Kooperation und auch die Beiträge der Vertragsparteien können geändert werden, soweit dies sinnvoll ist, um die Maas-Lösung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht an die tatsächlichen Marktgegebenheiten (insbesondere die Marktnachfrage) anzupassen. Die Änderungen sind beschränkt auf das notwendige bzw. sinnvolle Maß, um die BVG in die Lage zu versetzen, eine an die Marktgegebenheiten angepasste MaaS-Lösung Jelbi am Markt betreiben zu können oder um eine wirtschaftlich lukrative Drittvermarktung der Maas-Lösung sicherzustellen. - Eine Vergütung des Kooperationspartners durch die BVG darf nur auf der Grundlage der für die finanziellen Beiträge der BVG für die initiale Laufzeit maßgeblichen Parameter (Pauschale, Stundensätze für den technischen Betrieb) vereinbart werden. Die Gesamtvergütung des Kooperationspartners pro Jahr darf die durchschnittlichen finanziellen Beiträge der BVG während der initialen Laufzeit um maximal 50% übersteigen. Eine weitergehende Erhöhung der finanziellen Beiträge der BVG bzw. eine weitergehende Vergütung des Kooperationspartners ist nur zulässig, wenn diese erhöhten Aufwendungen durch eine erhöhte Nachfrage der MaaS-Lösung Jelbi bedingt sind. - Eine Reduzierung Beiträge der Kooperationspartner ist jederzeit möglich. - Der Vertrag darf insgesamt verlängert werden bis zu einer maximalen Laufzeit (einschließlich der initialen Vertragslaufzeit) von 13 Jahren ab Vertragsbeginn.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen, deren Teilnahmeanträge eine positive Eignung aufgezeigt haben.

Eine positive Eignung liegt vor, wenn der Bewerber

• bzgl. der erreichten Punktzahl unter den besten 5 liegt (bei Punktgleichheit werden alle Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf Platz 5 zugelassen) und

• der Bewerber alle Muss-Kriterien (BK=M) erfüllt hat.

Sollte für weniger als 5 Bewerber eine positive Eignung festgestellt werden, dann rücken keine Bewerber nach.

Hierbei handelt es sich um ein unverbindliches Angebot, das die Grundlage für eine Verhandlung mit den Bietern bildet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 055-139784
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Jelbi-MaaS-Lösung (App) für die Berliner Verkehrsbetriebe AöR

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2021