Stahlbauarbeiten Atriumdach, Neubau UHZ Referenznummer der Bekanntmachung: OV 031-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stahlbauarbeiten Atriumdach, Neubau UHZ
Die Stahlbauarbeiten Atriumdach umfassen die folgenden Leistungen:
1. ca. 33 t tragende Dachkonstruktion aus Stahlprofilen HEB 450, HEA 200 und Rechteckrohr 300/200/14,2 mm
2. ca. 6,2 t tragende Sekundärkonstruktion aus Stahlprofilen IPE 120, etc.
3. ca. 280 m2 Stahltrapezblech 50/1 mm
4. Eigene Baustelleneinrichtung, Technische Bearbeitung wie Werkstatt- und Montageplanung, Vermessen und Abschnüren,
Abmessungen Atriumdach: ca. 22,0 m x 14,5 m= 319 m2,
OK Atriumdach: + 13,4 m.
UKE Martinistr. 52 20251 Hamburg
Die Stahlbauarbeiten Atriumdach umfassen die folgenden Leistungen:
1. ca. 33 t tragende Dachkonstruktion aus Stahlprofilen HEB 450, HEA 200 und Rechteckrohr 300/200/14,2 mm
2. ca. 6,2 t tragende Sekundärkonstruktion aus Stahlprofilen IPE 120, etc.
3. ca. 280 m2 Stahltrapezblech 50/1 mm
4. Eigene Baustelleneinrichtung, Technische Bearbeitung wie Werkstatt- und Montageplanung, Vermessen und Abschnüren,
Abmessungen Atriumdach: ca. 22,0 m x 14,5 m= 319 m2,
OK Atriumdach: + 13,4 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stahlbauarbeiten Atriumdach, Neubau UHZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRL3M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.