ITDZ Berlin: Rahmenvertrag WLAN Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 66_2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: Rahmenvertrag WLAN Schulen
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft sowie an den zentral verwalteten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur (Site Survey und Realisierung) sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 811 Schulstandorten in insgesamt 13 Losen durchgeführt.
Mitte
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 59 Schulstandorten im Los 1 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 1 – Bezirk Mitte beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Friedrichshain-Kreuzberg
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 63 Schulstandorten im Los 2 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 2 – Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Pankow
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 87 Schulstandorten im Los 3 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 3 – Bezirk Pankow beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 52 Schulstandorten im Los 4 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 4 – Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Spandau
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 49 Schulstandorten im Los 5 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 5 – Bezirk Spandau beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Steglitz-Zehlendorf
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 62 Schulstandorten im Los 6 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 6 – Bezirk Steglitz-Zehlendorf beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Tempelhof-Schöneberg
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 64 Schulstandorten im Los 7 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 7 – Bezirk Tempelhof-Schöneberg beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Neukölln
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 65 Schulstandorten im Los 8 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 8 – Bezirk Neukölln beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Treptow-Köpenick
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 58 Schulstandorten im Los 9 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 9 – Bezirk Treptow-Köpenick beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Marzahn-Hellersdorf
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 54 Schulstandorten im Los 10 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 10 – Bezirk Marzahn-Hellersdorf beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Lichtenberg
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 65 Schulstandorten im Los 11 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 11 – Bezirk Lichtenberg beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Reinickendorf
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 63 Schulstandorten im Los 12 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 12 – Bezirk Reinickendorf beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
zentral verwaltete Schulen
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den zentral verwalteten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 70 Schulstandorten im Los 13 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 13 – zentral verwaltete Schulen beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3, III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
III.1.1.1 (A) (losunabhängig): Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist; *A, *U;
III.1.1.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II; *A, *U;
III.1.1.3 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124; *A, *U
Legende siehe III.1.1)
III.1.2.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos; *A, *U;
III.1.2.2 (A) (losunabhängig): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und für Sachschäden sowie Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis. Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall einzureichen.; *E
(Legende siehe III.1.1)
zu III.1.2.2 (A): Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und für Sachschäden sowie Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis
(Legende siehe III.1.1)
III.1.3.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235; *A;
III.1.3.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236; *U;
(Legende siehe III.1.1)
III.2.2.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141; *A, *U;
III.2.2.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit unter Verwendung des Formulars E III; *A, *U;
III.2.2.3 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung der Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.; *A
III.2.2.4 (A) (losunabhängig): Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden für die Rolle (a) Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie (b) Serviceleitung, stellvertretende Serviceleitung unter Verwendung der Formulare E IV bis E VII
Mindestanforderungen unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mindestanforderungen zu III.2.2.4:
Mindestanforderungen an die Referenzen:
zu a): mind. 1 persönliche Referenz zur Projektleitung eines Vorhabens gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
zu b): mind. 2 persönliche Referenzen zur Serviceleitung eines Vorhabens gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand; *L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/