Vertrag über einen 24/7 Kundenservice, ein medizinisches Beratungstelefon und einen Arzttermin-Service Referenznummer der Bekanntmachung: hkk-2021-0038
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 591103701
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hkk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über einen 24/7 Kundenservice, ein medizinisches Beratungstelefon und einen Arzttermin-Service
Auftragsgegenstand ist ein 24/7 Kundenservice, ein medizinisches Beratungstelefon und die Koordination von fachärztlichen Terminen (Arzttermin-Service) sowie Hebammenvermittlung
24/7-Kundenservice
Bremen
Auftragsgegenstand ist ein 24/7 Kundenservice gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung.
Bei sämtlichen Angaben in der Leistungsbeschreibung und den
ergänzenden Anlagen handelt es sich um Erfahrungswerte aus
der Vergangenheit. Ein Anspruch auf einen bestimmten
wertmäßigen Jahresumsatz oder eine Hochrechnung auf die
gesamte Vertragslaufzeit kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Beachten Sie dies für Ihre Kalkulation. Bei Minderungen des
Gesamtumfanges besteht kein Anspruch, geänderte Preise in
Anwendung zu bringen.
Er verlängert sich automatisch um zweimal je ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens bis zum 31.03.2024 des Vertrages beim Auftragnehmer in Textform den Vertrag kündigt. Die Verlängerung findet höchstens zweimal statt. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Medizinisches Beratungstelefon/Videoberatung und Arzttermin-Service
Bremen
Auftragsgegenstand ist ein medizinisches Beratungstelefon und die Koordination von fachärztlichen Terminen (Arzttermin-Service) sowie Hebammenvermittlung gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung.
Bei sämtlichen Angaben in der Leistungsbeschreibung und den
ergänzenden Anlagen handelt es sich um Erfahrungswerte aus
der Vergangenheit. Ein Anspruch auf einen bestimmten
wertmäßigen Jahresumsatz oder eine Hochrechnung auf die
gesamte Vertragslaufzeit kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Beachten Sie dies für Ihre Kalkulation. Bei Minderungen des
Gesamtumfanges besteht kein Anspruch, geänderte Preise in
Anwendung zu bringen.
Er verlängert sich automatisch um zweimal je ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens bis zum 31.03.2024 des Vertrages beim Auftragnehmer in Textform den Vertrag kündigt. Die Verlängerung findet höchstens zweimal statt. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat - unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Eignung" Angaben zu machen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und § 124 GWB.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes "Eigenerklärung Eignung" Angaben zu machen:
• Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die angegebenen Jahresumsätze müssen jeweils ein Mindestvolumen von [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 1 und [Betrag gelöscht] Euro für Los 2 betragen. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
• Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigten Mitarbeiter
2) Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen - als Dateiimport - einzureichen.
Der Bieter hat unter Verwendung des Formblattes "Erklärung Referenzen" mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020) über die Durchführung von Dienstleistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).