Untersuchung, Fremdüberwachung, Analyse Referenznummer der Bekanntmachung: OV 2021-267
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Untersuchung, Fremdüberwachung, Analyse
Untersuchung, Fremdüberwachung, Analyse
Kombination Los 1,3,4 und / oder 6 oder in der Kombination Los 2 und / oder 5
Eigenüberwachung physikalische und chemische Parameter Schlacke MVB
Diese zu Los 1 gehörenden Analysen sind Teil der Eigenüberwachung der Schlacke.
Die Probenahme erfolgt durch den Auftragnehmer für 3 Ablagerungszustände der Schlacke sowie für das Asphaltgranulat:
1.1. als „frische Schlacke“ in der Regel monatlich, max. 12 mal pro Jahr.
1.2. als 1,5-monatige Schlacke nach Aufbereitung (Siloprobe), ca. 12-14 mal pro Jahr
1.3. als 1,5-monatige Schlacke ohne Aufbereitung, ca. 12-14 mal pro Jahr
1.4. Asphaltgranulat: Seit August 2019 wird der Schlacke Asphaltgranulat zur Einhaltung der Siebkennlinie zugemischt. Die Probenahme erfolgt bei MVB in der Regel 1 mal pro Auslagerung, ca. 4-6 mal pro Jahr
1.5. als „abgelagerte Schlacke“ nach Lagerung von mindestens drei Monaten. Die Probe wird aus einer im Außenlager aufgeschütteten Halde entnommen (ca. 20.000 Mg). Je Halde sind nach Aufteilung in 3 Felder drei repräsentative Proben zu entnehmen und zu analysieren. In Abhängigkeit von den Auslagerungsaktionen ist mit max. 12-16 Analysen zu rechnen.
Fremdüberwachung physikalische und chemische Parameter Schlacke MVB
Die Unterlagen enthalten eine Anlage in welcher physikalische und chemische Parameter der abgelagerten Schlacke enthalten sind. Dies ist der Analysenumfang für die behördlich geforderte Fremdüberwachung. Die Probe wird durch das beauftragte Labor aus einer mindestens drei Monate gelagerten Halde im Außenlager entnommen. Sie soll repräsentativ für die jeweilige Halde sein (ca. 20.000 Mg). Die Analyse ist einmal im Quartal vorzunehmen, also 4 Mal pro Jahr.
Untersuchung nach Analyseparameter, nach TL BuB E-StB und Abfalleinstufung der Schlacke nach ITAD und IGAM.
Betriebliche Analysen Prozessüberwachung MVB
Die Proben (Unterschiedliche, z.B. Stäube, Salzsäure HCl-Anlage, Calciumsalzschlamm, siehe Vergabeunterlagen inkl. der dazugehörigen Anlagen) müssen durch den Auftragnehmer, nach Bekanntgabe durch die MVB, abgeholt werden. Die Analysenproben müssen je nach betrieblicher Erfordernis, welche hier noch nicht definiert werden können, in Absprache mit der MVB – im Ausnahmefall auch ad hoc – vorliegen. In der Regel kommt dieses 12 Mal im Jahr, überwiegend bei Säuren und teilweise Gips, vor.
Im Regelfall sind für die Analytik 5 bis 12 Werktage vorgesehen. Die Dringlichkeit gibt die MVB bei Beauftragung/Abholung der Proben mit auf.
Bei möglichen Überschreitungen der Richt- und Grenzwerte werden Wiederholungsmessungen beauftragt.
Eigenüberwachung physikalische und chemische Parameter Schlacke MVR
Die zu untersuchenden physikalische und chemische Parameter der Schlacke sind in einer Anlage enthalten. Diese Analysen sind Teil der Eigenüberwachung der Schlacke durch MVR.
Die Probenahme erfolgt durch den Auftragnehmer für 4 Ablagerungszustände der Schlacke:
1. als „frische Schlacke“ in der Regel monatlich, Gesamtumfang max. 12 mal pro Jahr. Bestimmung der Siebkennlinie 14-tätig, der Analyseintervall wird je nach Bedarf angepasst.
2. als 3-monatige Schlacke nach Aufbereitung. Wöchentliche Bestimmung der Siebkennlinie, der Analyseumfang wird je nach Bedarf angepasst.
3. als „abgelagerte Schlacke“ nach Lagerung von mindestens 6 Monaten. Die Probe wird aus einer im Außenlager aufgeschütteten Halde entnommen (Haldengröße bis zu 20.000 Mg). Je Halde sind nach Aufteilung in 3 Felder drei repräsentative Proben zu entnehmen und zu analysieren. Der Analyseumfang ist wöchentlich und wird je nach Bedarf angepasst.
4. Seit 2019 wird die 3 Monate abgelagerten Schlacke zur Einhaltung der Siebkennlinie zusätzlich gesiebt. Es werden ca. 20% der Schlacke mit Korngröße 0/10 abgesiebt. Die abgesiebte Schlacke wird als GW/GI bezeichnet und unterliegt ebenfalls der Eigenüberwachung. Die GW/GI Schlacke wird 14-tätig beprobt, die Zeitintervalle werden auch hier je nach Bedarf angepasst.
Bei Überschreitung der Richtwerte und möglichen Anlageprobleme können zusätzliche Analysen anfallen.
Fremdüberwachung physikalische und chemische Parameter Schlacke MVR
Eine Anlage enthält physikalische und chemische Parameter der abgelagerten Schlacke 0/32 (Tabelle Los 5.1-5.4) und der abgelagerten GW/GI Schlacke (Tabelle Los 5.8). Dies ist der Analysenumfang für die behördlich geforderte Fremdüberwachung. Die Proben werden durch das beauftragte Labor aus einer mindestens 6 Monate gelagerten Halde im Außenlager entnommen. Sie soll repräsentativ für die jeweilige Halde sein (Haldengröße bis zu ca. 20.000 Mg).
Die Analysen sind einmal im Quartal vorzunehmen, also 4 mal pro Jahr.
Bei Überschreitungen ist eine neue Probenahme und Analyse erforderlich.
Hierzu zählen Analysenparameter, TL BuB E-StB und Abfalleinstufung der Schlacke nach ITAD und IGAM.
Betriebliche Analysen Prozessüberwachung MVR
Die Analysenproben (für z.B. Stäube, Salzsäure HCl-Anlage, Calciumsalzschlamm, siehe Vergabeunterlagen ) müssen je nach betrieblicher Erfordernis, welche hier noch nicht definiert wer-den können, in Absprache mit der MVR -im Ausnahmefall auch ad hoc- vorliegen. In der Regel kommt dieses 12 mal im Jahr, überwiegend bei Säuren und teilweise Gips, vor.
Im Regelfall sind für die Analytik 5 bis 12 Werktage vorgesehen. Die Dringlichkeit gibt die MVR bei Beauftragung/Abholung der Proben mit auf.
Bei möglichen Überschreitungen der Richt- und Grenzwerte werden Wiederholungsmessungen beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register
- Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren
- insgesamt und
- im Bereich der angebotenen Leistungen.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
- Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
- zur Haftpflicht: Deckungssummen von jeweils mindestens 2,5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Die Deckungssumme muss mindestens zwei Mal im Jahr in Anspruch genommen werden können.
- Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 3 Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Schlackenprüfung
Ein Referenzauftrag muss innerhalb des genannten Referenzzeitraumes mindestens 1 Jahr ununterbrochen bestanden haben.
- Der Bieter muss sich äußern, ob die Abholung und Analyse von Säuren/Gips innerhalb von 6 Stunden durchgeführt werden kann.
- Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Nachweis und Darstellung über ein in seinem Betrieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar)
- Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
- Labor (Los 1 bis 6) muss nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiert sein
- Labor für Los 1 und 2 bzw. 4 und 5 nach RAP Stra anerkannt
- Es sind mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge beinhalten.
- Bestätigung der Abholung und Analyse von Säuren/Gips innerhalb von 6 Stunden
- Labor (Los 1 bis 6) muss nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiert sein
- Labor für Los 1 und 2 bzw. 4 und 5 nach RAP Stra anerkannt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ende 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland