Inbetriebnahmemanagement und Technisches Monitoring für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) - VOEK 211-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 211-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inbetriebnahmemanagement und Technisches Monitoring für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) - VOEK 211-21
Für die Maßnahme Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) wird das Inbetriebnahmemanagement und das Technische Monitoring vergeben. Die Leistungen zum Inbetriebnahmemanagement sind in Anlehnung an die VDI 6039 und die Leistungen zum Technischen Management in Anlehnung an die VDI 6041 sowie weiterer auftraggeberspezifischer Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen.
Es handelt sich dabei um die Analyse und ggf. Aktualisierung der in der Leistungsstufe 1 bisher erbrachten Leistungen sowie die Erbringung der Leistungen in den Leistungsstufen 2 bis 5.
11011 Berlin, Platz der Republik, Scheidemannstraße am Reichstagsgebäude
Für die Maßnahme Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) wird das Inbetriebnahmemanagement (nachfolgend auch „IBM“) und das Technische Monitoring (nachfolgend auch „TMon“) vergeben. Die Leistungen zum Inbetriebnahmemanagement sind in Anlehnung an die VDI 6039 und die Leistungen zum Technischen Management in Anlehnung an die VDI 6041 sowie weiterer auftraggeberspezifischer Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung durchzuführen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt die Errichtung des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) (gemeinsam der „Bauvorhaben“).
Für das BIZ wurde vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in enger Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Land Berlin ein offener, zweiphasiger Wettbewerb durchgeführt. Der Gewinnerentwurf soll nunmehr umgesetzt werden.
Die Besucher des Deutschen Bundestags sollen zukünftig in ausreichend großen Räumlichkeiten durch zielgruppengerecht aufbereitete Informationen mit Vorträgen, interaktiven Rollenspielen, Filmen sowie auch internetgestützten Medien individuell und in Gruppen auf die Teilnahme an der Plenarsitzung von den Besuchertribünen aus angemessen vorbereitet werden. Weiterhin sollen Räume für das Zusammentreffen der Abgeordneten mit ihren Besuchergruppen sowie ein Bistro und ein Bundestagsshop errichtet werden.
Die Verbindung von BIZ und Reichstagsgebäude wird durch einen Besuchertunnel gewährleistet, dass nur eine einzige Sicherheitskontrolle für die Besucher erforderlich wird.
Die Kälteerzeugung für das Reichstagsgebäude (RTG) und das Besucherinformationszentrum (BIZ) wird künftig durch eine neu errichtete unterirdische Kältezentrale (UKZ) vor dem RTG erfolgen. Des Weiteren ist durch den Entfall der öffentlichen Toiletten auf dem Grundstück des BIZ Neben den Außenanlagen des BIZ und weiteren Eingriffen im Bereich der Sicherheitszone, gehören die Zaunanlagen und der Aha-Graben im Bereich des Sicherheitsperimeters vor dem Reichstagsgebäude (RTG) zum Gesamtprojekt.
Der Leistungsbeginn ist für Oktober 2021 geplant.
Stufenweise Beauftragung. Weiterhin hält sich der Auftraggeber vor, erforderliche, weitere Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung Angebotsauswertung:
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die unter II.2.5) genannten, wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird.
Die Wertung erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums und dessen Gewichtung eine Punktzahl erhält. Je Prozent der Kriteriengewichtung an der Gesamtbewertung können maximal 10 Leistungspunkte erreicht werden. Bei den Unterkriterien ergibt sich die maximal erreichbare Wertungspunkte aus der Gewichtung des Einzelkriteriums. So können z. B. bei Unterkriterium „Vorgehen im Projekt“ maximal 150 Wertungspunkte (= 15 % Gewichtung des Einzelkriteriums) erreicht werden.
Qualität Gewichtung: 60 %
Die Qualität des Angebotes wird anhand des Leistungserbringungskonzepts bewertet.
Bei der Wertung der qualitätsbezogenen Unterkriterien (1.1 bis 1.4) übt die Auftraggeberin ihren Beurteilungsspielraum aus. Bei der Wertung wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität geachtet. In die Bewertung fließt ebenfalls mit ein, wie gut das Konzeptumgesetzt werden könnte. Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt beurteilt, wobei bei jedem Unterkriterium maximal 10 Leistungspunkte erreicht werden können:
Bewertung des Leistungserbringungskonzeptes
Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Leistungserbringungskonzept die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt: 10 bis 9 Leistungspunkte
Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Leistungserbringungskonzept den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt: 8 bis 7 Leistungspunkte
Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Leistungserbringungskonzept den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt: 6 bis 4 Leistungspunkte
Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Leistungserbringungskonzept den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen: 3 bis 1 Leistungspunkte
Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Leistungserbringungskonzept fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt: 0 Leistungspunkte
Insgesamt sind in dem Kriterium Qualität 600 Wertungspunkte (= 60 % der Wichtung des Einzelkriteriums x 10 Leistungspunkte) erreichbar.
Preis Gewichtung: 40 %
Die angebotenen Preise werden in Wertungspunkte umgerechnet. Der günstigste Angebotspreis erhält 400 Wertungspunkte.
Gewertet wird das Gesamthonorar. Dieses besteht aus der Summe:
(I) des Honorars für den geschätzten Arbeitsaufwand in der Stufe 1 errechnet nach dem gemittelten Stundenlohn und
(II) des Pauschalhonorars für die Stufen 2 bis 5.
Die Einzelheiten der Honorarbewertung sind dem Honorarblatt zu entnehmen.
Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 2 % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5 fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunkte im Kriterium Preis werden mit zwei Nachkommastellen ermittelt.
(Beispiel: Bei einem Abstand von 10 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 20 % weniger Punkte, d.h. 320 Punkte)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Inbetriebnahmemanagement und Technisches Monitoring für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) - VOEK 211-21
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen können untentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Außer die Anlage 2 zu den Vertragsbedingungen „Vollständige Planungsunterlagen des vorläufigen Standes EW-Bau 05/2021“, die Anlage 2a zu den Vertragsbedingungen „Inbetriebnahmekonzept“ und die Anlage 2b zu den Vertragsbedingungen „Konzept zum Technischen Monitoring“ diese werden zum Schutz der Vertraulichkeit, nach Einreichung der Verschwiegenheitserklärung (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt.
2) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3) Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV). Auf das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihgeber“ wird verwiesen.
4) Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
5) Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerberfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne eine weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge ist möglich und wird ausdrücklich empfohlen. Sie bietet den Vorteil, dass die registrierten Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen bzw. Ergänzungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z. B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber. Teilnahmeanträge und Angebote sind in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe von Teilnahmeanträge und Angebote ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-online. de einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e Vergabe Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots Assistenten (AnA) und der Signatur Client für Bieter (Sig Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e Vergabe Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf www.evergabe-online.info bereit.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die dem Bewerber für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
7) Geforderte Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
8) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte:
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen Datenschutzerklärung BlmA) zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) zu stellen sind, endet am 08.09.2021, 12.00 Uhr. Sollte aus technischen Gründen die e-Vergabeplattform nicht zur Verfügung stehen (z.B. aufgrund der Wartungsarbeiten) können ausnahmsweise Fragen auch per Email über [gelöscht] gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e Vergabe Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234, E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de