Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 042-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 042-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 042-20)
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen sowie des vertraglich vereinbarten Störungsmanagements für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der technischen Anlagen erforderlich sind. Der AN ist damit u.a. für die zyklische und termingerechte Wartung sowie die zeitnahe und ordnungsgemäße Instandsetzung sowie Optimierung der technischen Anlagen vollumfänglich verantwortlich.
Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen ist 365 Tage pro Jahr / 24 Stunden am Tag mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes zu gewährleisten.
Der AN und seine Mitarbeiter haben eine Informations- und ggf. Sicherungspflicht beim Feststellen von Gefahrenstellen auf der gesamten Liegenschaft.
Die operative Steuerung des AN erfolgt überwiegend seitens des BKAmtes. Der AN hat sich auf die Leistungsanforderungen des BKAmtes einzustellen.
Das für den Einsatz vorgesehene Personal und dessen Vertretung muss nach § 9 SÜG sicherheitsüberprüft sein. Bei fehlendem sicherheitsüberprüften Personal und damit erforderlicher zusätzlicher Begleitung gehen die Kosten für die zusätzliche Begleitung gemäß Leistungsbeschreibung zu Lasten des AN. Zu diesem Zweck stellt der AN mindestens 2 Mitarbeiter mit der Qualifikation der geprüften Schutz- und Sicherheitskraft, welche entsprechend überprüft sein müssen. Die Mitarbeiter sind nicht permanent im BKAmt vor Ort einzusetzen. Der AN hat sicher zu stellen, dass ein Einsatz der Mitarbeiter ständig auch kurzfristig möglich ist.
Die Anforderungen zur Sicherheitsüberprüfung an das Personal von Nachunternehmern des AN sind identisch mit den Personalanforderungen des AN. Der AN hat im Rahmen seines Vertragswesens selbstständig sicherzustellen, dass diese Anforderungen auch durch die Nachunternehmer umgesetzt werden.
In Bereichen mit höherer Sicherheitseinstufung ist immer zwingend eine Begleitung durch die Bundespolizei erforderlich.
Die Liegenschaft befindet sich in 10557 Berlin, Willy-Brandt-Straße 1.
Die geforderten Leistungen entsprechen der DIN 32736, der DIN 31051 / EN 13306, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186. Die Leistungen sind nur soweit zu erbringen, als die technische Ausstattung der Gebäude es zulässt und die notwendigen Leistungen abgerufen werden.
---
a) Durchführung von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements:
Das Betreiben der Technischen Anlagen erfolgt durch das BKAmt.
Der Leistungen des AN umfassen allgemein:
-Wartung auf der Basis der aktuellen Instandhaltungsvorschriften und ergänzenden Hinweise der Anlagenhersteller
Der AN erstellt einen Jahresplan für die Wartung der vertragsgegenständlichen Anlagen. Für die durch Dritte errichteten Anlagen und Geräte, welche dem AN gemäß Leistungsverzeichnis übergeben wurden, übernimmt dieser die Gewährleistungs- und Garantieüberwachung.
-Inspektion auf der Basis der aktuellen Instandhaltungsvorschriften, insbesondere den Richtlinien der AMEV, der VDMA 24186 sowie den ergänzenden Hinweisen der Anlagenhersteller
Der AN erstellt einen Jahresplan für die Inspektion der vertragsgegenständlichen Anlagen. Der AN hat die im BKAmt eingesetzten Haustechniker derart zu befähigen, dass diese in der Lage sind, die Inspektionsleistungen sowie Kontrollgänge gemäß VDI 6022 möglichst umfänglich zu erbringen. Ausgenommen sind Inspektionsleistungen an sicherheitsrelevanten Anlagen.
-Instandsetzung nach DIN 31051
Es gilt der Grundsatz „ausbessern statt austauschen“. Die Werterhaltung der Anlagen steht bei allen Maßnahmen im Vordergrund. Die AG trägt die im Rahmen der Instandsetzung anfallenden Kosten. Der AN ist ausdrücklich gehalten, die im BKAmt eingesetzten Haustechniker mit den erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zu beauftragen. Für die Instandsetzungsleistungen sollten bevorzugt die Firmen eingesetzt werden, mit denen auch die Wartungsleistungen vereinbart wurden. Die Instandhaltung von Beleuchtungsanlagen werden im BKAmt gesondert geregelt.
--
Das Störungsmanagement im BKAmt unterteilt sich zeitlich in die Bereiche - Innerhalb (A) und außerhalb der Dienstzeiten (B) - der Zentrale Leittechnik des Fachbereiches Betriebstechnik des BKAmt. In (A) kommen überwiegend die Haustechniker zum Einsatz, in (B) der Bereitschaftsdienst des AN. Dieser muss so ausgestattet sein, dass alle erforderlichen Maßnahmen bei gemeldeten Störungen und Anforderungen eingeleitet und veranlasst werden können und alle Anforderungen an die Reaktionszeiten erfüllt werden. Für die Störungsbeseitigung ist grundsätzlich Personal des Servicepools einzusetzen.
Der AN hat die Maßnahmen zur Sicherstellung der Reaktionszeiten und der Störungsbeseitigung durch den Bereitschaftsdienst bereits mit Angebotes zu beschreiben.
Reaktionszeiten: Außerhalb der regulären Dienstzeiten ist mit der Störungsbeseitigung unverzüglich, längstens jedoch 90 Minuten nach der Anforderung zu beginnen, innerhalb der regulären Dienstzeiten hat die Störungsbeseitigung innerhalb von 30 Minuten zu beginnen.
--
-Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen umfassen alle Maßnahmen gemäß den gesetzlichen, behördlichen oder berufsgenossenschaftlichen Forderungen zur Prüfung von überwachungspflichtigen Anlagen im Bundeskanzleramt. Für die Planung der Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen erstellt der AN einen Prüfplan für die gesamte Laufzeit des Vertrages
--
Die o.g. allgemeinen Leistungen des AN umfassen im Besonderen unter Einsatz moderner EDV- bzw. CAFM- Systeme:
-Instandhaltungsmanagement
-Berichtswesen
-Kommunikationsmanagement
-Energiemanagement
-kaufmännisches Management
-Stillstandsmanagement
-Objektleiter-Leistungen
-Haustechniker-Leistungen
an folgenden Anlagen der Kostengruppen gemäß DIN 276:
--
300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
420 Wärmeversorgungsanlagen
430 Lufttechnische Anlagen
440 Starkstromanlagen
450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und informationstechnische Anlagen)
460 Förderanlagen
470 Nutzungsspezifische Anlagen
480 Gebäudeautomation
540 Technische Anlagen in Außenanlagen
--
nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
-DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
-DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
-VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
-VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen Prüfung incl. Chlorid- und Chlorat Messung
-VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen
-VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
-TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung
-TRBS 1201 Aufzugsanlagen nach TRBS 1201
-TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
-TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
-BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
-42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
-BetrVO Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung) - Berlin
-AnlPrüfVO Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen (Anlagen- Prüfverordnung)
-Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Unfallverhütungsvorschriften) in der jeweils aktuellen Fassung
--
Das vom AN eingesetzte CAFM-System muss eine direkte Weitergabe der benötigten Daten an die AG ermöglichen und software- und hardwareseitig den IT- Sicherheitsanforderungen des BSI entsprechen. Der Nachweis ist den Angebotsunterlagen beizufügen. Der AN gewährt der AG über entsprechende Berechtigungsrollen den Zugriff auf seine CAFM - Software. Mindestfunktionen wie u.a. webbasierter Zugriff, Dokumentationsfähigkeit, Herstellergarantien und Gewährleistungen, die Planung, Überwachung und Dokumentation aller Leistungen des AN, Erfassung/Auswertung technischer/kaufmännischer Daten aus Gebäudemanagement und Instandhaltung sowie von Verbrauchs- und Zählerdaten, Integration einer durchgängigen und konsistenten Datenhaltung, Transparenz über eingesetzte Ressourcen, Historisierung und Archivierung muss das System leisten.
---
b) Personal:
Die Arbeitszeit beträgt 8 Stunden werktäglich (Montag bis Freitag) im Zeitfenster von 06:00-17:00 Uhr.
--
Während der normalen Dienstzeit (08:00-17:00 Uhr) muss der Objektleiter oder sein Assistent vor Ort anwesend sein. Der Objektleiter oder sein Assistent müssen während der normalen Dienstzeit ständig telefonisch erreichbar sein. Außerhalb der Dienstzeiten müssen Objektleiter oder Assistent in dringenden Fällen telefonisch erreichbar sein.
Für jeden Objektleiter ist ein Vertreter zu benennen. Spezielle Vertretungsregelungen sind zu beachten.
--
Mind. 3 Haustechniker sind vor Ort vorzusehen. In der Leistungszeit der Zentrale Leittechnik von 08:00 bis 17:00 Uhr muss ein Haustechniker ständig zur kurzfristigen Unterstützung des Betreibers zur Verfügung stehen.
Für jeden Haustechniker ist ein Vertreter zu benennen, der ebenfalls über Objektkenntnisse verfügen muss.
---
Anforderungen an OL/Stellvertreter sind u.a.:
-mind. 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
-mind. Meister der Elektrotechnik, TGA bzw. Versorgungstechnik oder vergleichbar
-umfassende Kenntnisse der gängigen Office-Anwendungen sowie des CAFM-Systems des Unternehmers
-umfassende Kenntnisse der MSR-/GLT- Technik
-sehr gute Deutsch-Kenntnisse (fließend in Wort und Schrift, mind. entspr. CEFR Stufe C1)
-Kenntnis der einschlägigen Hard- und Software
-Kenntnis aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien, der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 und der Arbeitssicherheit/Betriebssicherheit
-hilfsbereites, repräsentatives und höfliches Auftreten in allen Situationen
-Führungsqualität
-service-orientierte Einstellung
-kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung
Er hat Abläufe eigeninitiativ und aktiv zu steuern und ist für die störungsfreie vertragliche Leistungserbringung nach den jeweiligen Erfordernissen verantwortlich; der Aufgabenumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
--
Anforderungen an den Assistenten:
-siehe Objektleiter, die Meisterqualifikation muss sich von der des Objektleiters unterscheiden
-Unterstützung des Objektleiters bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung, ist operativer Ansprechpartner für die Mitarbeiter und die Ausführung der vertraglichen Leistungen
--
Anforderungen an die Haustechniker:
-mind. 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
-sehr gute Deutsch-Kenntnisse (fließend in Wort und Schrift, mind. entspr. CEFR Stufe C1)
-mind. Facharbeiter der Gewerke Elektrotechnik, Heizung, Lüftung oder Kältetechnik
-weitere Qualifikationen und Befähigungen je Gewerk wie Schaltberechtigung (Elektro) oder VDI 6022 (RLT) oder VDI 6023 (Sanitär)
-Gute Kenntnisse der MSR-/GLT- Technik
-Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 (oder nachweislich vergleichbar)
-Kenntnisse der Arbeitssicherheit/Betriebssicherheit und des Umweltschutzes
-hilfsbereites, repräsentatives und höfliches Auftreten in allen Situationen
-service-orientierte Einstellung
Die wesentlichen Aufgaben und Pflichten der HT sind in der Leistungsbeschreibung benannt. Die Haustechniker sind grundsätzlich nicht mit Wartungsaufgaben zu betrauen.
--
c) Vertragsauslaufphase
Bei vorzeitiger oder fristgerechter Beendigung des Vertrages ist der AN verpflichtet, die ihm zum Zwecke der Vertragserfüllung übergebenen Anlagen und Baugruppen, Räume und Lagermöglichkeiten sowie die ihm zur Verwaltung überlassenen Ersatzteil- und Verschleißmaterialien, ohne Beeinträchtigung des Regelbetriebs, vollständig mittels eines unterzeichneten Übergabeprotokolls zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Leistungen wurden ursprünglich im Offenen Verfahren an einen Auftragnehmer (AN) vergeben. Die gleichen Leistungen sollen erneut an diesen AN vergeben werden. Der derzeitige Vertrag mit diesem AN läuft bis Ende 2021. Für die geplante allumfängliche Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Leistungsaufnahme ab 01.01.2022 müssen viele Anlagen neu erfasst werden. Die daraus entstandenen Daten waren unplanmäßig für die rechtzeitige Erstellung eines Leistungsverzeichnisses nicht geeignet. Die Corona-Pandemie verhinderte, diese Datengrundlage im notwendigen Zeitraum bis zur Neuausschreibung zu korrigieren. Die rechtzeitige Ausschreibung der Leistungen mit Leistungsbeginn ab 01.01.2022 konnte somit nicht vorgenommen werden. Ortsbesichtigungen zur Aufnahme der Daten durch Bieter hätten aufgrund der Komplexität keine vergleichbare Datenbasis und damit Angebote geliefert. Deshalb sollen die Leistungen im derzeitigen Umfang für einen Zeitraum von zwei Jahren interimistisch nochmals an den vor Ort befindlichen Dienstleister vergeben werden. Der Wettbewerb kann zum jetzigen Zeitpunkt aus technischer Sicht nicht hergestellt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (VOEK 042-20)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Neben der Bieterauskunft zu Eigenerklärungen sind folgende Unterlagen mit den Angebot einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anhang 0)
2. Ausgefüllte Leistungsverzeichnisse Haupt-LV sowie die LV der Nachträge 1, 2 und 4 (Anhang I.3.1-4) im GAEB und PDF-Format
3. Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Reaktionszeiten und der Störungsbeseitigung durch den Bereitschaftsdienst. Insbesondere ist auf die geplante Ausstattung (Personal, Fahrzeuge, Technik und Kommunikationseinrichtungen) sowie die Abläufe ist einzugehen und der Standort des Bereitschaftsdienstes zu nennen.
4. Angaben und geforderte Nachweise zum verwendeten CAFM-System (Anhang I.4)
5. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen aller zum Einsatz kommender Unterauftragnehmer (Anhang II)
6. Erklärungen und Verpflichtungserklärungen aller zum Einsatz kommender Unterauftragnehmern und ggf. Eignung-Leihender (Anhang III)
7. Benennung des für den Einsatz vorgesehene Personals und Erklärung zu dessen Sicherheitsüberprüfung
8. Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate) des Bieters
9. Vordruck „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anhang IV a-c)
10. Aktueller Nachweis der abgeschlossenen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
---
Bei Angabe gleichwertiger Nachweise und Qualifikationen ist die Gleichwertigkeit vom Bieter zu erläutern.
---
Dritten Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleiher) ist die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ durch den Bieter zu übermitteln.
---
Die Leistungsverzeichnisse müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen.
---
Der Angebotspreis setzt sich aus dem Preis in € (netto) des Haupt-Leistungsverzeichnisses, in dem der Nachtrag 3 integriert ist, sowie den Preisen in € (netto) der Leistungsverzeichnisse 1, 2 und 4 zusammen.
---
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen.
----
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots imVerhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern, ggf. anhand der VHB-Formblätter 221/222 bzw. 223.
----
Bei nicht bekanntem zum Einsatz kommenden Personal behält sich die Vergabestelle vor, sich die o.g. Anforderungen an das Personal nachweisen zu lassen.
---
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sollten bis zum spätestens bis zum 28.07.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Der Bieter hat bei Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Vergabestelle im Rahmen seiner Angebotserstellung zu berücksichtigen.
---
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
---
Die Vergabestelle behält sich vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen und in keine weiteren Verhandlungen zu treten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de