Interimsvergabe SicherheitsDL Portfolio LKA

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bim-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Sondervermögen des Landes Berlin
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienmanagement

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Interimsvergabe SicherheitsDL Portfolio LKA

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Interimsvergabe Sicherheitsdienstleistungen Portfolio LKA

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Interimsvergabe Sicherheitsdienstleistungen Portfolio LKA

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine Interimsvergabe von 2 Monaten geplant. Sollte die Interimsbeauftragung nicht 2 Wochen vor Vertragsende gekündigt werden, verlängert sich der Interimsvertrag um weitere 4 Wochen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Zunächst muss für den betreffenden Auftraggeber ein unvorhersehbares und unverschuldetes Ereignis vorliegen. Ein solches Ereignis könnte darin liegen, dass in der vorausgehenden Sicherheitsausschreibung V-2020-000179 wegen der noch andauernden SÜ 1 Überprüfung dem obsiegenden Bieter, der Secura Protect Berlin GmbH, noch kein Zuschlag erteilt werden konnte.

Die BIM als ausschreibende Stelle hat nicht zu vertreten, dass die Sicherheitsüberprüfung des Bestbieters der Sicherheitsausschreibung V-2020-000179 noch andauert. Die SÜ 1 Überprüfung wird von der SenWEB durchgeführt. Auf den Ablauf bzw. die Dauer der Prüfung

hat die BIM keinen Einfluss. Der Umstand, dass die Sicherheitsüberprüfung der Secura Protect Berlin GmbH zum 01.10.2021 nicht abgeschlossen war, war für die BIM ein unvorhersehbares Ereignis, da in der Ausschreibungsplanung ein ausreichender Zeitraum für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung einkalkuliert wurde. Die Anträge auf Sicherheitsüberprüfung wurden bereits im April 2021 gestellt, so dass bis zum geplanten Vertragsbeginn am 01.10.2021 ein Zeitraum von sechs Monaten für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung zur Verfügung stand.

Damit hat die BIM einen ausreichenden Zeitraum für die Sicherheitsüberprüfung in ihre Ausschreibungsplanung einkalkuliert. Denn auch unter Anwendung eines hohen objektiven Sorgfaltsmaßstabes durfte die BIM darauf vertrauen, dass die Sicherheitsüberprüfung nach

sechs Monaten abgeschlossen ist.

Vorliegend sind Sicherheitsdienstleistungen in diversen Polizeiliegenschaften aufrechtzuerhalten. Die zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen sind erforderlich, um einen kontinuierlichen, störungsfreien Betreib des Polizeidienstes in den gegenständlichen Polizeiliegenschaften sicherzustellen. Die ordnungsgemäße, kontinuierliche Gewährleistung des Polizeibetriebs stellt wiederum eine Leistung der öffentlichen Daseinsvorsorge dar.

Aus dem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis müssen dringliche und zwingende Gründe für eine beschleunigte Auftragsvergabe resultieren, die die Einhaltung der bei einem Verfahren mit einer vorherigen Auftragsbekanntmachung vorgeschriebenen Fristen nicht

zulassen.

Äußerste Dringlichkeit ist regelmäßig bei unaufschiebbaren, nicht durch den Auftraggeber verursachten Ereignissen anzunehmen, bei denen eine gravierende Beeinträchtigung für die Allgemeinheit und die staatliche Aufgabenerfüllung droht, etwa durch einen schweren, nicht

wiedergutzumachenden Schaden (vgl. Ziekow/Völlink, § 14 VgV, Rn. 62). Bei nicht rechtzeitiger Beschaffung der gegenständlichen Sicherheitsdienstleistungen droht ein schwerer, nicht wiedergutzumachender Schaden für die Allgemeinheit und die staatliche Aufgabenerfüllung, da ein ordnungsgemäßer Betrieb der gegenständlichen Liegenschaften der Polizei gravierend beeinträchtigt wäre. Die äußerste Dringlichkeit ist offenkundig gegeben, denn selbst die auf ein zulässiges Mindestmaß verkürzten Teilnahme- und Angebotsfristen sind zu lang, um den Beschaffungsbedarf zu decken. Eine förmliche Ausschreibung kommt nicht mehr in Betracht, um eine kontinuierliche Leistungserbringung sicherzustellen, da die gegenständlichen Leistungen bereits seit dem 01.10.2021 benötigt werden.

Es wurde bis zuletzt damit gerechnet, dass die Sicherheitsüberprüfung der Secura Protect Berlin GmbH innerhalb von sechs Monaten bis zum 01.10.2021 abgeschlossen wird. Als dann Ende September kein Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung vorlag, war es nicht mehr möglich eine förmliche Ausschreibung durchzuführen, um eine kontinuierliche Leistungserbringung sicherzustellen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
03/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 134 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, jedoch bis spätestens 30 Kalendertage, nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2021