Bf. Bad Münster am Stein, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, BIM Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41718
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf. Bad Münster am Stein, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, BIM
Bf. Bad Münster am Stein, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, BIM Objektplanung.
Der Bahnhof Bad Münster am Stein liegt an der Strecke 3320 und ist zurzeit eine Verkehrsstation mit einem Haus und zwei Mittelbahnsteigen. Eine Personenunterführung verbindet die Stadt mit den einzelnen Bahnsteigen.
Konkret sind für die Projektrealisierung folgende Maßnahmen erforderlich:
• Modernisierung der beiden Mittelbahnsteige, Aufhöhung auf 55 cm sowie Ersatz der Zugangstreppen
• Kürzung Bahnsteiglängen, ggf. Erneuerung der Beleuchtung; Ausstattungsplanung Bahnsteige
• Rückbau der bestehenden Bahnsteigdächer
• Anpassung des Wetterschutzes
• Die Personenunterführung (PU) ist statisch zu untersuchen und soll ertüchtigt werden
• Installation von Aufzügen für die barrierefreie Erschließung Personenunterführung zu Bahnsteigen (Vergabe von Schachtgerüst, aber separate vergeben Fachplanung Fördertechnik, Koordination Generalplaner)
• Anpassung LST in der Bauphase, Anpassung der LST (separate vergeben, Koordination Generalplaner)
Folgende Leistungsbilder sollen als Grundleistung vergeben werden:
Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1-4, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1-4, Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 2-4, Fachplanung Technische Ausrüstung Lph. 1-4, Vermessungsleistungen Lph. 1-2, Landespflegerische Begleitplanung (LBP) Lph. 1-4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf. Bad Münster am Stein, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, BIM
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie groeßer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beauftragte Unternehmen: -
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Hier brauchen keine Nachweise vorgelegt werden, Bitte beachten Sie, dass Sie zur Angebotslegung die nachfolgend dargestellten Erklärungen tätigen müssen (in der Angebotserklärung zum Ingenieurvertrag):
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen koennte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bf. Bad Münster am Stein
Bf. Bad Münster am Stein, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, BIM Objektplanung.
Der Bahnhof Bad Münster am Stein liegt an der Strecke 3320 und ist zurzeit eine Verkehrsstation mit einem Haus und zwei Mittelbahnsteigen. Eine Personenunterführung verbindet die Stadt mit den einzelnen Bahnsteigen.
Konkret sind für die Projektrealisierung folgende Maßnahmen erforderlich:
• Modernisierung der beiden Mittelbahnsteige, Aufhöhung auf 55 cm sowie Ersatz der Zugangstreppen
• Kürzung Bahnsteiglängen, ggf. Erneuerung der Beleuchtung; Ausstattungsplanung Bahnsteige
• Rückbau der bestehenden Bahnsteigdächer
• Anpassung des Wetterschutzes
• Die Personenunterführung (PU) ist statisch zu untersuchen und soll ertüchtigt werden
• Installation von Aufzügen für die barrierefreie Erschließung Personenunterführung zu Bahnsteigen (Vergabe von Schachtgerüst, aber separate vergeben Fachplanung Fördertechnik, Koordination Generalplaner)
• Anpassung LST in der Bauphase, Anpassung der LST (separate vergeben, Koordination Generalplaner)
Folgende Leistungsbilder sollen als Grundleistung vergeben werden:
Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1-4, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1-4, Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 2-4, Fachplanung Technische Ausrüstung Lph. 1-4, Vermessungsleistungen Lph. 1-2, Landespflegerische Begleitplanung (LBP) Lph. 1-4
/
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
NT02: Zusätzlich soll geprüft werden an welchen Standorten eine Personenüberführung, als Ersatz oder Teilersatz
der aktuellen Personenunterführung, errichtet werden kann. Zudem sind, für die Varianten der
Personenüberführung, Kostenschätzungen zu erstellen.
In Bad Münster am Stein war zu Projektbeginn geplant die Personenunterführung (PU) zu sanieren. Ein Prüfbefund von 2016 zeigt, dass die PU den Anforderungen voll entspricht, im Prüfbefund waren keine statisch kritischen Mängel ersichtlich (siehe Prüfbefund 2016). Durch ein neueres Gutachten wurde erkennbar, dass ein Teil der PU erneuert werden muss. Nun ist aus Wirtschaftlichkeitsgründen auch eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, ob der Ersatz oder Teilersatz der PU durch eine Personenüberführung sinnvoll ist. Dies war zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht ersichtlich, da noch von einer Sanierung der PU ausgegangen wurde.