Bf. Bad Münster am Stein, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, BIM Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41718

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bf. Bad Münster am Stein, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, BIM

Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41718
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Bf. Bad Münster am Stein, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, BIM Objektplanung.

Der Bahnhof Bad Münster am Stein liegt an der Strecke 3320 und ist zurzeit eine Verkehrsstation mit einem Haus und zwei Mittelbahnsteigen. Eine Personenunterführung verbindet die Stadt mit den einzelnen Bahnsteigen.

Konkret sind für die Projektrealisierung folgende Maßnahmen erforderlich:

• Modernisierung der beiden Mittelbahnsteige, Aufhöhung auf 55 cm sowie Ersatz der Zugangstreppen

• Kürzung Bahnsteiglängen, ggf. Erneuerung der Beleuchtung; Ausstattungsplanung Bahnsteige

• Rückbau der bestehenden Bahnsteigdächer

• Anpassung des Wetterschutzes

• Die Personenunterführung (PU) ist statisch zu untersuchen und soll ertüchtigt werden

• Installation von Aufzügen für die barrierefreie Erschließung Personenunterführung zu Bahnsteigen (Vergabe von Schachtgerüst, aber separate vergeben Fachplanung Fördertechnik, Koordination Generalplaner)

• Anpassung LST in der Bauphase, Anpassung der LST (separate vergeben, Koordination Generalplaner)

Folgende Leistungsbilder sollen als Grundleistung vergeben werden:

Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1-4, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1-4, Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 2-4, Fachplanung Technische Ausrüstung Lph. 1-4, Vermessungsleistungen Lph. 1-2, Landespflegerische Begleitplanung (LBP) Lph. 1-4

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/02/2020
Ende: 31/12/2028
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 049-117284

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI41718_ 92280993_NT02
Bezeichnung des Auftrags:

Bf. Bad Münster am Stein, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, BIM

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
02/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie groeßer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:

Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.

Beauftragte Unternehmen: -

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Hier brauchen keine Nachweise vorgelegt werden, Bitte beachten Sie, dass Sie zur Angebotslegung die nachfolgend dargestellten Erklärungen tätigen müssen (in der Angebotserklärung zum Ingenieurvertrag):

- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.

-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention

-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.

-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen koennte, oder

c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:

Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Hauptort der Ausführung:

Bf. Bad Münster am Stein

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bf. Bad Münster am Stein, Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, BIM Objektplanung.

Der Bahnhof Bad Münster am Stein liegt an der Strecke 3320 und ist zurzeit eine Verkehrsstation mit einem Haus und zwei Mittelbahnsteigen. Eine Personenunterführung verbindet die Stadt mit den einzelnen Bahnsteigen.

Konkret sind für die Projektrealisierung folgende Maßnahmen erforderlich:

• Modernisierung der beiden Mittelbahnsteige, Aufhöhung auf 55 cm sowie Ersatz der Zugangstreppen

• Kürzung Bahnsteiglängen, ggf. Erneuerung der Beleuchtung; Ausstattungsplanung Bahnsteige

• Rückbau der bestehenden Bahnsteigdächer

• Anpassung des Wetterschutzes

• Die Personenunterführung (PU) ist statisch zu untersuchen und soll ertüchtigt werden

• Installation von Aufzügen für die barrierefreie Erschließung Personenunterführung zu Bahnsteigen (Vergabe von Schachtgerüst, aber separate vergeben Fachplanung Fördertechnik, Koordination Generalplaner)

• Anpassung LST in der Bauphase, Anpassung der LST (separate vergeben, Koordination Generalplaner)

Folgende Leistungsbilder sollen als Grundleistung vergeben werden:

Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1-4, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1-4, Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 2-4, Fachplanung Technische Ausrüstung Lph. 1-4, Vermessungsleistungen Lph. 1-2, Landespflegerische Begleitplanung (LBP) Lph. 1-4

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/02/2020
Ende: 31/12/2028
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:

/

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

NT02: Zusätzlich soll geprüft werden an welchen Standorten eine Personenüberführung, als Ersatz oder Teilersatz

der aktuellen Personenunterführung, errichtet werden kann. Zudem sind, für die Varianten der

Personenüberführung, Kostenschätzungen zu erstellen.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

In Bad Münster am Stein war zu Projektbeginn geplant die Personenunterführung (PU) zu sanieren. Ein Prüfbefund von 2016 zeigt, dass die PU den Anforderungen voll entspricht, im Prüfbefund waren keine statisch kritischen Mängel ersichtlich (siehe Prüfbefund 2016). Durch ein neueres Gutachten wurde erkennbar, dass ein Teil der PU erneuert werden muss. Nun ist aus Wirtschaftlichkeitsgründen auch eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, ob der Ersatz oder Teilersatz der PU durch eine Personenüberführung sinnvoll ist. Dies war zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht ersichtlich, da noch von einer Sanierung der PU ausgegangen wurde.

VII.2.3)Preiserhöhung