Projektträgerschaft für die Programme "STEP up!" und "Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft-Förderwettbewerb" sowie unterstützende Leistungen für das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss (Modul 4)“ Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#005 1.Änderung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für die Programme "STEP up!" und "Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft-Förderwettbewerb" sowie unterstützende Leistungen für das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss (Modul 4)“
Projektträgerschaft "Stromeffizienzpotentiale nutzen STEP up“ sowie „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen STEP up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen. Die Aufgaben des Auftragnehmers beinhalten dabei insbesondere:
- Analytische und konzeptionelle Vorarbeiten
- Projektträgeraufgaben für das Förderprogram
- Berichtspflichten und Erfolgskontrolle auf Projektebene
Der Projektträger soll gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen und könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom AG zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt werden. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektträgerschaft für die Programme "Step up" und Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb sowie weitere unterstützende Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Gegenstand der Projektträgerschaft ist die Restabwicklung des Förderprogramms „Förderung von Stromeinsparungen im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale nutzen STEP up“ sowie die Administration des Förderprogramms in seiner weiterentwickelten Form als „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Förderwettbewerb“. Zudem wird der Projektträger das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der fachlichen Prüfung der Anträge aus dem Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft, Zuschuss Modul 4“ unterstützen. Die Aufgaben des Auftragnehmers beinhalten dabei insbesondere:
- Analytische und konzeptionelle Vorarbeiten
- Projektträgeraufgaben für das Förderprogram
- Berichtspflichten und Erfolgskontrolle auf Projektebene
Der Projektträger soll gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen und könnte zu einer späteren Phase gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom AG zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt werden. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Folgende Zusatzleistungen sind vorgesehen:
Bewertung und Abwicklung von Transformationskonzepten aus den Programmen „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit“ und „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb“
Die zusätzlich zu beauftragenden Leistungen haben sich erst im Rahmen der Novelle der o. g. Förderprogramme als erforderlich erwiesen. Die bisherigen Förderrichtlinien der o. g. Programme sahen keine Transformationskonzepte vor. Diese sind nunmehr mit Inkrafttreten der Novelle zum 01.11.2021 eingeführt worden. Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. Dazu wird die Erstellung eines Transformationskonzeptes gefördert. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Projektträgerschaft am 28.05.2021 konnte diese Aufgabe noch nicht in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden, da die konkreten Förderbedingungen, dessen Umsetzung, der Zeitplan, die administrierende Stelle und interne sowie externe Absprachen noch nicht begonnen bzw. abgeschlossen waren.