Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53054
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los
Im Hp Neusäß handelt es sich um die Aufhöhung der bestehenden Bahnsteige auf 38 cm über SO. Hierbei sollen die bestehenden Bahnsteige weitestgehend belassen werden - d.h. der vorhandene Bahnsteigbelag verbleibt und wird nicht ausgebaut.
Im Bf Westheim (Schab) ist der Neubau der Bahnsteige auf 76 cm über SO vorgesehen. Hierzu müssen Teile der bestehenden Überdachungen abgebrochen werden, ehe der Bahnsteigneubau erfolgen kann. Der Vorplatzbereich am Bahnsteig 1 ist neu zu gestalten. Ein weiterer Zugang von der Park & Ride Anlage zum Bahnsteig 1 ist herzustellen.
Siehe Kap. II.1.4) dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.