U1,U2,U3 Streckensanierung West U-No Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0286-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U1,U2,U3 Streckensanierung West U-No
Planungs- und Ingenieurleistungen
Details siehe Vorhabenbeschreibung/Leistungsbeschreibung
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Generalplanungsleistungen Tunnelsanierung West - Uhlandstraße / Kurfürstendamm bis Nollendorfplatz. Objekt-, Tragwerks- und Verkehrsplanung und die fachkundige Planung der Betonsanierung sind zu einem Auftrag zusammengefasst. Der AN schuldet die alle Leistungen aus einer Hand, vergleichbar mit einem Generalplaner. Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung werden hierbei stufenweise beauftragt.
DETAILS SIEHE Vorhabenbeschreibung/Leistungsbeschreibung
Die Vergabestelle wird die von den Bewerbenden bzw. der Bewerbungsgemeinschaft gemachten Angaben und Referenzen prüfen.
Soweit alle Mindestanforderungen erfüllt sind, ist der Bewerber bzw. die Bewerbungsgemeinschaft geeignet. Es ist geplant, die 3 im Vergleich nach Punkten am besten qualifizierten Teilnehmer des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei Punktgleichheit des 3. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers im Verfahren, der die höheren Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und 400) der gesamten Referenzen aufweist. Ergibt sich bei den Baukosten auch eine Gleichheit, entscheidet das Los. Jede Referenz darf auf maximal zwei DIN A4 Seiten vorgelegt werden: Referenz-Formblatt und erläuterndes Referenzschreiben. Die einschlägige Wertungsmatrix kann sich der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen herunterladen.
Es ist vorgesehen, die Beauftragung in zwei Beauftragungsstufen wie folgt vorzunehmen.
Objektplanung Lph. 1-4 (5-7 optional)
Tragwerks- und Instandsetzungsplanung Lph. 1-3 (4-6 optional)
Verkehrsplanung Lph. 2-5
Die benannten Leistungen werden mit dem Vertrag beauftragt, ledigilch die mit "optional" bezeichneten Leistungsphasen kann der Auftraggeber über einen gesonderten Abruf beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und elektronisch einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Der Bewerber muss eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 5 Mio € je Schadensfall, zweifach maximiert, für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden spätestens zur Zuschlagserteilung nachweisen.
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung wie folgt abgeben:
Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass mein/ unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist bzw. entsprechende gewerbliche Erlaubnisse erteilt worden sind und/oder dass es bzw. die Mitarbeiter(innen) im entsprechenden Register (Architektenliste/Ingenieurkammer o.ä.) eingetragen ist/sind, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist (ein Nachweis ist auf entsprechende Aufforderung spätestens vor der Zuschlagserteilung vorzulegen)
undes wird ebenfalls erklärt, dass ich/wir bzw. - bei juristischen Personen - dessen verantwortliche Mitarbeiter berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt(in)" oder "Ingenieur(in)" zu führen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Staates, dem gegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind, bzw. juristische Personen, die dort ihren Sitz haben, sind zugelassen, wenn sie bzw. - bei juristischen Personen - ihre verantwortlichen Mitarbeiter nach dem Recht des Landes Berlin berechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (ein Nachweis ist auf entsprechende Aufforderung spätestens vor der Zuschlagserteilung vorzulegen)
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen
zur Eignung):
Gemäß Eigenerklärung zur Eignung dürfen Bewerber nicht
zahlungsunfähig sein. Ferner darf kein Insolvenzverfahren oder
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Auf Verlangen des Auftraggebers, sind Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei. Für Bieter/Bietergemeinschaften gilt folgendes:
Der Bieter muss einen Mindest-Nettoumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2018-2020) wie folgt nachweisen:
Objektplanung: 2 Mio €
Tragwerksplanung: 1 Mio €
Verkehrsplanung: 0,2 Mio €
Der Bieter muss eine Mindestbeschäftigtenzahl im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2018-2020) wie folgt nachweisen:
Objektplanung: 3 mitarbeitende Planer
Tragwerksplanung: 3 mitarbeitende Planer
Verkehrsplanung: 2 mitarbeitende Planer
Der Bewerber muss den Nachweis bringen, dass mindestens ein Mitarbeiter des Unternehmens über die Qualifikation der sachkundigen Planung für Betoninstandsetzung verfügt.
Die Sachkunde ist fortlaufend für den gesamten Leistungszeitraum für mindestens eine mitar-beitende Person nachzuweisen. Der Nachweis der Sachkundigen Planung ist durch die folgen-den Voraussetzungen zu erbringen:
- ein erfolgreich absolvierter mindestens einwöchiger Lehrgang auf dem Gebiet der Beton-instandsetzung und -erhaltung innerhalb der letzten 3 Jahre und
- die Teilnahme an mindestens zwei Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Beton-instandsetzung / Betonerhaltung in den vergangenen drei Jahren oder
- der Planungsbeteiligung an mindestens fünf erfolgreich abgeschlossenen Instandset-zungsvorhaben der BVG AöR
Der Bieter muss einen Mindest-Nettoumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2018-2020) wie folgt nachweisen:
Objektplanung: 2 Mio €
Tragwerksplanung: 1 Mio €
Verkehrsplanung: 0,2 Mio €
Der Bieter muss eine Mindestbeschäftigtenzahl im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2018-2020) wie folgt nachweisen:
Objektplanung: 3 mitarbeitende Planer
Tragwerksplanung: 3 mitarbeitende Planer
Verkehrsplanung: 2 mitarbeitende Planer
Der Bewerber muss den Nachweis bringen, dass mindestens ein Mitarbeiter des Unternehmens über die Qualifikation der sachkundigen Planung für Betoninstandsetzung verfügt.
Die Sachkunde ist fortlaufend für den gesamten Leistungszeitraum für mindestens eine mitar-beitende Person nachzuweisen. Der Nachweis der Sachkundigen Planung ist durch die folgen-den Voraussetzungen zu erbringen:
- ein erfolgreich absolvierter mindestens einwöchiger Lehrgang auf dem Gebiet der Beton-instandsetzung und -erhaltung innerhalb der letzten 3 Jahre und
- die Teilnahme an mindestens zwei Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Beton-instandsetzung / Betonerhaltung in den vergangenen drei Jahren oder
- der Planungsbeteiligung an mindestens fünf erfolgreich abgeschlossenen Instandset-zungsvorhaben der BVG AöR
Das Unternehmen der Bewerbenden muss ein Architektur- oder Ingenieurbüro sein.
Es sind mindestens zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Objektplanung, sowie zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Tragwerksplanung und zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Verkehrsplanung gem. HOAI beplant wurden, nachzuweisen. Die Referenzen der Objektplanung und Tragwerksplanung müssen für Tunnelbauwerke oder Untergrundbahnhöfe erbracht worden sein. Alle Referenzen müssen im innerstädtischen Bereich erbracht worden sein.
A. Bei der Objektplanung und Tragwerksplanung werden nur Referenzen zugelassen, bei denen es sich um Grundinstandsetzung oder Tunnelaußenabdichtung oder einen Neubau handelt. Bei der Verkehrsplanung muss ein freies Baufeld für zwei Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsbereich erreicht worden sein. Diese Kriterien sind ein Mindestkriterium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.
B. Positiv bewertet wird, wenn es sich bei der Referenz um eine gleichzeitige Planung der Grundinstandsetzung und Tunnelaußenabdichtung handelt. Positiv wird die Referenz des Verkehrsplaners bewertet, wenn es sich um eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung öf-fentlicher Nahverkehrsverbindungen handelt.
C. Die erste Referenz der Objektplanung soll Baukosten von mindestens 5,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die zweite Referenz der Objekt-planung und die erste Referenz der Tragwerksplanung sollen jeweils Baukosten von mindestens 2,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die zweite Referenz der Tragwerksplanung soll Baukosten von mindestens 1,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die Referenzen der Verkehrsplanung sollen jeweils Honorarkosten von mindestens 0,2 Mio. EUR netto umfassen. Dieses Kriterium ist ein Mindestkriterium.
Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.
D. Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass es sich beim Leistungsumfang um eine Ausführung im innerstädtischen Bereich handelt. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das Planungsbüro nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.
E. Positiv bewertet wird, wenn die Referenz im Bestand unten laufendem Bahnbetrieb er-bracht wurde.
F. Bei der Objektplanung werden nur die erbrachten Leistungen der LPH 1-7 bewertet. Bei der Tragwerksplanung werden nur die erbrachten Leistungen der LPH 1-6 bewertet. Bei der Verkehrsplanung werden nur die Lph. 2-5 bewertet. Es müssen nicht alle Leistungs-phasen erbracht worden sein. Es werden nur Leistungsphasen bewertet, die komplett abgeschlossen sind.
G. Die Referenzen müssen sich mindestens in der baulichen Umsetzung befinden. Der Pla-nungsbeginn soll nach dem 01.01.2010 erfolgt sein. Dieses Kriterium ist ein Mindestkrite-rium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.
H. Maximal werden zwei Referenzen der Objektplanung, zwei Referenzen der Tragwerksplanung, sowie zwei Referenzen der Verkehrsplanung bewertet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Das Unternehmen der Bewerbenden muss ein Architektur- oder Ingenieurbüro sein.
Es sind mindestens zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Objektplanung, sowie zwei Re-ferenzen, bei denen Leistungen der Tragwerksplanung und zwei Referenzen, bei denen Leistun-gen der Verkehrsplanung gem. HOAI beplant wurden, nachzuweisen. Die Referenzen der Ob-jektplanung und Tragwerksplanung müssen für Tunnelbauwerke oder Untergrundbahnhöfe erbracht worden sein. Alle Referenzen müssen im innerstädtischen Bereich erbracht worden sein.
A. Bei der Objektplanung und Tragwerksplanung werden nur Referenzen zugelassen, bei denen es sich um Grundinstandsetzung oder Tunnelaußenabdichtung oder einen Neu-bau handelt. Bei der Verkehrsplanung muss ein freies Baufeld für zwei Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsbereich erreicht worden sein. Diese Kriterien sind ein Mindestkri-terium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.
B. Positiv bewertet wird, wenn es sich bei der Referenz um eine gleichzeitige Planung der Grundinstandsetzung und Tunnelaußenabdichtung handelt. Positiv wird die Referenz des Verkehrsplaners bewertet, wenn es sich um eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung öffentlicher Nahverkehrsverbindungen handelt.
C. Die erste Referenz der Objektplanung soll Baukosten von mindestens 5,0 Mio. EUR net-to für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die zweite Referenz der Objekt-planung und die erste Referenz der Tragwerksplanung sollen jeweils Baukosten von mindestens 2,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die zweite Referenz der Tragwerksplanung soll Baukosten von mindestens 1,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die Referenzen der Verkehrs-planung sollen jeweils Honorarkosten von mindestens 0,2 Mio. EUR netto umfassen. Dieses Kriterium ist ein Mindestkriterium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.
D. Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass es sich beim Leistungsumfang um eine Ausführung im innerstädtischen Bereich handelt. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das Planungsbüro nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.
E. Positiv bewertet wird, wenn die Referenz im Bestand unten laufendem Bahnbetrieb er-bracht wurde.
F. Bei der Objektplanung werden nur die erbrachten Leistungen der LPH 1-7 bewertet. Bei der Tragwerksplanung werden nur die erbrachten Leistungen der LPH 1-6 bewertet. Bei der Verkehrsplanung
werden nur die Lph. 2-5 bewertet. Es müssen nicht alle Leistungsphasen erbracht worden sein. Es werden nur Leistungsphasen bewertet, die komplett abgeschlossen sind.
G. Die Referenzen müssen sich mindestens in der baulichen Umsetzung befinden. Der Planungsbeginn soll nach dem 01.01.2010 erfolgt sein. Dieses Kriterium ist ein Mindestkriterium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.
H. Maximal werden zwei Referenzen der Objektplanung, zwei Referenzen der Tragwerksplanung, sowie zwei Referenzen der Verkehrsplanung bewertet.
Das Unternehmen der Bewerbenden muss ein Architektur- oder Ingenieurbüro sein. Es sind mindestens zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Objektplanung, sowie zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Tragwerksplanung und zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Verkehrsplanung gem. HOAI beplant wurden, nachzuweisen. Die Referenzen der Objektplanung und Tragwerksplanung müssen für Tunnelbauwerke oder Untergrundbahnhöfe erbracht worden sein. Alle Referenzen müssen im innerstädtischen Bereich erbracht worden sein. Bei der Objektplanung und Tragwerksplanung werden nur Referenzen zugelassen, bei denen es sich um Grundinstandsetzung oder Tunnelaußenabdichtung oder einen Neubau handelt. Bei der Verkehrsplanung muss ein freies Baufeld für zwei Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsbereich erreicht worden sein. Diese Kriterien sind ein Mindestkriterium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden. Die erste Referenz der Objektplanung soll Baukosten von mindestens 5,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die zweite Referenz der Objekt-planung und die erste Referenz der Tragwerksplanung sollen jeweils Baukosten von mindestens 2,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die zweite Referenz der Tragwerksplanung soll Baukosten von mindestens 1,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die Referenzen der Verkehrsplanung sollen jeweils Honorarkosten von mindestens 0,2 Mio. EUR netto umfassen. Dieses Kriterium ist ein Mindestkriterium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden. Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass es sich beim Leistungsumfang um eine Ausführung im innerstädtischen Bereich handelt. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das Planungsbüro nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden. Die Referenzen müssen sich mindestens in der baulichen Umsetzung befinden. Der Planungsbeginn soll nach dem 01.01.2010 erfolgt sein. Dieses Kriterium ist ein Mindestkriterium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach
den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und
des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
wird folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und
Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass
Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der
Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich
Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,
Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber
einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder
zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern
zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und
Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf
Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss
des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §
123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG,
nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann
nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den
in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen
werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt
weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards,
die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung
sowie aus der Eigenerklärung "Fachkundenachweis"
(Formblatt) ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu
vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält
sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,
Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
5. Alle Bewerber welche die vorgenannten Eignungskriterien und Mindestktiterien erfüllt haben, werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der Referenzangaben entsprechend bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der
Teilnehmer vor, nur die maximal 3 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt
anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu
sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
- Eigenerklärung Fachkundenachweis
- Bewerbergemeinschaftserklärung (Im Falle von Bewerbergemeinschaften)
- Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Im Falle von Eignungsleihe)
- Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Nachunternehmen (NU) sofern erforderlich
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindliche Erklärung in Textform über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen. Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
Soweit Planungsleistungen betroffen sind, deren Erbringung Architekten und Ingenieuren vorbehalten ist, sind natürliche Personen einzusetzen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach
Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der vorbezeichneten Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG
unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der
Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die
interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -
bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur
Angebotsabgabe bei den 3 besten Bewerbern.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.
I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.
II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0286-2021 zu erfolgen. Die
Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte
Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche
Fragen erteilt, die spätestens 6 Kalendertage vor dem benannten Fristende an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare)
u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern
zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin
veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern,
täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen
Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von
Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.
auch III.1):
5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe
bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige
und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein
Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis
III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die
Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem
Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer
Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen,
dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die
Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick
auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im
Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der
Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die
Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer
IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
8. Erläuterung zum Ablauf:
Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden
Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die
BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage
der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den
Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der
Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der
Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu
verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den
verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese
verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten
verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß
der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
11. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren im Bedarfsfall
aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.