U1,U2,U3 Streckensanierung West U-No Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0286-2021

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1791d9f3897-7d2f7601d4ce6a16
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

U1,U2,U3 Streckensanierung West U-No

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0286-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungs- und Ingenieurleistungen

Details siehe Vorhabenbeschreibung/Leistungsbeschreibung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR

Holzmarktstraße 15-17

10179 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Generalplanungsleistungen Tunnelsanierung West - Uhlandstraße / Kurfürstendamm bis Nollendorfplatz. Objekt-, Tragwerks- und Verkehrsplanung und die fachkundige Planung der Betonsanierung sind zu einem Auftrag zusammengefasst. Der AN schuldet die alle Leistungen aus einer Hand, vergleichbar mit einem Generalplaner. Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung werden hierbei stufenweise beauftragt.

DETAILS SIEHE Vorhabenbeschreibung/Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 8
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle wird die von den Bewerbenden bzw. der Bewerbungsgemeinschaft gemachten Angaben und Referenzen prüfen.

Soweit alle Mindestanforderungen erfüllt sind, ist der Bewerber bzw. die Bewerbungsgemeinschaft geeignet. Es ist geplant, die 3 im Vergleich nach Punkten am besten qualifizierten Teilnehmer des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei Punktgleichheit des 3. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers im Verfahren, der die höheren Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und 400) der gesamten Referenzen aufweist. Ergibt sich bei den Baukosten auch eine Gleichheit, entscheidet das Los. Jede Referenz darf auf maximal zwei DIN A4 Seiten vorgelegt werden: Referenz-Formblatt und erläuterndes Referenzschreiben. Die einschlägige Wertungsmatrix kann sich der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen herunterladen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist vorgesehen, die Beauftragung in zwei Beauftragungsstufen wie folgt vorzunehmen.

Objektplanung Lph. 1-4 (5-7 optional)

Tragwerks- und Instandsetzungsplanung Lph. 1-3 (4-6 optional)

Verkehrsplanung Lph. 2-5

Die benannten Leistungen werden mit dem Vertrag beauftragt, ledigilch die mit "optional" bezeichneten Leistungsphasen kann der Auftraggeber über einen gesonderten Abruf beauftragen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Eigenerklärung:

1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB

2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB

3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG

4. Erklärung zum KRG

5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)

Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Für Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und elektronisch einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.

Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.

Der Bewerber muss eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 5 Mio € je Schadensfall, zweifach maximiert, für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden spätestens zur Zuschlagserteilung nachweisen.

Der Bewerber muss eine Eigenerklärung wie folgt abgeben:

Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass mein/ unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist bzw. entsprechende gewerbliche Erlaubnisse erteilt worden sind und/oder dass es bzw. die Mitarbeiter(innen) im entsprechenden Register (Architektenliste/Ingenieurkammer o.ä.) eingetragen ist/sind, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist (ein Nachweis ist auf entsprechende Aufforderung spätestens vor der Zuschlagserteilung vorzulegen)

undes wird ebenfalls erklärt, dass ich/wir bzw. - bei juristischen Personen - dessen verantwortliche Mitarbeiter berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt(in)" oder "Ingenieur(in)" zu führen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Staates, dem gegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind, bzw. juristische Personen, die dort ihren Sitz haben, sind zugelassen, wenn sie bzw. - bei juristischen Personen - ihre verantwortlichen Mitarbeiter nach dem Recht des Landes Berlin berechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (ein Nachweis ist auf entsprechende Aufforderung spätestens vor der Zuschlagserteilung vorzulegen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und

finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen

zur Eignung):

Gemäß Eigenerklärung zur Eignung dürfen Bewerber nicht

zahlungsunfähig sein. Ferner darf kein Insolvenzverfahren oder

vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.

Auf Verlangen des Auftraggebers, sind Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den

Vergabeunterlagen bei. Für Bieter/Bietergemeinschaften gilt folgendes:

Der Bieter muss einen Mindest-Nettoumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2018-2020) wie folgt nachweisen:

Objektplanung: 2 Mio €

Tragwerksplanung: 1 Mio €

Verkehrsplanung: 0,2 Mio €

Der Bieter muss eine Mindestbeschäftigtenzahl im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2018-2020) wie folgt nachweisen:

Objektplanung: 3 mitarbeitende Planer

Tragwerksplanung: 3 mitarbeitende Planer

Verkehrsplanung: 2 mitarbeitende Planer

Der Bewerber muss den Nachweis bringen, dass mindestens ein Mitarbeiter des Unternehmens über die Qualifikation der sachkundigen Planung für Betoninstandsetzung verfügt.

Die Sachkunde ist fortlaufend für den gesamten Leistungszeitraum für mindestens eine mitar-beitende Person nachzuweisen. Der Nachweis der Sachkundigen Planung ist durch die folgen-den Voraussetzungen zu erbringen:

- ein erfolgreich absolvierter mindestens einwöchiger Lehrgang auf dem Gebiet der Beton-instandsetzung und -erhaltung innerhalb der letzten 3 Jahre und

- die Teilnahme an mindestens zwei Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Beton-instandsetzung / Betonerhaltung in den vergangenen drei Jahren oder

- der Planungsbeteiligung an mindestens fünf erfolgreich abgeschlossenen Instandset-zungsvorhaben der BVG AöR

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter muss einen Mindest-Nettoumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2018-2020) wie folgt nachweisen:

Objektplanung: 2 Mio €

Tragwerksplanung: 1 Mio €

Verkehrsplanung: 0,2 Mio €

Der Bieter muss eine Mindestbeschäftigtenzahl im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2018-2020) wie folgt nachweisen:

Objektplanung: 3 mitarbeitende Planer

Tragwerksplanung: 3 mitarbeitende Planer

Verkehrsplanung: 2 mitarbeitende Planer

Der Bewerber muss den Nachweis bringen, dass mindestens ein Mitarbeiter des Unternehmens über die Qualifikation der sachkundigen Planung für Betoninstandsetzung verfügt.

Die Sachkunde ist fortlaufend für den gesamten Leistungszeitraum für mindestens eine mitar-beitende Person nachzuweisen. Der Nachweis der Sachkundigen Planung ist durch die folgen-den Voraussetzungen zu erbringen:

- ein erfolgreich absolvierter mindestens einwöchiger Lehrgang auf dem Gebiet der Beton-instandsetzung und -erhaltung innerhalb der letzten 3 Jahre und

- die Teilnahme an mindestens zwei Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Beton-instandsetzung / Betonerhaltung in den vergangenen drei Jahren oder

- der Planungsbeteiligung an mindestens fünf erfolgreich abgeschlossenen Instandset-zungsvorhaben der BVG AöR

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Das Unternehmen der Bewerbenden muss ein Architektur- oder Ingenieurbüro sein.

Es sind mindestens zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Objektplanung, sowie zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Tragwerksplanung und zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Verkehrsplanung gem. HOAI beplant wurden, nachzuweisen. Die Referenzen der Objektplanung und Tragwerksplanung müssen für Tunnelbauwerke oder Untergrundbahnhöfe erbracht worden sein. Alle Referenzen müssen im innerstädtischen Bereich erbracht worden sein.

A. Bei der Objektplanung und Tragwerksplanung werden nur Referenzen zugelassen, bei denen es sich um Grundinstandsetzung oder Tunnelaußenabdichtung oder einen Neubau handelt. Bei der Verkehrsplanung muss ein freies Baufeld für zwei Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsbereich erreicht worden sein. Diese Kriterien sind ein Mindestkriterium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.

B. Positiv bewertet wird, wenn es sich bei der Referenz um eine gleichzeitige Planung der Grundinstandsetzung und Tunnelaußenabdichtung handelt. Positiv wird die Referenz des Verkehrsplaners bewertet, wenn es sich um eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung öf-fentlicher Nahverkehrsverbindungen handelt.

C. Die erste Referenz der Objektplanung soll Baukosten von mindestens 5,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die zweite Referenz der Objekt-planung und die erste Referenz der Tragwerksplanung sollen jeweils Baukosten von mindestens 2,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die zweite Referenz der Tragwerksplanung soll Baukosten von mindestens 1,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die Referenzen der Verkehrsplanung sollen jeweils Honorarkosten von mindestens 0,2 Mio. EUR netto umfassen. Dieses Kriterium ist ein Mindestkriterium.

Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.

D. Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass es sich beim Leistungsumfang um eine Ausführung im innerstädtischen Bereich handelt. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das Planungsbüro nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.

E. Positiv bewertet wird, wenn die Referenz im Bestand unten laufendem Bahnbetrieb er-bracht wurde.

F. Bei der Objektplanung werden nur die erbrachten Leistungen der LPH 1-7 bewertet. Bei der Tragwerksplanung werden nur die erbrachten Leistungen der LPH 1-6 bewertet. Bei der Verkehrsplanung werden nur die Lph. 2-5 bewertet. Es müssen nicht alle Leistungs-phasen erbracht worden sein. Es werden nur Leistungsphasen bewertet, die komplett abgeschlossen sind.

G. Die Referenzen müssen sich mindestens in der baulichen Umsetzung befinden. Der Pla-nungsbeginn soll nach dem 01.01.2010 erfolgt sein. Dieses Kriterium ist ein Mindestkrite-rium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.

H. Maximal werden zwei Referenzen der Objektplanung, zwei Referenzen der Tragwerksplanung, sowie zwei Referenzen der Verkehrsplanung bewertet.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Das Unternehmen der Bewerbenden muss ein Architektur- oder Ingenieurbüro sein.

Es sind mindestens zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Objektplanung, sowie zwei Re-ferenzen, bei denen Leistungen der Tragwerksplanung und zwei Referenzen, bei denen Leistun-gen der Verkehrsplanung gem. HOAI beplant wurden, nachzuweisen. Die Referenzen der Ob-jektplanung und Tragwerksplanung müssen für Tunnelbauwerke oder Untergrundbahnhöfe erbracht worden sein. Alle Referenzen müssen im innerstädtischen Bereich erbracht worden sein.

A. Bei der Objektplanung und Tragwerksplanung werden nur Referenzen zugelassen, bei denen es sich um Grundinstandsetzung oder Tunnelaußenabdichtung oder einen Neu-bau handelt. Bei der Verkehrsplanung muss ein freies Baufeld für zwei Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsbereich erreicht worden sein. Diese Kriterien sind ein Mindestkri-terium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.

B. Positiv bewertet wird, wenn es sich bei der Referenz um eine gleichzeitige Planung der Grundinstandsetzung und Tunnelaußenabdichtung handelt. Positiv wird die Referenz des Verkehrsplaners bewertet, wenn es sich um eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung öffentlicher Nahverkehrsverbindungen handelt.

C. Die erste Referenz der Objektplanung soll Baukosten von mindestens 5,0 Mio. EUR net-to für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die zweite Referenz der Objekt-planung und die erste Referenz der Tragwerksplanung sollen jeweils Baukosten von mindestens 2,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die zweite Referenz der Tragwerksplanung soll Baukosten von mindestens 1,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die Referenzen der Verkehrs-planung sollen jeweils Honorarkosten von mindestens 0,2 Mio. EUR netto umfassen. Dieses Kriterium ist ein Mindestkriterium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.

D. Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass es sich beim Leistungsumfang um eine Ausführung im innerstädtischen Bereich handelt. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das Planungsbüro nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.

E. Positiv bewertet wird, wenn die Referenz im Bestand unten laufendem Bahnbetrieb er-bracht wurde.

F. Bei der Objektplanung werden nur die erbrachten Leistungen der LPH 1-7 bewertet. Bei der Tragwerksplanung werden nur die erbrachten Leistungen der LPH 1-6 bewertet. Bei der Verkehrsplanung

werden nur die Lph. 2-5 bewertet. Es müssen nicht alle Leistungsphasen erbracht worden sein. Es werden nur Leistungsphasen bewertet, die komplett abgeschlossen sind.

G. Die Referenzen müssen sich mindestens in der baulichen Umsetzung befinden. Der Planungsbeginn soll nach dem 01.01.2010 erfolgt sein. Dieses Kriterium ist ein Mindestkriterium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.

H. Maximal werden zwei Referenzen der Objektplanung, zwei Referenzen der Tragwerksplanung, sowie zwei Referenzen der Verkehrsplanung bewertet.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Das Unternehmen der Bewerbenden muss ein Architektur- oder Ingenieurbüro sein. Es sind mindestens zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Objektplanung, sowie zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Tragwerksplanung und zwei Referenzen, bei denen Leistungen der Verkehrsplanung gem. HOAI beplant wurden, nachzuweisen. Die Referenzen der Objektplanung und Tragwerksplanung müssen für Tunnelbauwerke oder Untergrundbahnhöfe erbracht worden sein. Alle Referenzen müssen im innerstädtischen Bereich erbracht worden sein. Bei der Objektplanung und Tragwerksplanung werden nur Referenzen zugelassen, bei denen es sich um Grundinstandsetzung oder Tunnelaußenabdichtung oder einen Neubau handelt. Bei der Verkehrsplanung muss ein freies Baufeld für zwei Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsbereich erreicht worden sein. Diese Kriterien sind ein Mindestkriterium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden. Die erste Referenz der Objektplanung soll Baukosten von mindestens 5,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die zweite Referenz der Objekt-planung und die erste Referenz der Tragwerksplanung sollen jeweils Baukosten von mindestens 2,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die zweite Referenz der Tragwerksplanung soll Baukosten von mindestens 1,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppen (KG) 300 und 400 umfassen. Die Referenzen der Verkehrsplanung sollen jeweils Honorarkosten von mindestens 0,2 Mio. EUR netto umfassen. Dieses Kriterium ist ein Mindestkriterium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden. Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass es sich beim Leistungsumfang um eine Ausführung im innerstädtischen Bereich handelt. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das Planungsbüro nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden. Die Referenzen müssen sich mindestens in der baulichen Umsetzung befinden. Der Planungsbeginn soll nach dem 01.01.2010 erfolgt sein. Dieses Kriterium ist ein Mindestkriterium. Es muss erfüllt werden. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, kann das bewerbende Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe zugelassen werden.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach

den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und

des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge

wird folgendes System zugrunde gelegt:

1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen

Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und

Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass

Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der

Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich

Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung

der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung

auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,

Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber

einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder

zu korrigieren.

2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern

zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und

Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten

Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.

3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf

Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss

des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes

nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §

123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten

Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein

Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes

nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG,

nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann

nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den

in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen

werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt

weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards,

die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung

sowie aus der Eigenerklärung "Fachkundenachweis"

(Formblatt) ergeben.

4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur

Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu

vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten

Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält

sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,

Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu

berücksichtigen.

5. Alle Bewerber welche die vorgenannten Eignungskriterien und Mindestktiterien erfüllt haben, werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der Referenzangaben entsprechend bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der

Teilnehmer vor, nur die maximal 3 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und

Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt

anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu

sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge

folgende Unterlagen einzureichen:

- Eigenerklärung zur Eignung (Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)

- Eigenerklärung Fachkundenachweis

- Bewerbergemeinschaftserklärung (Im Falle von Bewerbergemeinschaften)

- Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Im Falle von Eignungsleihe)

- Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Nachunternehmen (NU) sofern erforderlich

Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindliche Erklärung in Textform über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen. Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Soweit Planungsleistungen betroffen sind, deren Erbringung Architekten und Ingenieuren vorbehalten ist, sind natürliche Personen einzusetzen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach

Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der vorbezeichneten Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.

Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu berücksichtigen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/12/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/01/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1

GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit

vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG

unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem

Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der

Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die

interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung

angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die

Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine

erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -

bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur

Angebotsabgabe bei den 3 besten Bewerbern.

3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich

unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.

I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.

II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0286-2021 zu erfolgen. Die

Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte

Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der

Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche

Fragen erteilt, die spätestens 6 Kalendertage vor dem benannten Fristende an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind.

Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare)

u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern

zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das

Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin

veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern,

täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen

Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von

Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die

Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten

Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten

Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf

frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/

BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen

Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.

auch III.1):

5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem

Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe

ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die

gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser

Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher

Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die

Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur

Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer

Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe

dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes

Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten

Formular vorzulegen.

Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe

bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das

jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige

und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die

Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein

Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung.

Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer

Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen

und finanziellen oder technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /

Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu

berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis

III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen

insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die

Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.

Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem

Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen

Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und

tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden

Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer

Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im

Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle

Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen,

dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die

Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der

Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick

auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die

erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder

Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche

Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen

in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im

Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt

werden.

7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der

Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die

Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die

Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die

Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer

IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht

werden.

8. Erläuterung zum Ablauf:

Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden

Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die

BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage

der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den

Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.

Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der

Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der

Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu

verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den

verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese

verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten

verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß

der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.

9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der

Datenschutz-Grundverordnung, des

Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze

zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die

Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber

trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung

und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.

durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher

Personen).

10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der

vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn

die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren

Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der

Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen

Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert

wiedergegeben wird.

11. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren im Bedarfsfall

aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/11/2021