Qualifizierungssystem Baubegleitender Baulärmsachverständiger [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 008_200

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RLHG/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RLHG
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierungssystem Baubegleitender Baulärmsachverständiger [bq]

Referenznummer der Bekanntmachung: QS 008_200
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Zuge der Netzerweiterung wird es erforderlich im Rahmen der Planung und der späteren Bausauführung, Beratungsleistungen hinsichtlich der entstehenden Lärmquellen durchzuführen.

Hier geht es um die Erbringung von Leistungen wie:

1) Überprüfung/Beurteilung eingereichte Lärmminderungskonzepte AN Bau

2) Unterstützung im Zuge eines Verhandlungsverfahrens

3) Vorgespräch mit Vertretern des AN Baus und ggf. mit der Überwachungsbehörde

4) Durchführung von Ortsbesichtigungen, Abstimmungen mit der Bauleitung AN

5) Teilnahme an Baubesprechungen

6) Auseinandersetzung mit den Bauverfahren und den damit verbundenen Lärmimmissionen

7) Funktion als Ansprechpartner für Fragestellungen zum Lärmschutz für Behörden

8) Begleitung bzw. bei Bedarf auch Durchführung von Lärmmessungen und Prüfung/Bewertung der Messergebnisse.

9) Beratungsleistung zum passiven Lärmschutz

Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3

"Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.

Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen

Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung,

erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

1. Allgemeine Anforderung:

Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

2. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise / Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen. (zwingendes Ausschlusskriterium);

3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben (Zwingendes Ausschlusskriterium);

4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe);

5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe);

6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall Planungsfehler und Personenschäden (zwingendes Ausschlusskriterium);

7. Mindestumsatz von 1,0 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Lärmgutachten, Beratung passiver Lärmschutz, Planung Lärmmindernder Maßnahmen, Baubegleitender Lärmschutz und Überwachung der geforderten Parameter (zwingendes Ausschlusskriterium);

8. - Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung); (zwingendes Ausschlusskriterium)

9. - Erklärung, dass die Dienstleistung erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht; (Ausschlusskriterium)

10. - Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer und desjenigen Leistungsteils, der von den Nachauftragnehmern im Zuschlagsfall erbracht werden soll, einschließlich Nachweis zu deren Qualifikation; (Ausschlusskriterium)

11. - Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren beschäftigten Personen (>= 4 Personen) (Ausschlusskriterium)

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis

nicht erbracht wird.

zu 3. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis

nicht erbracht wird.

zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein

Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.

zu 5. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer

Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine

ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß

§124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.

zu 6. Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung

der Versicherung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.

Zu 7. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank). Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.

Zu 8. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn

diese Anforderung nicht erfüllt wird.

Zu 9. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.

Zu 10. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.

Zu 11. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.

Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.

Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter)

einzusetzen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Zusammenhang mit der geplanten Netzerweiterung in Hamburg sollen Dienstleistungen zu Lärmbeurteilung/Planung zu Minimierung/ Überwachung der Baumaßnahme hinsichtlich Einhaltung der Lärmparameter ausgeschrieben werden. Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.

Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen formlosen Teilnahmeantrag vorzulegen um hiermit ihre Eignung nachzuweisen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß

Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen.

Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.

Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.

Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,

- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;

- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;

- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist;

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften

Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Nachunternehmerseite nicht zulässig;

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RLHG

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2021