Küchentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: HB_221_21_OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Küchentechnik
Gegenstand ist der Neubau der Clay-Schule mit Standort Köpenicker Str. 45 in 12355 Berlin-Neukölln.
Clay-Schule
Köpenicker Str. 45, 12355 Berlin
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistungen: Küchentechnische Anlagen in einer Verteilküche für 300 Essen, ein Ausgabebereich mit zwei Ausgabestationen je 3 x GN 1/1, Kaltspeisenvitrine, Salatbar, 2 Kühlschränke und 1 Gefrierschrank, Spülküche mit Haubenspülmaschine für 2 Körbe, Kioskbereich mit Kühlvitrine und heißer Theke, Trockenlager
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Alle Bauleistungen unterliegen den Anforderungen BNB, Kat. Silber. Dieses Bauvorhaben ist ein BNB-Pilot-Projekt mit angestrebter Zertifizierung Silber.
verbindliche Fristen mit folgenden Einzelfristen:
Übergabe der Werk- und Montageplanung/Bemusterungsvorlagen 26. KW 2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung eines Bieters ist nachzuweisen durch:
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder
- Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
Ist ein Bieter weder im ULV noch im PQ-Verzeichnis eingetragen, kann die Eignung vorläufig belegt werden durch:
- vorläufig durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung)
- vorläufig durch Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Kommt ein Bieter mit seinem Angebot in die engere Wahl, so sind seine vorläufigen Angaben zur Eignung durch Einzelnachweise zu belegen:
- Gewerbeanmeldung ggf. Gewerbeummeldung für die ausgeschriebene Leistung
- Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung der Krankenkasse über die rückstandslose Beitragsentrichtung (nicht älter als
6 Monate) (Krankenkasse, bei der der überwiegende Anteil des Personals versichert ist, reicht aus)
- Beitrags- und Meldebescheinigung der zuständigen Sozialkasse (nicht älter als 6 Monate)
- Bestätigung der Versicherung über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr)
- Jahresumsätze der letzten 3 Jahre: ggf. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen
Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung wesentlicher Leistungen des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung des Nachunternehmers in gleicher Form zu belegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
siehe III.1.1)
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Beträgt die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Bezirksamt Neukölln von Berlin; Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Gemäß § 14 EU VOB/A -Öffnung der Angebote, Öffnungstermin- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 12a EU Abs. 3 VOB/A sind rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 10.12.2021 um 10:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]