Pendelverkehre für Schüler:innen innerhalb des Bezirks Lichtenberg von Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 21-HD-19-Pendel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pendelverkehre für Schüler:innen innerhalb des Bezirks Lichtenberg von Berlin
Pendelverkehre für Schüler:innen innerhalb des Bezirks Lichtenberg von Berlin
Einrichtung eines Pendelverkehrs für derzeit 250 Schüler:innen innerhalb des Bezirks Lichtenberg. Die Schüler:innen sind innerhalb von Schüler*innenverbänden, bestehend aus 28 Personen ohne Begleitperson, zu befördern. Jeder Schüler:innenverband entspricht einer Abrechnungseinheit. Der Preis je Abrechnungseinheit bildet für die Beförderungsleistung mit einem KOM je Fahrstrecke die Abrechnungsgrundlage aller beauftragten Beförderungsleistungen von einem Aufnahmepunkt zu einer Drehscheibenschule (Absetzpunkt). Können also bspw. innerhalb eines KOM 56 Schüler*innen (2 Abrechnungseinheiten) zzgl. Begleitperson befördert werden, so wird diese Tour mit zwei Pauschalen je Abrechnungseinheit zzgl. der Pauschale für die Begleitperson vergütet. Es ist in jedem Fall zu beachten, dass mindestens eine Abrechnungseinheit inkl. Begleitperson und Fahrer*in innerhalb eines KOM transportiert werden kann. Der Einsatz kleinerer Fahrzeuge ist untersagt. Eine Auswertung vergangener artgleicher Pendelverkehre hat gezeigt, dass die zu absolvierenden Pendelstrecken zwischen dem jeweiligen Aufnahme- und Absetzpunkt (eine Tour) durchschnittlich 5 Kilometer umfassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Mindeststundenentgelt, Eigenerklärung zur Frauenförderung, Spezielle Eigenerklärung zum Leistungsgegenstand innerhalb der Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligung, Vertragsbedingungen Sanktionen, Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung Unternehmensangaben, Eigenerklärung Bieter- Bewerbergemeinschaft (wenn zutreffend) sowie alle geforderten Erklärungen zur Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, Betriebshaftpflichtversicherung.
Eigenerklärung zu den Referenzen oder ULV; Eigenerklärung Unteraufträge- Eignungsleihe (wenn zutreff Eigenerklärung Unternehmensangaben; Stellung von geeigneten Begleitpersonal bei Bedarf, Eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis für das mit der Leistungserbringung betraute Personal (auf besonderes Verlangen, nicht älter als 1 Jahr); Der Erste-Hilfe-Kurs für das Fahr- bzw. Begleitpersonal darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen
Erfahrungen in der regelmäßigen / schultäglichen Beförderung von Kindern und Jugendlichen. Die eingereichte Referenz muss mit der ausgeschriebenen Leistung, hinsichtlich der zu befördernden Schüler:innenanzahl, vergleichbar sein. Minimal 160 Schüler:innen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]