Stahlbau Referenznummer der Bekanntmachung: 1-300-07
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistumberlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teamproject.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stahlbau
Das Erzbistum Berlin plant die Sanierung und die Neugestaltung des Innenraums der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin Mitte.
Details zum Leistungsumfang des Bauhauptgewerkes siehe unter Punkt II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung.
SANKT HEDIWG MITTE Hinter der Katholischen Kirche 3 10117 Berlin
Der Leistungsumfang der vorliegenden Vergabe ist wie folgt vorgesehen:
- Herstellung einer Stahlkuppelunterkonstruktion für eine bauseitige Auskleidung der Innenkuppel der Hauptkathedrale, Radius der Kuppel etwa 15,5m, bestehend aus IS, HEA, IPE, RQ und FS, ca. 87 t Stahl,
- Herstellung einer im Grundriss runden umlaufenden Galerieebene in der Sakristeikapelle, Radius von etwa 5,0m bis 6,5m, bestehend aus HEA-Stützen, HEA- und IPE-Trägern, ohne Belag, ca. 6,0 t Stahl
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung hat der Bieter Angaben gemäß § 6aEU Nr. 1 VOB/A zu machen.
Zum Nachweis wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Eintragung in der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes verlangt.
Die Nachweisführung erfolgt wie unter "wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit" angegeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben gemäß § 6aEU Nr. 2 VOB/A zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verzeichnis)
und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Eintragungen in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten der EU sind als Nachweis ebenso zugelassen soweit eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorliegt.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124 VHB), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben gemäß § 6aEU Nr. 3 VOB/A zu machen.
Die Nachweisführung erfolgt wie unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" angegeben.
Mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die vom Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren ausgeführt wurden.
Es ist eine Referenzliste mit folgenden Angaben vorzulegen:
Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden.
Verpflichtungserklärung Landesmindestlohngesetz Berlin
Mit dem Angebot ist die Verpflichtungserklärung zum Landesmindestlohngesetz Berlin unterzeichnet abzugeben.
Urkalkulation
Auf Verlangen ist die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag an den AG bzw. die Vergabestelle tp zu übergeben. Der Umschlag wird bei tp management GmbH hinterlegt und kann zur Überprüfung der Preise ohne Beisein des AN geöffnet werden.
Gegebenenfalls erforderliche Sicherheiten
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Rechtsform einer Bietergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft muss nach der Auftragsvergabe folgende Rechtsform vorweisen: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in.
Abschnitt IV: Verfahren
tp management GmbH
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang A
10179 Berlin
Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte gemäß § 12aEU Abs. 3 VOB/A endet am 30.11.2021.
Das Erzbistum Berlin ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB. Die Zuständigkeit einer Vergabekammer für Nachprüfungsverfahren im Sinne der §§ 155 ff. GWB ist mithin nicht gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNCRLAR
Ort: Berlin
Land: Deutschland