Hochauflösendes GC-MS-System Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0261-21-I-F
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bfr.bund.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ble.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochauflösendes GC-MS-System
Hochauflösendes GC-MS-System
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung eines hochauflösenden Massenspektrometers gekoppelt mit einem Gaschromatographen (GC-MS-System) mit Injektionssystem und automatisiertem Probengeber (Autosampler), inkl. Geräte-Tisch mit integrierter geräuschreduzierender Kabine, und Steuerrechner. Vertragsgegenstand ist weiterhin die Installation der Betriebs- und Auswerte-Software auf dem vorgenannten Steuerrechner und die Bereitstellung 6 weiterer Lizenzen der
Auswertesoftware für die eigenständige Installation auf beim Auftraggeber vorhandenen Auswerterechnern. Zudem erfolgen eine fachkundige, deutschsprachige Einweisung und eine viertägige Schulung für bis zu 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers an noch festzulegenden Arbeitstagen (Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 16 Uhr) beim Auftraggeber
vor Ort sowie die Aushändigung einer deutsch- oder englischsprachigen Bedienungsanleitung für das Massenspektrometer, den Gaschromatographen und den Autosampler in elektronischer Form. Darüber hinaus garantiert der Auftragnehmer die Ersatzteilverfügbarkeit für alle Bestandteile des hochauflösenden GC-MS-Systems für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren nach betriebsbereiter Aufstellung, längstens aber für eine Gesamtdauer von 15
Jahren ab Lieferung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren
gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1.2 beschriebenen Nachweisen/Erklärungen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen:
• Leistungsverzeichnis im aidf-Format (siehe Vergabeunterlagen),
• Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen).
C)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den
Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
D)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg,
persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
E)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
F)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19
MiLoG, § 21 AEntG sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt
ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft zugelassen.
G)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall
der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen,
aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine
Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.