Architektenleistungen für die Erweiterung und Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Die Klinke einschl. Raumakustik, Bauakustik und Baugrundbeurteilung Referenznummer der Bekanntmachung: JFE_Klinke_Arch
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://szsp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für die Erweiterung und Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Die Klinke einschl. Raumakustik, Bauakustik und Baugrundbeurteilung
Es ist beabsichtigt einen geeigneten Dienstleister mit den Leistungen des Gebäudeplaners für die Erweiterung und Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Klinke - Bruno-Baum Str. 56, 12685 Berlin zu beauftragen. Die Leistungen beinhalten die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 8 (Grundleistungen und besondere Leistungen) sowie weitere Fachgutachterleistungen, wie Raumakustik, Bauakustik und Baugrundbeurteilung. Es ist eine Beteiligung von Jugendlichen vorgesehen.
Es ist beabsichtigt einen geeigneten Dienstleister mit den Leistungen des Gebäudeplaners für die Erweiterung und Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Klinke - Bruno-Baum Str. 56, 12685 Berlin zu beauftragen. Die Leistungen beinhalten die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 8 sowie weitere Fachplanerleistungen. Die Leistungsphasen sollen jeweils ganz oder teilweise nach Erfordernis stufenweise beauftragt werden. Es sind Grund- und besondere Leistungen zu erbringen.
Das Haus ist über den Planungsraum hinaus bekannt für seine besonderen Angebote: Konzerte, Bandprobenraum und Aufnahmestudio und auch internationale Begegnungen. Hier hat sich in den letzten Jahren ein Schwerpunkt herausgebildet, der in dieser Art besonders ist. Die derzeitige baulich-räumliche Situation erlaubt es jedoch oftmals nicht eine erforderliche Trennung zwischen unterschiedlich sensiblen Nutzungen (wie Bandprobenräume und Schlafräume) vorzunehmen. Das Gebäude erfüllt zudem auch nicht die baulich-technischen Anforderungen als Jugendkulturort/Veranstaltungsort (Eingangsbereich mit Schallschutz, Garderobenbereich, Bühnenaufbau, Küchenbereich für pädagogische Angebote, Gruppenräume, Kreativangebote, Computerarbeitsplätze, überdachter Eingangsbereich, etc.;).
Geplant ist voraussichtlich eine bauliche Erweiterung der Jugendfreizeiteinrichtung als Aufstockung unter ökologischen Gesichtspunkten (z.B. Auswahl der Baumaterialien, regenerative Stromerzeugung, Gründach) und barrierefreie Erschließung durch Einbau eines Aufzugs, Sanierung und Modernisierung des Gebäudes, u.a. Dacherneuerung, Erneuerung und Umbau der Fenster zum zweiten Rettungsweg, Innensanierung (Wände, Decken, Böden), Herstellung von Brandschutz und Barrierefreiheit, Erneuerung der Installationen und Anlagen/Technik.
Zudem ist im Planungsprozess und eventuell bei der späteren Baudurchführung bei Möglichkeit eine Beteiligung der Jugendlichen angedacht. Darunter könnten z. B. eine Teilnahme an Baubesprechungen/Interviews mit den Beteiligten/Foto-Videodokumentation, etc. fallen.
Eine gesonderte Freianlagenplanung soll nicht beauftragt werden. Die bauordnungsrechtlichen Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Hochbau (Rampen, Fahrradstellplätze, etc.) sind durch den Objektplaner Gebäude mit zu erbringen.
Zu den weiteren zu erbringenden Leistungen zählen unter anderem:
• Raumakustik
• Bauakustik
• Baugrundbeurteilung
Die Kosten für die Sanierung belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf 3,3 Mio. € brutto.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In Summe werden die objektiven Kriterien max. 100 Punkte vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (10 Pkt)
1.1 (10 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umbau + Sanierung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) in Höhe von min [Betrag gelöscht] EUR netto.
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (10 Pkt)
2.1 (10 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Architekten und 1 Ingenieur nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Architekten und Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Architekten und ein Ingenieur sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 20 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul-/Hochschul-ausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Der/die Projektleiter/in verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 5 Jahre Berufserfahrung als Architekt/in (nach Diplom oder gleichwertig)
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1,5 Mio. €
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren
3.2 Der/die stellvertretende Bearbeiter/in verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt/in (nach Diplom oder gleichwertig)
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1,5 Mio. €
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 60 Pkt.)
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 30 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 4 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.
4.1 (5 Pkt.) - Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen min. 2 Mio. €.
4.2 (2 Pkt.) - Es handelt sich um einen Wandplattenbau
4.3 (3 Pkt.) - Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau (oder vergleichbar) geplant und umgesetzt.
4.4 (5 Pkt.) - Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.5 (5 Pkt.) – Der/die Projektleiter/in oder der/die stellvertretende Bearbeiter/in, der/die als vorgesehene/r Leistungserbringer/in benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Projektleiter/in oder stellvertretende Bearbeiter/in am Referenzprojekt tätig.
4.6 (5 Pkt.) - Das Projekt beinhaltete Leistungen der Raum- und Bauakustik
4.7 (5 Pkt) – Es handelt sich um ein Gebäude mit multifunktionaler Nutzung (Veranstaltungsräume, Gruppenräume, Sozio-Kulturelle Einrichtung o.ä.)
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/60 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 5 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
Leistungsstufe (LS) 1: Technische Substanzerkundung, Bestandsaufnahme, Überprüfen der vom AG z.V. gestellten Unterlagen;
LS 2: Kostenberechnung aus BPU DIN 276 nach Gewerken, Mittelabflussplanung entsprechend Terminplanung/Umsetzung in Verbindung mit LPH 3, 6,7, 8 in Weiterführung der Kostenverfolgung;
LS 3: Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung in der LPH 7;
LS 4: Mittelabflussplanung entsprechend Terminplanung und Umsetzung in den Haushaltsjahren in Verbindung mit LPH 3, 6,7, 8 +Fotodokumentation
Sonstige Leistungen.
• Raumakustische Beratung LPH 2-7 und Untersuchungen der zukünftigen Veranstaltungsflächen
• Bauakustische Beratung LPH 2-7 und Untersuchungen
• Baugrundgutachten - Dieses muss folgende Untersuchungen und Aussagen enthalten: Tragfähigkeit und Fundamentausbildung bzgl. Baugrundverhältnis und Bauteilausbildung der Fundamente in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner. Auch für die Innenbereiche bzgl. Aufzugseinbau. Angebot muss dementsprechend erforderliche Bohrungen und Sondierung, Beprobung, Laboruntersuchung, gutachterliche Stellungnahme und Schürfe enthalten
• Beteiligung der Jugendlichen beim Planungsprozess, z. B. Teilnahme bei Baubesprechungen/Interviews mit den Beteiligten/Foto-Videodokumentation
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerberbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerberbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerberbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerberbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und
[Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerberbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Umbau bzw. eine Sanierung handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerberbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerberbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Jugendfreizeiteinrichtung Klinke“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerberbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]