Hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau Langformschule InselCampus Wilhelmsburg Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV PW 031-21 BK
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau Langformschule InselCampus Wilhelmsburg
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung des InselCampus im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg. Ziel ist es, ein dem Ort angemessenes architektonisch hochwertiges Gebäude zu entwerfen, welches einen Beitrag für die stadträumlichen Qualitäten der öffentlichen Freiräume leistet.
Dabei soll an dem künftigen Schulstandort am Vogelhüttendeich eine Langformschule mit 4-zügiger Grundschule, 5-zügiger Sekundarstufe I, 4-zügiger Sekundarstufe II mit gymnasialem Zweig geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Platz für ca. 1.500 Schüler/-innen bieten. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO-11-21-HLRW registriert.
Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin im Rahmen einer Phase 0 erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 13.989 qm Mietfläche für Unterrichts- & Gemeinschaftsflächen sowie 2.738 qm für Sportflächen bzw. insgesamt ca. 19.200 qm BGF vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben, wie z.B. der bindenden Flächenvorgabe, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau, zwingend zu beachten & baulich abzubilden.
Die ermittelten Baukosten für die Kostengruppe 300 & 400 gem. DIN276 betragen ca. 29,53 Mio. Euro netto. Eine Über- bzw. Unterschreitung der vorgegeben Mietfläche (unter Berücksichtigung eines Toleranzbereichs i.H.v. 10%) führt zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerbsverfahren. Der Baubeginn der Schulneubauten ist für 2025 vorgesehen.
Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten.
Die Phase Null zur Bedarfsermittlung wurde durch büro luchterhandt, Hamburg erarbeitet. Das Ergebnis der Phase Null wird den Bietern (mind. teilweise) mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphase (LPH) 2-4 sowie Teile der LPH 5 (mind. 15 Teilleistungspunkte für qualitätssichernde Leistungsbestandteile) Objektplanung gem. § 34 HOAI
- besondere Leistungen im Zusammenhang mit einer GU-Vergabe (z. B. Aufstellen von Leitdetails, Aufstellen einer funktionalen Leistungsbeschreibung, Prüfen und Werten der eingegangenen GU-Angebote, Prüfen der Ausführungsplanung, Ausführungscontrolling)
Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin (vgl. §17 (11) VgV) oder digital (vor. Skype) durchzuführen. Die Bereitschaft zur digitalen Teilnahme ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags zu erklären und bindend.
Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, das Rückfragenkolloqium digital (vor. via Skype) durchzuführen. Die Bereitschaft zur digitalen Teilnahme ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags zu erklären und bindend.
Die Preisgerichtssitzung(en) werden nach aktueller Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) nach Maßgabe des 3G-Zugangsmodells durchgeführt. Der Zugang wird nach Vorlage eines Coronavirus-Impfnachweises in Verbindung mit amtlichem Lichtbildausweis, eines Genesenennachweises oder durch negativen Testnachweis gewährt. Die digitale Teilnahme wird ausgeschlossen. Der AG behält sich vor, die Regularien bei Änderung der rechtlichen Auflagen anzupassen (z.B. bei Engführung auf 2G).
Eine Vertretung der Schulleitung und ggf. weitere Vertreter aus behördlichem Kontext sowie die externe Projektsteuerung werden ggf. in beratender Funktion in die Angebotsbewertung einbezogen.
Die Ausloberin/Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung des Planungswettbewerbs und des nachgeschalten Verhandlungsverfahrens durch das büro luchterhandt & partner, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen insges. 8 Teilnehmer (TN) für den Wettbewerb ausgewählt werden, davon 4 "BÜROS MIT AUFGABENBEZOGENER BAUERFAHRUNG", 2 "KLEINE BÜROS“ und 2 „JUNGE BÜROS".
OBJEKTPLANUNG – ANFORDERUNGEN AN ALLE BEWERBER.
Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten FORMALEN KRITERIEN sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:
— Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Hinweise zum Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung siehe Verfahrenshinweise),
— Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung (Hinweise zur Erhöhung Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung siehe Verfahrenshinweise)
— Nachweis des Versicherungsgebers der Berufshaftpflichtversicherung über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen (Hinweise zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung siehe Verfahrenshinweise)
— Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Anforderung siehe III.2.1)
— Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich der Erfahrung mit vergleichbaren Projekten: Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
ANFORDERUNGEN AN „BÜROS MIT AUFGABENBEZOGENER BAUERFAHRUNG“.
Von „Büros mit aufgabenbezogener Bauerfahrung“ sind zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:
— Erklärung über den Umsatz des Bewerbers: Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 1,00 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung über die Beschäftigtenzahl: Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre mind. 10 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren,
ANFORDERUNGEN AN „JUNGE BÜROS“.
Von „Jungen Büros“ ist zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen:
— Angaben zum Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer: Nachweis für alle Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser, dass der Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer nicht vor dem 01.01.2016 erfolgte,
— Erklärung über die Beschäftigtenzahl: Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre mind. 4 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren,
ANFORDERUNGEN AN „KLEINE BÜROS“.
Von „Kleinen Büros“ ist zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen:
— Erklärung über die Beschäftigtenzahl: Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre max. 5 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren,
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis), nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein.
AUSWAHL DER BEWERBER
Hinweise zur Auswahl der Bewerber sind dem Dokument „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen.
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen. Hinweise zur Qualifikation der Projektleitung sind dem Dokument „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien:
• Städtebauliche Qualität;
• Hochbauliches Konzept;
• Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms;
• Funktionalität und Nutzungsqualität;
• Wirtschaftlichkeit in Baukosten, Unterhalt, Betrieb und Pflege;
• Qualität des Energetischen Konzepts und des Konzepts zur Nachhaltigkeit;
• Erfüllung der formalen Vorgaben
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Flächenvorgaben (13.989 qm Mietfläche für Unterrichts- und Gemeinschaftsflächen sowie 2.738 qm für Sportflächen) werden durch die Ausloberin unter Berücksichtigung eines Toleranzbereichs i. H. v. 10 % als bindend einzuhaltende Vorgaben festgelegt. Im Rahmen der Vorprüfung werden durch externe Sachverständige eine Prüfung und Bewertung hinsichtlich der Flächenvorgaben durchgeführt. Eine Über- bzw. Unterschreitung der Flächenvorgaben (Toleranzbereich i. H. v. 10 %) führt neben der Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile (Einhaltung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität) gem. RPW der FHH 2015 zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung durch das Preisgericht. Weitere bindende Vorgaben bestehen nicht. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) bereit. Von der Summe sollen [Betrag gelöscht] EUR (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
Anerkennung: [Betrag gelöscht] EUR
Bei der Anerkennung handelt es sich um keine Prämierung bzw. Auswahl eines Preisträgers im Sinne des § 81 Absatz 1 VgV. Mit einer Anerkennung ausgezeichnete Teilnehmer/-innen werden nicht Verhandlungsgesprächen eingeladen. Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Es ist beabsichtigt, einen Teil dieser in Form einer Aufwandsentschädigung auszuschütten (siehe IV.3.2).
Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Wettbewerbsteilnehmer zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %
2. Fachlicher Wert und Qualität 15 %
3. Kommunikation, Verfügbarkeit & Ausführungszeitraum 10 %
4. Preis/Honorar 25 %
Näheres zu den Zuschlagskriterien ist den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ sowie „Zuschlagsmatrix“ zu entnehmen.
Alle mit Preisen & Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 (3) RPW 2015 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen & das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin & jedem Teilnehmer erhalten.
Die gemäß RPW der FHH 2015 ermittelte Wettbewerbssumme von [Betrag gelöscht] EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung ([Betrag gelöscht] EUR) zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wettbewerb wird gemäß § 3 (2) RPW der FHH 2015 als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Auskunftserteilung“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:
http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem „Link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Registrierung im Bieterportal reichen Sie Ihre Bewerbung bitte rein elektronisch ein. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Die Bekanntmachung sowie die „Auskunftserteilung“ während des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH unter:
https://www.gmh-hamburg.de/ausschreibungen
Ein Versand der „Auskunftserteilung“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Elektronische Teilnahmeanträge werden ausschließlich bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren, ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Bietergemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation in eVergabe.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ sowie die Verfahrenshinweise verwiesen. Sollten aufgrund der derzeitig vorherrschenden, pandemischen (SARS-CoVid 19) Bedingungen Nachweise nicht zu erbringen sein, ist eine Eigenerklärung einzureichen, in welcher der Umstand dargestellt wird und erklärt wird, den/die Nachweise sobald als möglich nachzureichen. Bitte bemühen Sie sich dahingehend frühzeitig auch um diejenigen Nachweise, die bei etwaiger Aufforderung zur Angebotsabgabe mit dem Honorarangebot einzureichen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an staatlichen Schulen in Hamburg die Anmelde- und Maskenpflicht besteht.
Hinweise zu den weiteren Verfahrensschritten sind dem Dokument „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Hinsichtlich der Anforderungen bzw. geforderter Mindeststandards gelten die Dokumente bei Regelungslücken bzw. Widersprüchen in nachfolgender Reihenfolge:
1) Auswahlbogen;
2) Bekanntmachung;
3) Bewerberbogen;
4) Angebotsaufforderung
5) Verfahrenshinweise.
Die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsdokumente sind zwingend zu beachten und bindend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]