RV Rahmenvertrag Bauüberwachung bis 50 TEUR pro Einzelabruf Version 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54718
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 212-560243)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RV Rahmenvertrag Bauüberwachung bis 50 TEUR pro Einzelabruf Version 2022
RV Rahmenvertrag Bauüberwachung bis 50 TEUR pro Einzelabruf Version 2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d19abf94-7cb4-4a91-9df8-14f957059a4b
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/fec8080c-d2ed-4a37-9d09-43555c15e56e
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Fachlos 1 "Instandhaltung"
Benennung qualifiziertes Personal im Auftragsfall
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden
Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen
Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.0803 für das genannte Gewerk sein.
Wir erklären, dass wir für o.g. Verfahren im Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl einsetzen
werden:
- mind. 1 Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau OB/Kib (BÜB)
ODER
- mind. 1 Fachbauüberwacher Oberbau OB (FBÜ) (alternativ BÜB im Fachgebiet)
Uns ist bekannt, dass auf Grund der einschlägigen Vorschriften die Bauüberwacher durch den Auftraggeber bevollmächtigt werden
müssen. Wir erklären ausdrücklich, dass für den Fall, dass das oben genannte Personal im Auftragsfall keine Bevollmächtigung durch
den AG erhalten kann, dieses gegen entsprechendes bevollmächtigungsfähiges Personal auszutauschen ist.
Fachlos 2 "Projekte"
Benennung qualifiziertes Personal im Auftragsfall
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden
Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen
Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.0803 für das genannte Gewerk sein.
Wir erklären, dass wir für o.g. Verfahren im Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl einsetzen
werden:
- mind. 3 Bauüberwacher Bahn gemäß § 6 VV Bau
ODER
- mind. 2 Bauüberwacher Bahn nach § 14 VV Bau STE
Uns ist bekannt, dass auf Grund der einschlägigen Vorschriften die Bauüberwacher durch den Auftraggeber bevollmächtigt werden
müssen. Wir erklären ausdrücklich, dass für den Fall, dass das oben genannte Personal im Auftragsfall keine Bevollmächtigung durch
den AG erhalten kann, dieses gegen entsprechendes bevollmächtigungsfähiges Personal auszutauschen ist.
AVA Programm
Wir sind bürointern in Besitz eines gängigen AVA Programms und verfügen über entsprechend qualifiziertes Personal um dieses
einsetzen zu können.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Fachlos 1 "Instandhaltung"
Benennung qualifiziertes Personal im Auftragsfall
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden
Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen
Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.0803 für das genannte Gewerk sein.
Wir erklären, dass wir für o.g. Verfahren im Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl einsetzen
werden:
- mind. 1 Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau OB/Kib (BÜB)
ODER
- mind. 1 Fachbauüberwacher Oberbau OB (FBÜ) (alternativ BÜB im Fachgebiet)
Uns ist bekannt, dass auf Grund der einschlägigen Vorschriften die Bauüberwacher durch den Auftraggeber bevollmächtigt werden
müssen. Wir erklären ausdrücklich, dass für den Fall, dass das oben genannte Personal im Auftragsfall keine Bevollmächtigung durch
den AG erhalten kann, dieses gegen entsprechendes bevollmächtigungsfähiges Personal auszutauschen ist.
Fachlos 2 "Projekte"
Benennung qualifiziertes Personal im Auftragsfall
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden
Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen
Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.0803 für das genannte Gewerk sein.
Wir erklären, dass wir für o.g. Verfahren im Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl einsetzen
werden:
- mind. 3 Bauüberwacher Bahn gemäß § 6 VV Bau
UND
- mind. 2 Bauüberwacher Bahn nach § 14 VV Bau STE
Uns ist bekannt, dass auf Grund der einschlägigen Vorschriften die Bauüberwacher durch den Auftraggeber bevollmächtigt werden
müssen. Wir erklären ausdrücklich, dass für den Fall, dass das oben genannte Personal im Auftragsfall keine Bevollmächtigung durch
den AG erhalten kann, dieses gegen entsprechendes bevollmächtigungsfähiges Personal auszutauschen ist.
AVA Programm
Wir sind bürointern in Besitz eines gängigen AVA Programms und verfügen über entsprechend qualifiziertes Personal um dieses
einsetzen zu können.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch